Kein gewöhnlicher Semesterstart
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Die Vorlesungszeit ist am 2. November im Hybridbetrieb gestartet, einer Mischung aus großen Online- und einem Minimum an kleinen Präsenzveranstaltungen. Was bedeutet das? Welche Hygienevorschriften sind auf dem Campus und in den Präsenzveranstaltungen zu beachten? Die TU Dortmund hat die Schutzmaßnahmen noch einmal verstärkt. Sie beobachtet das Infektionsgeschehen genau und wird wo erforderlich jederzeit Anpassungen vornehmen. Hier geben wir einen Überblick über die wichtigsten Infos und Regelungen zum Semesterstart nach aktueller Lage.
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Allgemeine Verhaltensregeln
Um sich und andere zu schützen, gelten an der TU Dortmund folgende Infektionsschutzmaßnahmen:
- In allen Gebäuden und Räumen ist verpflichtend eine medizinische Maske (OP- oder FFP2-Maske) zu tragen.
- Auf den Gängen besteht analog zum Straßenverkehr ein „Rechts-Geh-Gebot“.
- Ein Wegeleitsystem regelt den „Verkehr“.
- Die gängigen Hygieneregeln wie regelmäßiges Händewaschen und Abstand halten sind einzuhalten.
Hinweise für Präsenzveranstaltungen
Nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung sind Präsenzveranstaltungen erlaubt. Die Regelungen gelten vorerst bis zum 17. September. Die TU Dortmund plant, so viele Präsenzveranstaltungen wie möglich anzubieten. Damit diese durchgeführt werden können, sind folgende Regeln zu beachten:
- Am Sitzplatz besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
- Bei einer Inzidenz über 35 gelten die 3G-Regelungen. Es dürfen also nur vollständige geimpfte, genesene oder getestete Personen an Veranstaltungen in Innenräumen teilnehmen.
Die Nachweise sind beim Zutritt von den Dozent*innen zu kontrollieren; die Teilnehmer*innen müssen dafür einen Nachweis und ein amtliches Ausweispapier vorzeigen (§ 4 Abs. 5). Der Nachweis über einen negativen Corona-Test kann durch einen Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test (beide nicht älter als 48 Stunden) erbracht werden.
Hinweise für Studierende, die einer Risikogruppe angehören
Studierende, die einer Risikogruppe angehören, sind besonders zu schützen und sollen nicht zur Präsenz verpflichtet werden, daher gilt:
- Dozent*innen sollen Lehrveranstaltungen mit Teilnahmepflicht grundsätzlich in einer Form anbieten, die allen Studierenden eine Teilnahme ermöglicht.
- Bei Wahlveranstaltungen sollen nach Möglichkeit und Erfordernis innerhalb der Module sowohl Präsenz- als auch Online-Veranstaltungen angeboten werden.
- Im Einzelfall sollte Rücksprache mit den Studienfachberaterinnen und -beratern der jeweiligen Fakultäten gehalten werden.
- Der Bereich Behinderung und Studium (DoBuS) steht zudem für Beratungen gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen und Services
- Die Zentralbibliothek und die Emil-Figge-Bibliothek sind geöffnet und bieten eingeschränkt auch wieder Lernplätze an.
- Die Hauptmensa am Campus Nord bietet neben Mahlzeiten zum Mitnehmen auch wieder die Möglichkeit an, vor Ort zu essen. Voraussetzung ist die Registrierung über ein Online-Reservierungstool, das am Smartphone über einen QR-Code aufgerufen werden kann. Zudem ist die Genusswerkstatt geöffnet. In den Gebäuden muss eine medizinische Maske getragen werden. In den gastronomischen Einrichtungen kann nur noch bargeldlos bezahlt werden. Weitere Informationen gibt es auf den Seiten des Studierendenwerks Dortmund.
- Erstsemester finden auf den Ersti-Seiten zahlreiche nützliche Infos rund um den Studienstart.
- Mit einer virtuellen Campusführung können Erstsemester zudem den Campus der TU Dortmund von zu Hause erleben und kennenlernen. Alle Infos zur Campuserkundung 2.0
- Alle wichtigen Informationen zu den Corona-Maßnahmen sind aktuell in den FAQ auf der TU-Website zu finden. Bei Bedarf wird zudem per Rundmail informiert.