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Bewerbung

Höheres Fachsemester mit NC

Bitte beantragen Sie frühestmöglich die Anerkennung Ihrer Leistungen. Sollte nach Anerkennung Ihrer Leistungen die Einstufung nur in ein zulassungsbeschränktes Fachsemester möglich sein, ist eine fristgerechte (Wintersemester 15.09./Sommersemester 15.03.) Bewerbung um einen Studienplatz im höheren Fachsemester erforderlich. Bei Fragen zur Einstufung wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.

 

Wenn Sie bereits an der TU Dortmund studieren und sich um einen Studienplatz im höheren Fachsemester in einem Fachstudiengang bewerben möchten, ist folgendes zu beachten:

  • Für einen zulassungsbeschränkten Fachstudiengang im höheren Fachsemester können Sie sich nur bewerben, wenn Sie auf Basis anerkannter Leistungen in ein höheres Fachsemester eingestuft werden. Die Anerkennung der Leistungen erfolgt durch den zuständigen Prüfungsausschuss. Sie können selbst wählen, welche Leistungen Sie sich anerkennen lassen möchten. Bitte verwenden Sie für die Anerkennung den PDF Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen. Bei Fragen zum Vorgehen können Sie sich auch mit der Studienfachberatung in Verbindung setzen. Die zuständigen Ansprechpartner für die Anerkennung können Sie der folgenden Übersicht entnehmen:
    PDF Übersicht über die Prüfungsausschüsse in den Fachstudiengängen
  • Die Bewerbung um einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Fachstudiengang im höheren Fachsemester erfolgt über das Campusportal der TU Dortmund. Bewerbungsfrist: 15.09. (für das Wintersemester) und der 15.03. (für das Sommersemester).
  • Der vollständig ausgefüllte und vom Prüfungsausschuss unterzeichnete Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen ist bei der Bewerbung mit anzugeben. Auf Basis der anerkannten Leistungen werden Sie durch das Studierendensekretariat in ein bestimmtes Fachsemester eingestuft. Die Studiengangjahresregelung wird hierbei beachtet. Ihre Bewerbung wird ausschließlich für dieses Fachsemester berücksichtigt.
  • Eine Zulassung in zulassungsbeschränkten Fachstudiengängen im höheren Fachsemester erfolgt nur, soweit das vorhandene Studienplatzangebot noch nicht ausgeschöpft ist bzw. Studienplätze wieder frei geworden sind.
  • Nach Erhalt eines Studienplatzes reichen Sie den unterschriebenen Zulassungsbescheid zusammen mit einem Antrag auf Änderung des Studiums im Studierendensekretariat ein. Der Zulassungsbescheid geht Ihnen ausschließlich per E-Mail zu. Es gilt die im Zulassungsbescheid genannte Frist für die Änderung des Studiums.
  • Sollten Sie bis zum Vorlesungsbeginn keine Nachricht von der TU Dortmund erhalten haben, gilt Ihr Bewerbungsantrag als abgelehnt.

Wenn Sie bereits an der TU Dortmund studieren und sich um einen Studienplatz im höheren Fachsemester in einem (anderen) Lehramtsstudiengang bewerben möchten, ist folgendes zu beachten:

