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Corona-Pandemie

Kein gewöhnlicher Semesterstart

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Das Mensagebäude und das Mathegebäude. © Nikolas Golsch​/​TU Dortmund

Die Vorlesungszeit ist am 2. November im Hybridbetrieb gestartet, einer Mischung aus großen Online- und einem Minimum an kleinen Prä­senz­ver­an­stal­tung­en. Was bedeutet das? Welche Hy­giene­vor­schriften sind auf dem Campus und in den Prä­senz­ver­an­stal­tung­en zu beachten? Die TU Dort­mund hat die Schutz­maß­nah­men noch einmal verstärkt. Sie beobachtet das Infektionsgeschehen genau und wird wo er­for­der­lich jederzeit Anpassungen vornehmen. Hier geben wir einen Überblick über die wichtigsten Infos und Regelungen zum Semesterstart nach aktueller Lage.

English version

Allgemeine Verhaltensregeln

Icon eines grünen Corona-Virus

Um sich und andere zu schützen, gelten an der TU Dortmund folgende Infektionsschutzmaßnahmen:

  • In allen Gebäuden und Räumen ist verpflichtend eine medizinische Maske (OP- oder FFP2-Maske) zu tragen.
  • Auf den Gängen besteht analog zum Straßenverkehr ein „Rechts-Geh-Gebot“.
  • Ein Wegeleitsystem regelt den „Verkehr“.
  • Die gängigen Hygieneregeln wie regelmäßiges Händewaschen und Abstand halten sind einzuhalten.

Hinweise für Präsenzveranstaltungen

Nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung sind Präsenzveranstaltungen erlaubt. Die Regelungen gelten vorerst bis zum 17. September. Die TU Dortmund plant, so viele Präsenzveranstaltungen wie möglich anzubieten. Damit diese durchgeführt werden können, sind folgende Regeln zu beachten:

  • Am Sitzplatz besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
  • Bei einer Inzidenz über 35 gelten die 3G-Regelungen. Es dürfen also nur vollständige geimpfte, genesene oder getestete Personen an Veranstaltungen in Innenräumen teilnehmen.
    Die Nachweise sind beim Zutritt von den Dozent*innen zu kontrollieren; die Teil­neh­mer*innen müs­sen dafür einen Nachweis und ein amtliches Ausweispapier vorzeigen (§ 4 Abs. 5). Der Nachweis über einen negativen Co­ro­na-Test kann durch einen Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test (beide nicht älter als 48 Stunden) erbracht wer­den.
Eine grafische Darstellung einer Lehrperson hinter einem Pult

Hinweise für Studierende, die einer Risikogruppe angehören

Studierende, die einer Risikogruppe angehören, sind besonders zu schützen und sollen nicht zur Präsenz verpflichtet werden, daher gilt:

Eine grüne Grafik, die eine Gruppe Menschen zeigt
  • Dozent*innen sollen Lehr­ver­an­stal­tun­gen mit Teilnahmepflicht grundsätzlich in einer Form anbieten, die allen Stu­die­ren­den eine Teilnahme ermöglicht.
  • Bei Wahlveranstaltungen sollen nach Möglichkeit und Erfordernis innerhalb der Module sowohl Präsenz- als auch Online-Ver­an­stal­tun­gen an­ge­bo­ten werden.
  • Im Einzelfall sollte Rücksprache mit den Studienfachberaterinnen und -beratern der jeweiligen Fakultäten gehalten werden.
  • Der Bereich Behinderung und Studium (DoBuS) steht zudem für Beratungen gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen und Services

  • Die Zentralbibliothek und die Emil-Figge-Bibliothek sind ge­öff­net und bieten ein­ge­schränkt auch wieder Lernplätze an.
  • Die Hauptmensa am Cam­pus Nord bietet neben Mahlzeiten zum Mitnehmen auch wieder die Mög­lich­keit an, vor Ort zu essen. Voraussetzung ist die Registrierung über ein Online-Reservierungstool, das am Smartphone über einen QR-Code aufgerufen wer­den kann. Zudem ist die Genusswerkstatt geöffnet. In den Gebäuden muss eine medizinische Maske getragen werden. In den gastronomischen Einrichtungen kann  nur noch bargeldlos bezahlt werden. Weitere Informationen gibt es auf den Seiten des Studierendenwerks Dortmund.
Grünes Informations-Icon
  • Erstsemester finden auf den Ersti-Seiten zahlreiche nützliche Infos rund um den Studienstart.
  • Mit einer virtuellen Campusführung können Erstsemester zudem den Campus der TU Dortmund von zu Hause erleben und kennenlernen. Alle Infos zur Campuserkundung 2.0
  • Alle wichtigen Informationen zu den Corona-Maßnahmen sind aktuell in den FAQ auf der TU-Website zu finden. Bei Bedarf wird zudem per Rundmail informiert.