Land schont Hochschulen bei geplanten Kürzungen für 2026
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Seit den ersten verhaltenen Steuerschätzungen im Frühjahr 2025 gab es öffentliche Spekulationen darüber, in welchem Umfang Kürzungen die Hochschulen treffen würden. Unbestätigten Schätzungen zufolge hätten die Hochschulen mit einem Einschnitt in Höhe von 255 Millionen Euro rechnen sollen.
Nach Ende der Sommerpause wurden dann im Landtag Entwürfe für das Haushaltsgesetz diskutiert. In dem Erläuterungsband, den das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) den Ausschüssen im September vorgelegt hatte, war die Kürzung bei den Universitäten und Fachhochschulen auf insgesamt 150 Millionen Euro beziffert worden, was knapp 3 Prozent der Grundfinanzierung der 35 vom Land getragenen Hochschulen entsprochen hätte. Diese Summe fällt nach aktuellen Informationen aus dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft nun 30 Millionen Euro niedriger aus.
Der ursprüngliche Haushaltsentwurf sah bereits vor, dass die Ausgaben für den Hochschulbereich 2026 um insgesamt 5,8 Prozent steigen würden. Dies korrigiert sich nun auf 6,2 Prozent. Hintergrund dafür ist, dass das Land beabsichtigt, Steigerungen bei Personal-, Miet- und Sachkosten zu übernehmen. Dafür sollen die Hochschulvereinbarungen um zwei Jahre bis 2028 verlängert werden. Der Senat der TU Dortmund hat den Entwurf für dieses Dokument in seiner 613. Sitzung am 9. Oktober diskutiert, Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten und der Unterzeichnung zugestimmt.
Der Wissenschaftsausschuss des Landtags NRW befasst sich voraussichtlich am 12. November erneut mit dem Haushaltsentwurf.



