  • Für einen zulassungsbeschränkten Lehramtsstudiengang im höheren Fachsemester können Sie sich nur bewerben, wenn Sie auf Basis anerkannter Leistungen in ein höheres Fachsemester eingestuft werden können. Die Anerkennung der Leistungen erfolgt durch den zuständigen Prüfungsausschuss. Sie können selbst wählen, welche Leistungen Sie sich anerkennen lassen möchten. Bitte verwenden Sie für die Anerkennung den PDF Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen. Bei Fragen zum Vorgehen können Sie sich auch mit der Studienfachberatung in Verbindung setzen. Die zuständigen Ansprechpartner für die Anerkennung können Sie der folgenden Übersicht entnehmen:
    PDF Übersicht über die Prüfungsausschüsse im Lehramt nach LABG
  • Die Anerkennung und Einstufung kann in Lehramtsstudiengängen für jeden Lernbereich/jedes Unterrichtsfach/jede berufliche Fachrichtung/jede sonderpädagogische Fachrichtung und die Bildungswissenschaften gesondert beantragt werden.
  • Aufgrund der Jahresregelung ist die Bewerbung und Einschreibung zum Sommersemester nur in gerade Fachsemester (2.,4.,6.) möglich. Sie benötigen daher für alle zu belegenden Fächer  (inklusive Bildungswissenschaften) eine Einstufung mindestens in das 2. Fachsemester. Ansonsten kann keine Bewerbung und Einschreibung zum Sommersemester erfolgen.
  • Der vollständig ausgefüllte und vom Prüfungsausschuss unterzeichnete Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen ist bei der Bewerbung mit anzugeben. Auf Basis der anerkannten Leistungen werden Sie durch das Studierendensekretariat jeweils in ein bestimmtes Fachsemester eingestuft. Die Studiengangjahresregelung wird hierbei beachtet. Ihre Bewerbung wird ausschließlich für dieses Fachsemester berücksichtigt.
  • Die Bewerbung um einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Lehramtsstudiengang im höheren Fachsemester erfolgt über das Campusportal der TU Dortmund. Bewerbungsfrist: 15.09. (für das Wintersemester) und der 15.03. (für das Sommersemester).
  • Bitte beachten Sie, dass es je nach angestrebter Fächerkombination mehrere Zulassungsbeschränkungen geben kann und somit auch mehrere Bewerbungen und Zulassungen für die Einschreibung erforderlich sind.
  • Eine Zulassung in zulassungsbeschränkten Studiengängen und -fächern im höheren Fachsemester erfolgt nur, soweit das vorhandene Studienplatzangebot noch nicht ausgeschöpft ist bzw. Studienplätze wieder frei geworden sind.
  • Nach Erhalt eines Studienplatzes reichen Sie den unterschriebenen Zulassungsbescheid zusammen mit einem Antrag auf Änderung des Studiums im Studierendensekretariat ein. Der Zulassungsbescheid geht Ihnen ausschließlich per E-Mail zu. Es gilt die im Zulassungsbescheid genannte Frist für die Änderung des Studiums.
  • Sollten Sie bis zum Vorlesungsbeginn keine Nachricht von der TU Dortmund erhalten haben, gilt Ihr Bewerbungsantrag als abgelehnt.

Wenn Sie bereits an der TU Dortmund in einem Lehramtsstudiengang studieren und unter Beibehaltung der Schulform ein Fach (Lernbereich/berufliche Fachrichtung/sonderpädagogische Fachrichtung) wechseln möchten, ist folgendes zu beachten:

  • Für ein zulassungsbeschränktes Fach (Lernbereich/berufliche Fachrichtung/sonderpädagogische Fachrichtung) im höheren Fachsemester können Sie sich nur bewerben, wenn anrechnungsfähige Leistungen vorliegen. Sofern identische Module im Rahmen der Fächer bestehen, werden die Leistungen und auch Fehlversuche ohne Antrag von der Prüfungsverwaltung für das neue Fach angerechnet. Eine Anerkennung über den Prüfungsausschuss erfolgt nicht. Die Einstufung in ein bestimmtes Fachsemester erfolgt durch das Studierendensekretariat anhand der von der Prüfungsverwaltung angerechneten Leistungen. Die Studiengangjahresregelung wird hierbei beachtet. Ihre Bewerbung wird ausschließlich für dieses Fachsemester berücksichtigt.
  • Die Bewerbung um einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studienfach im höheren Fachsemester erfolgt über das Campusportal der TU Dortmund. Bewerbungsfrist: 15.09. (für das Wintersemester) und der 15.03. (für das Sommersemester).
  • Eine Zulassung in zulassungsbeschränkten Studienfächern im höheren Fachsemester erfolgt nur, soweit das vorhandene Studienplatzangebot noch nicht ausgeschöpft ist bzw. Studienplätze wieder frei geworden sind.
  • Nach Erhalt eines Studienplatzes reichen Sie den unterschriebenen Zulassungsbescheid zusammen mit einem Antrag auf Änderung des Studiums im Studierendensekretariat ein. Der Zulassungsbescheid geht Ihnen ausschließlich per E-Mail zu. Es gilt die im Zulassungsbescheid genannte Frist für die Änderung des Studiums.
  • Sollten Sie bis zum Vorlesungsbeginn keine Nachricht von der TU Dortmund erhalten haben, gilt Ihr Bewerbungsantrag als abgelehnt.
  • Ein neues Fach (ein neuer Lernbereich/eine neue berufliche Fachrichtung/eine neue sonderpädagogische Fachrichtung) ohne anrechnungsfähige Leistungen kann aufgrund der Studiengangjahresregelung nur zum Wintersemester begonnen werden. Zulassungsbeschränkungen sind zu beachten.

