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Master (1-Fach)

Psychologie

Zusammen­fassung

Abschluss Master of Science (M.Sc.)
Fachbereich Gesellschafts- und Kulturwissenschaften
Regel­studienzeit 4 Semester
Zulassungs­beschränkung Zulassungsbeschränkung (NC) für das 1. bis 4. Fachsemester
Überblick NC-Verfahren
Studienbeginn Wintersemester
Sprache deutsch
Weitere Informationen Webseite Fakultät Erziehungswissenschaft, Psychologie und Bildungsforschung
Fakultät Fakultät Erziehungswissenschaft, Psychologie und Bildungsforschung

Kurzportrait

Der Studiengang befindet sich noch in der Akkreditierung. Voraussichtlich Ende Juli wird mit dem Abschluss der Akkreditierung gerechnet.

Mit dem erfolgreichen Abschluss des viersemestrigen Masterstudiums wird ein weiterer berufsqualifizierender Abschluss erworben. Durch den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums haben die Kandidatinnen und Kandidaten bewiesen, dass sie über psychologische Fachkenntnisse verfügen, sowie über methodische Fähigkeiten, psychologische Fragestellungen wissenschaftlich zu untersuchen. Sie sind ferner in der Lage, ihre Expertise in Wort und Schrift auszudrücken. Der Masterstudiengang legt einen großen Wert auf die wissenschaftliche Ausbildung mit einem Fokus auf die Befähigung einer selbständigen Durchführung der Masterarbeit. Dafür sind im 2. und 3. Semester Veranstaltungen eingeplant, die auf die wissenschaftliche Tätigkeit während der Masterarbeit im 4. Semester vorbereiten. Als Wahlpflichtmodule sind vier Module in der Anwendungsvertiefung (Empirische Bildungsforschung, Human-Factors Psychologie, Klinische Psychologie, Pädagogische Psychologie) und vier Module in der Grundlagenvertiefung (Differentielle Psychologie, Entwicklungspsychologie, Neuropsychologie, Sozialpsychologie und Arbeits- und Organisationspsychologie) vorgesehen, von denen je zwei gewählt werden.

Fähigkeiten und Kenntnisse

Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang Psychologie ist
a)  ein Bachelorabschluss in dem Studiengang Psychologie in einem mindestens sechssemestrigen Studiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder 
b)  ein anderer vergleichbarer Abschluss an einer Hochschule außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes.
Darüber hinaus müssen die Studienbewerber*innen im Studienabschluss Kenntnisse im Umfang von
• mindestens 12 Leistungspunkte im Bereich Statistik
• mindestens 6 Leistungspunkte im Rahmen eines experimentalpsychologischen Praktikums
• mindestens 6 Leistungspunkte in den Bereichen Psychologische Diagnostik, Allgemeine Psychologie, Entwicklungspsychologie, Persönlichkeitspsychologie bzw. Differentielle Psychologie, Sozialpsychologie und Klinische Psychologie
• mindestens 6 Leistungspunkte in zwei Anwendungsfächern der Psychologie erworben haben.
Es ist möglich, sich aus dem laufenden sechsten Fachsemester eines B.Sc. in Psychologie zu bewerben. Voraussetzung ist in diesem Fall jedoch, dass zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens 150 Leistungspunkte erworben wurden.

Berufs- und Tätigkeitsfelder

In der beruflichen Tätigkeit können Psycholog*innen an Hochschulen, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen, im Gesundheits- und Sozialwesen, in der Verwaltung sowie in Unternehmen forschen, lehren, beraten und diagnostizieren. Der Studiengang eröffnet keinen Zugang zu einer Approbation als Psychotherapeut*in und anschließender Weiterbildung zur/zum Fachpsychotherapeut*in.

Weiterführende Informationen

Es ist ein 11-wöchiges Praktikum (330 Stunden) vorgesehen.