Protestcamp in Nachbarschaft zum Campus

Die Hochschulleitungen von TU Dortmund und FH Dortmund hatten sich bereits im Vorfeld in einem Statement dazu geäußert, dass Hochschulen Orte für einen offenen Diskurs und Dialog sein müssen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung sei zu wahren. „Protestformen müssen jedoch rechtskonform und frei von Diskriminierung sein. Niemand darf sich auf unserem Campus bedroht fühlen. Jede Form von Antisemitismus oder Rassismus ist eine rote Linie, deren Überschreitung wir nicht dulden werden“, heißt es in der Erklärung der TU Dortmund. Im Dialog mit den Initiatoren haben die Hochschulleitungen von TU und FH Dortmund vorab vereinbart, dass der Betrieb in Forschung und Lehre nicht gestört werden darf.
Update vom 20. Juni und 15. Juli
Das Protestcamp wurde erneut an anderer Stelle bei der Polizei angemeldet. Seit dem 19. Juni ist es an der Emil-Figge-Straße zwischen dem HGÜ-Testfeld und dem FH-Gebäude Nr. 38a errichtet. Da es sich bei dieser Wiese um öffentlichen Raum handelt, hat die Universität keinen Einfluss darauf, ob und wie lange das Camp dort bestehen bleiben darf. Gemäß Versammlungsrecht liegt diese Entscheidung bei der Polizei.

Forderungen, die die „Students for Palestine“ an die TU und FH Dortmund Anfang Juli gestellt haben, hat die Universität in einem Offenen Brief beantwortet. Sie hat den Teilnehmenden derweil untersagt, das TU-Logo in Bildmaterial zu verwenden, damit nicht fälschlicherweise der Eindruck entsteht, es handele sich um eine Aktion der TU Dortmund.
Statement vom 17. Mai 2024:
Hochschulen treten für freien Diskursraum ein
Statement vom 12. Oktober 2023: