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Deutschlandstipendium TU Dortmund

Fragen und Antworten

Hier finden Sie alle Informationen für Bewerber*innen. Fachliche Auskünfte erteilen Ihnen die jeweiligen Studienkoordinator*innen Ihrer Fakultät.

A) Deutschlandstipendium - Allgemein

A1) Förderung

Das Deutschlandstipendium besteht aus einer Förderung von 300 Euro pro Monat, wovon 150 Euro von privaten Förderer*innen gestiftet werden, d.h. Privatpersonen, Stiftungen, Firmen, Verbände etc. Die restlichen 150 Euro stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

Nein, das Geld muss nicht zurückgezahlt werden, solange man den Kriterien der Förderfähigkeit entspricht (s.u.), da es sich um ein reines Stipendium handelt.

 

A2) Förderdauer

Das Deutschlandstipendium wird in der Regel ab dem Wintersemester (Anfang Oktober) vergeben und grundsätzlich für zwei Semester (Ende September des Folgejahres) gewährt. Sie können sich jährlich erneut für die Förderung bewerben, wodurch ggf. eine sukzessive Verlängerung der Förderungsdauer bis zum Ende der Regelstudienzeit eines Studiengangs bewilligt werden kann – vorausgesetzt, dass Sie weiterhin gute Leistungen in Ihrem Studiengang zeigen und die Mittel zur Finanzierung des Stipendiums zur Verfügung stehen.

 

Ja. Verlängert sich die Studiendauer aus schwerwiegenden Gründen, wie z.B. einer Behinderung, einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes oder eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalts, so kann die Förderungshöchstdauer auf Antrag im Einzelfall verlängert werden. Der Antrag ist an folgende E-Mailadresse zu senden: deutschlandstipendiumdstip.tu-dortmundde

Bei erfolgreicher Beendigung des Studiums wird das Deutschlandstipendium bis zur Bekanntgabe des Gesamtergebnisses, spätestens jedoch bis zum Ende des zweiten Monats nach der letzten erbrachten Prüfungsleistung fortgezahlt.


Bei einem Studienabbruch/Fachrichtungswechsel endet die Förderung mit dem Ende des Monats, in welchem das Studium abgebrochen bzw. gewechselt wurde.

 

Bei einem Hochschulwechsel in dieselbe Fachrichtung wird ein Übergangssemester gewährt, d. h., das Stipendium wird ein Semester lang fortgezahlt. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, sich an der neuen Hochschule um ein Deutschlandstipendium oder eine andere Förderung zu bewerben. Dies gilt sowohl für einen Wechsel an eine Hochschule im Inland als auch an eine Hochschule im Ausland.

Die Förderung endet mit Ablauf des Monats, in welchem Sie als Stipendiat*in

  • das Studium erfolgreich beendet haben,
  • das Studium abgebrochen haben,
  • die Fachrichtung gewechselt haben oder
  • exmatrikuliert werden.

Außerdem endet die Förderung, wenn die Förderungshöchstdauer (Ende der Regelstudienzeit) erreicht wurde und/oder die Studienleistungen eine Fortgewähr des Stipendiums nicht mehr rechtfertigen.

B) Fragen zur Bewerbung

Während des vorgegeben Bewerbungszeitraumes können Sie sich über das Online-Bewerbungsformular bewerben.

Hilfestellungen hierzu finden Sie in diesen FAQs, insbesondere unter dem Punkt „Fragen zum Online-Bewerbungsformular“.

Bewerbungen sind jedes Jahr vom 15.08. bis zum 15.09. möglich. Zusätzliche Infos erhalten Sie regelmäßig hier und über die Fakultäten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, da verspätete Bewerbungen nicht berücksichtigt werden können! 

Alle an der TU Dortmund eingeschriebenen Studierenden (spätestens ab dem 01. Oktober).

Dies bezieht sich auf Studierende

  • aller Fachrichtungen,
  • ab dem 1. Semester (min. noch 2 Semester in dem Studiengang immatrikuliert),
  • in der Regelstudienzeit (Ausnahme: Coronasemester),
  • im Bachelorstudium,
  • im Masterstudium,
  • im Übergang vom Bachelorstudium in das Masterstudium,
  • international Studierende (unabhängig vom dauerhaften Wohnsitz),
  • mit Flüchtlingsstatus,
  • im Zweitstudium,
  • im Aufbaustudium,
  • bei Wechsel des Studienfachs,
  • bei Abbruch eines vorherigen Studiums,
  • bei Wechsel zum WS an die TU Dortmund,

aber auch

  • aktuelle Stipendiaten*innen, die sich um eine Weiterförderung bewerben (Achtung: Bitte geben Sie an, dass Sie bereits gefördert werden!),
  • Studierende, die in einer vorherigen Bewerbungsphase eine Absage für das Deutschlandstipendium erhalten haben und
  • potentielle Studienanfänger*innen (z.B. Abiturient*innen)
  • Promotionsstudierende
  • Studierende, die die Regelstudienzeit überschritten haben (Ausnahme: Coronasemester).
  • Rückwirkende Bewerbungen sind nicht möglich!
  • Wer u.U. bereits ein anderes Stipendium besitzt (siehe unter Punkt G)).

Bitte beachten Sie: Die individualisierte Regelstudienzeit ist für Studierende, die im Som­mer­se­mes­ter 2020, im Win­ter­se­mes­ter 2020/2021, im Sommersemester 2021 und/oder im Wintersemester 2021/2022 in einem Studiengang an der TU Dortmund eingeschrieben sind oder zu einem solchen Studiengang als Zweithörer*in nach § 52 Absatz 2 des HG zugelassen sind, um jeweils ein Semester erhöht. Wurde die individualisierte Regelstudienzeit beispielsweise bereits für das Sommersemester 2020 um ein Semester erhöht, wird diese um ein weiteres Semester erhöht (Coronasemester), wenn die betroffenen Studierenden auch im Wintersemester 2020/21 an der TU Dortmund eingeschrieben oder zugelassen sind. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt über die aktuell für Sie gültige Regelstudienzeit.

 

C) Fragen zum Auswahlprozess

Die Auswahl richtet sich nach den Kriterien, die das Stipendienprogramm-Gesetz (StipG) vorsieht.

Die Stipendien werden nach Begabung und Leistung vergeben. Neben den bisher erbrachten Leistungen und dem bisherigen persönlichen Werdegang sollen auch gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen oder besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände berücksichtigt werden, die sich beispielsweise aus der familiären Herkunft oder einem Migrationshintergrund ergeben.

Leistung und Begabung können wie folgt nachgewiesen werden:

  • Für Studienanfänger*innen durch die Durchschnittnote der Hochschul­zugangs­berechtigung (z.B. Abiturnote) unter besonderer Berücksichtigung der für das gewählte Studienfach relevanten Einzelnoten oder die besondere Qualifikation, die zum Studium an der Technischen Universität Dortmund berechtigt.
  • Für bereits immatrikulierte Studierende durch die bisher erbrachten Leistungen im Studium, insbesondere die erreichten Leistungspunkte. Bei Masterstudierenden wird auch die Abschlussnote des Bachelorzeugnisses berücksichtigt.


Bei der Gesamtbetrachtung des Potenzials der Bewerber*innen werden insbesondere berücksichtigt:

  • Besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise, eine vorangegangene Berufstätigkeit und Praktika
  • Außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie z.B.  eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen
  • Besondere persönliche oder familiäre Umstände, z.B.:
    • Krankheiten und Behinderungen,
    • die Betreuung eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil,
    • die Betreuung pflegebedürftiger naher Angehöriger,
    • die Mitarbeit im familiären Betrieb,
    • studienbegleitende Erwerbstätigkeiten,
    • familiäre Herkunft oder ein Migrationshintergrund.

Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Gute bis sehr gute Leistungen im Studium sind wichtig, um die Förderwürdigkeit festzustellen – allerdings zählen beim Deutschlandstipendium auch andere Kriterien wie gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen oder besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände, die sich beispielsweise aus der familiären Herkunft oder einem Migrationshintergrund ergeben.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird Ihre Bewerbung an die entsprechende Fakultät weitergeleitet. In den jeweiligen Auswahlgremien der Fakultäten wird eine Auswahl anhand der o.g. Kriterien getroffen. Die Fördernden können beratend am Auswahlverfahren beteiligt werden.

Über die Vergabe entscheidet die jeweils zuständige Fakultät. Sie kann Vertreter*innen der privaten Mittelgeber mit beratender Funktion in Auswahlgremien berufen bzw. in den Auswahlprozess mit einbinden.

D) Fragen zum Online-Bewerbungsformular

D1) Technische Fragen

Sie müssen sich zunächst für das Online-Portal registrieren. Eingeschrieben Studierende verwenden bitte präferiert ihre @tu-dortmund.de-Mailadresse. Dort können Sie ein Passwort wählen und erhalten einen Link zur Bestätigung Ihrer Anmeldung. Nach abgeschlossener Registrierung können Sie sich mit dem gewählten Passwort und Ihrer angegebenen E-Mail-Adresse anmelden.

Ihre Bewerbung können Sie während des Bewerbungszeitraums bei Bedarf in mehreren Sitzungen bearbeiten und speichern. Nach Fertigstellung der Bewerbung können Sie diese online abschicken. Sobald Sie Ihre Bewerbung final eingereicht haben, können Sie sie nicht mehr bearbeiten!

Klicken Sie unten bei der Anmeldung auf „Passwort vergessen“ und geben Sie anschließend in die Maske Ihre E-Mail-Adresse ein. Im Anschluss daran erhalten Sie eine Nachricht mit einem Link zur Änderung Ihres Passworts. Bitte schauen Sie auch in Ihrem Spam-Ordner, falls Sie die Mail nicht erreicht. 

Bitte wählen Sie ein Passwort mit mindestens zwölf Zeichen. Das Passwort muss mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, ein Sonderzeichen (!#$%&()*+,-./:;<>=?@[]^_{|}~) und eine Zahl enthalten.

Bitte wählen Sie für Ihre Anhänge ausschließlich das PDF-Format. Die Dateien dürfen eine Gesamtgröße von 10 MB nicht überschreiten. Bei der Verwendung bestimmter Internetbrowser kann es passieren, dass die Dateien trotz richtigem Format und richtiger Größe der Bewerbung nicht beigefügt werden können. Bitte versuchen Sie die Anhänge in diesem Fall über einen anderen Internetbrowser hochzuladen. Sollten sich die Anhänge trotz allem nicht hochladen lassen, wenden Sie sich bitte per Mail an deutschlandstipendiumdstip.tu-dortmundde.

D2) Inhaltliche Fragen

Im Rahmen der Online-Bewerbung sind Angaben zu persönlichen Verhältnissen, zum bisherigen Werdegang und zu den erbrachten Studienleistungen erforderlich.
Sie können Ihrer Bewerbung gerne Dokumente beifügen, die Ihre gemachten Angaben belegen und/oder ein differenziertes Bild Ihrer Leistungen zeigen.

  • Bereits eingeschriebene Studierende sollten, soweit schon vorhanden, einen von der Zentralen Prüfungsverwaltung ausgestellten, aktuellen Notenauszug beifügen. Um den Notenauszug zu erhalten, können Sie sich per E-Mail an die*den für Ihren Studiengang zuständige Ansprechperson wenden.
  • Studienanfänger*innen sollten die Hochschul­zugangs­berechtigung beifügen.
  • Weitere Dokumente können sein:
    • Zeugnis einer vorangegangenen (Hochschul-) Ausbildung (etwa Vordiplom, Bachelorzeugnis)
    • Ergebnisse aus Zwischenprüfungen
    • Urkunden zu besonderen Auszeichnungen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten
    • Arbeits- und/oder Praktikumszeugnisse
  • Eine Imma­tri­ku­la­tions­be­schei­ni­gung ist nicht erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass Sie alle Dokumente zusätzlich einmal in anonymisierter Form hochladen müssen, sodass kein Rückschluss auf Ihre Person möglich ist. Das bedeutet: alle personenbezogenen Daten, wie zum Beispiel Ihr Name, Ihr Geburtsdatum, Ihre Anschrift, Ihre Matrikelnummer, Ihr Geschlecht usw. müssen geschwärzt werden. Bitte beachten Sie, dass zum Beispiel auf jeder Seite Ihres Notenspiegels Ihr Name aufgeführt ist. Sprich, auf jeder Seite ist eine Schwärzung notwendig.

 

Das Motivationsschreiben soll maximal 1500 Zeichen (inkl. Leerzeichen) enthalten. Im Motivationsschreiben können Sie noch einmal näher auf Ihre bisherigen Leistungen und das soziale Engagement eingehen. Gern können Sie auch auf in Zukunft geplante Tätigkeiten eingehen. Sie können darstellen, warum Sie sich für das Deutschlandstipendium bewerben, was Sie von anderen Bewerber*innen unterscheidet, was Sie in Ihrem Leben besonders geprägt hat und inwiefern Sie das Deutschlandstipendium bei Ihren beruflichen Plänen unterstützen könnte.

Das Motivationsschreiben kann selbstverständlich auch in englischer Sprache verfasst werden.

Es können auch relevante (!) Nebentätigkeiten unter dem Punkt „Praktikum“ aufgeführt werden.

Fachsemester sind alle Semester, die innerhalb eines bestimmten Studiengangs (Bachelor, Master etc.) absolviert werden. Urlaubssemester werden dabei nicht mitgerechnet. Bei einem Studiengangwechsel beginnt die Fachsemesterzahl wieder beim ersten Semester, d.h. bei einem Wechsel vom Bachelor in den Master starten Sie im Master mit dem 1. Fachsemester.

Hochschulsemester hingegen sind alle Semester, für die Studierende an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes immatrikuliert sind oder waren. Hochschulsemester enthalten auch Urlaubssemester. Bei einem Studiengangwechsel werden die Hochschulsemester weitergezählt, d.h. wenn Sie nach 6 Semestern Regelstudienzeit vom Bachelor in den Master wechseln, starten Sie im Master mit dem 7. Hochschulsemester.

Bitte tragen Sie das Fach- und Hochschulsemester jeweils ein, in welchem Sie sich ab dem 01.10. des laufenden Jahres (d.h. mit Beginn des nächsten Wintersemesters und damit der potenziellen Förderung) befinden werden.

Beispiel: Wenn Sie Ihr erstes Studium an der TU Dortmund beginnen, befinden Sie sich im 1. Fachsemester und im 1. Hochschulsemester.

Bitte informieren Sie uns per E-Mail darüber. Im Bewerbungsformular geben Sie bitte „XXX“ ein, damit Sie die Bewerbung abschließen und abschicken können. Sollten Sie für ein Deutschlandstipendium ausgewählt werden, teilen Sie uns bitte die deutsche Bankverbindung mit, sobald diese vorliegt.

Bitte tragen Sie in die Bewerbung das Fach (Unterrichtsfach, berufliche oder sonderpädagogische Fachrichtung) ein, welches als erstes auf Ihrer Studienbescheinigung aufgelistet ist. Lehramtsstudierende der Fächer „Mathematik & Chemie“ tragen demnach als 1. Studiengang „Chemie“ und als 2. Studiengang „Mathematik“ ein. Ihre Bewerbung wird zunächst an die Fakultät weitergeleitet, in der das Fach unter Studiengang 1 angesiedelt ist.

Alle Stipendiat*innen werden im Laufe des Bewerbungsverfahrens um Einwilligung in die Weitergabe ihrer Kontaktdaten gebeten. Ohne Ihr Einverständnis werden Ihre Daten nicht an die Förderer*innen weitergegeben.

Wir empfehlen, der Kontaktaufnahme zuzustimmen – Ihr*e Förderer*in freut sich auf ein Kennenlernen mit Ihnen!

Eine Weitergabe der Kontaktdaten kann sich für Sie lohnen, da Sie schon frühzeitig Kontakt zu potentiellen Arbeitgebern knüpfen können und Einblicke in die jeweiligen Branchen und Unternehmen gewinnen können. Zudem laden einige Förderer*innen Ihre Stipendiat*innen zu Workshops, kulturellen Abenden und Netzwerktreffen ein oder bieten die Teilnahme an speziellen Mentoringprogrammen an.

E) Fragen zur Zusage

Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden alle Bewerber*innen informiert, ob sie eine Zu- und Absage für die Förderung erhalten. Stipendiat*innen erhalten ihre Stipendienbescheide per E-Mail an ihre tu-dortmund-Mailadresse. Bitte beachten Sie, dass Sie nach Unterzeichnung und Rückübersendung der Bescheide keine gesonderte Eingangsbestätigung erhalten. Alle Bewerber*innen, die nicht berücksichtigt werden konnten, erhalten eine Nachricht an die bei der Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse. Beachten Sie zudem, dass sich der Auswahlprozess bis in den Januar ziehen kann. Das Stipendium wird trotzdem rückwirkend ab Oktober ausgezahlt.

Nachdem Sie das Stipendium über das Bewerbungsportal angenommen haben (Details hierzu erhalten Sie mit dem Stipendienbescheid), wird die Auszahlung des Stipendiums veranlasst. Die Zahlung erfolgt jeweils monatlich. Geht der Stipendienbescheid erst nach dem 1. Oktober eines Jahres ein, wird das Stipendium rückwirkend für die bis dahin angelaufenen Fördermonate ausgezahlt. Bitte beachten Sie, dass der Auszahlungsvorgang einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Nein. Der Erhalt des Stipendiums ist an keinerlei Gegenleistung geknüpft. Sie gehen mit dem Stipendium keinerlei Verpflichtung ein, Praktika, Werkstudententätigkeiten o.ä. im Unternehmen oder Verein absolvieren zu müssen. Ein regelmäßiger Kontakt zwischen Stipendiat*innen und dem Förderer*innen ist jedoch möglich und auch erwünscht. Sie erhalten mit Ihrem Stipendienbescheid auch Informationen darüber, wer Sie fördern wird, ebenso wie die relevanten Kontaktdaten.. Hierdurch haben Sie die Möglichkeit, sich der*dem Förderer*in vorzustellen und sich persönlich zu bedanken.

Stipendiat*innen haben alle Änderungen in den Verhältnissen, die für die Bewilligung des Stipendiums erheblich sind, unverzüglich mitzuteilen und ggf. Nachweise vorzulegen.

Zu Beginn des Jahres findet regelmäßig eine Stipendienfeier statt, bei der die entsprechenden Urkunden offiziell verliehen werden. Im Anschluss an den offiziellen Teil der Feier haben Förderer*innen und Stipendiat*innen die Gelegenheit, sich kennenzulernen und auszutauschen.

F) Fragen zur Ablehnung

Ja. Sie können sich jedes Jahr erneut bewerben, solange Sie die Voraussetzungen für eine Förderung im Rahmen des Deutschlandstipendiums erfüllen. Im Rahmen Ihrer Bewerbung für ein Deutschlandstipendium können Sie angeben, dass Ihre Daten für kommende Bewerbungsverfahren gespeichert werden sollen.

G) Fragen zur Doppelförderung und Vereinbarkeit mit anderen Leistungen

Das richtet sich nach Höhe und Art der Stipendienförderungen. Grundsätzlich gilt: Wer schon eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhält, die durchschnittlich 30 Euro oder mehr pro Monat beträgt, kann kein Deutschlandstipendium bekommen. Eine detaillierte tabellarische Übersicht zur Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs anderer Stipendien mit dem Deutschlandstipendium (z.B. DAAD-Stipendien, PROMOS etc.) finden Sie hier.

Wer ein DAAD-Vollstipendium erhält, kann nicht gleichzeitig das Deutschlandstipendium beziehen, da beide Stipendien begabungs- und leistungsabhängig sind. Allerdings kann man sich während des Bezugs eines DAAD-Vollstipendiums vom Deutschlandstipendium beurlauben lassen. Erhält man dagegen ein Teilstipendium des DAAD, kann man das Deutschlandstipendium parallel beziehen.

Nur, wenn es sich um eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung handelt. So stehen z. B. Programme zur Vermittlung von Soft Skills oder fachübergreifenden Kenntnissen sowie Mentoringprogramme einer Förderung nicht entgegen.

Nein, das Deutschlandstipendium ist einkommensunabhängig und wird nicht auf das BAföG angerechnet. Studierende können beide Fördermöglichkeiten gleichzeitig ohne Abzüge in Anspruch nehmen.

Nein, das Deutschlandstipendium hat keinen negativen Einfluss auf den Bezug anderer Sozialleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld I & II, Kindergeld, oder (Halb)waisenrenten.

Achtung! Ausnahmen sind jedoch:

  • Wohngeld
  • Unterhaltsansprüche gegenüber den Eltern

Hierbei kann der Bezug des Deutschlandstipendiums zu einer Minderung des Wohngeldes/Unterhaltes führen. Bitte wenden Sie sich für Informationen hierzu an Ihre zuständige Wohngeldstelle bzw. Ihr zuständiges Jugendamt.

Nein, das Deutschlandstipendium unterliegt keinerlei Steuer- oder Sozialabgabepflicht.

Ja, Studierende, die durch das Deutschlandstipendium gefördert werden, dürfen eine bezahlte Tätigkeit (z.B. als Werksstudent) neben dem Studium ausüben. Das Deutschlandstipendium wird einkommensunabhängig vergeben.

H) Fragen zu Praktika/Beurlaubung/Auslandsaufenthalt

Bei einem freiwilligen Praktikum während der vorlesungsfreien Zeit, oder an einzelnen Wochentagen während der Vorlesungszeit kann das Deutschlandstipendium weiterbezogen werden; das gilt auch für ein Praktikum bei dem*der eigenen Förderer*in. Dauert das Praktikum jedoch länger als 8 Woche und wird in Vollzeit absolviert, wird die Fortzahlung des Stipendiums eingestellt.

Bitte informieren Sie uns in diesem Fall rechtzeitig, um etwaige Rückzahlungen für Sie zu vermeiden.

Ja, das Deutschlandstipendium wird bei einem fachbezogenen Auslandsaufenthalt fortgezahlt. Auch die Mobilitätsförderung des ERASMUS-Programmes hat keine Auswirkungen auf das Deutschlandstipendium. Wichtig ist hierbei, dass es sich tatsächlich um einen fachbezogenen (d.h. studienrelevanten) Aufenthalt handelt.

Während einer Beurlaubung vom Studium, z.B. wegen Elternzeit oder Krankheit, wird das Stipendium nicht ausgezahlt. Bei Wiederaufnahme des Studiums im Anschluss an die Beurlaubung wird der Bewilligungszeitraum des Stipendiums auf Ihre Anzeige hin angepasst. Haben Sie sich für einen fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalt (z.B. ein Praktikum) beurlauben lassen, können Sie das Deutschlandstipendium jedoch auch weiterhin beziehen.

Kontakt

Bei Fragen, die sich aus den FAQs nicht beantworten lassen, kontaktieren Sie gerne das Team Deutschlandstipendium: deutschlandstipendiumtu-dortmundde.

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