Wenn Sie an einer anderen Hochschule studieren oder studiert haben und sich um einen Studienplatz im höheren Fachsemester in einem Fachstudiengang bewerben möchten, ist folgendes zu beachten:

  • Für einen zulassungsbeschränkten Fachstudiengang im höheren Fachsemester können Sie sich nur bewerben, wenn Sie auf Basis anerkannter Leistungen in ein höheres Fachsemester eingestuft werden können. Die Anerkennung der Leistungen erfolgt durch den zuständigen Prüfungsausschuss. Sie können selbst wählen, welche Leistungen Sie sich anerkennen lassen möchten. Bitte verwenden Sie für die Anerkennung den PDF Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen. Bei Fragen zum Vorgehen können Sie sich auch mit der Studienfachberatung in Verbindung setzen. Die zuständigen Ansprechpartner für die Anerkennung können Sie der folgenden Übersicht entnehmen:
    PDF Übersicht über die Prüfungsausschüsse in den Fachstudiengängen
  • Die Bewerbung um einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang im höheren Fachsemester erfolgt über das Campusportal der TU Dortmund. Bewerbungsfrist: 15.09. (für das Wintersemester) und der 15.03. (für das Sommersemester).
  • Der vollständig ausgefüllte und vom Prüfungsausschuss unterzeichnete Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen ist bei der Bewerbung mit anzugeben. Auf Basis der anerkannten Leistungen werden Sie durch das Studierendensekretariat in ein bestimmtes Fachsemester eingestuft. Die Studiengangjahresregelung wird hierbei beachtet. Ihre Bewerbung wird ausschließlich für dieses Fachsemester berücksichtigt.
  • Gegebenenfalls ist dem Bewerbungsantrag ein Nachweis über die Deckungsgleichheit der Studieninhalte bei zulassungsbeschränkten Studiengängen beizufügen.
  • Eine Zulassung in zulassungsbeschränkten Fachstudiengängen im höheren Fachsemester erfolgt nur, soweit das vorhandene Studienplatzangebot noch nicht ausgeschöpft ist bzw. Studienplätze wieder frei geworden sind.
  • Sollten Sie bis zum Vorlesungsbeginn keine Nachricht von der TU Dortmund erhalten haben, gilt Ihr Bewerbungsantrag als abgelehnt.

Wenn Sie an einer anderen Hochschule studieren oder studiert haben und sich um einen Studienplatz im höheren Fachsemester in einem Lehramtsstudiengang bewerben möchten, ist folgendes zu beachten:

  • Für einen zulassungsbeschränkten Lehramtsstudiengang im höheren Fachsemester können Sie sich nur bewerben, wenn Sie auf Basis anerkannter Leistungen in ein höheres Fachsemester eingestuft werden können. Die Anerkennung der Leistungen erfolgt durch den zuständigen Prüfungsausschuss. Sie können selbst wählen, welche Leistungen Sie sich anerkennen lassen möchten. Bitte verwenden Sie für die Anerkennung den PDF Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen. Bei Fragen zum Vorgehen können Sie sich auch mit der Studienfachberatung in Verbindung setzen. Die zuständigen Ansprechpartner für die Anerkennung können Sie der folgenden Übersicht entnehmen:
    PDF Übersicht über die Prüfungsausschüsse im Lehramt nach LABG
  • Die Anerkennung und Einstufung kann in Lehramtsstudiengängen für jeden Lernbereich/jedes Unterrichtsfach/jede berufliche Fachrichtung/jede sonderpädagogische Fachrichtung und die Bildungswissenschaften gesondert beantragt werden.
  • Aufgrund der Jahresregelung ist die Bewerbung und Einschreibung zum Sommersemester nur in gerade Fachsemester (2.,4.,6.) möglich. Sie benötigen daher für alle zu belegenden Fächer  (inklusive Bildungswissenschaften) ein Einstufung mindestens in das 2. Fachsemester. Ansonsten kann keine Bewerbung und Einschreibung zum Sommersemester erfolgen.
  • Der vollständig ausgefüllte und vom Prüfungsausschuss unterzeichnete Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen ist bei der Bewerbung mit anzugeben. Auf Basis der anerkannten Leistungen werden Sie durch das Studierendensekretariat jeweils in ein bestimmtes Fachsemester eingestuft. Die Studiengangjahresregelung wird hierbei beachtet. Ihre Bewerbung wird ausschließlich für dieses Fachsemester berücksichtigt.
  • Gegebenenfalls ist dem Bewerbungsantrag ein Nachweis über die Deckungsgleichheit der Studieninhalte bei zulassungsbeschränkten Studiengängen beizufügen.
  • Die Bewerbung um einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang im höheren Fachsemester erfolgt über das Campusportal der TU Dortmund. Bewerbungsfrist: 15.09. (für das Wintersemester) und der 15.03. (für das Sommersemester).
  • Bitte beachten Sie, dass es je nach angestrebter Fächerkombination mehrere Zulassungsbeschränkungen geben kann und somit auch mehrere Bewerbungen und Zulassungen für die Einschreibung erforderlich sind.
  • Eine Zulassung in zulassungsbeschränkten Studiengängen und -fächern im höheren Fachsemester erfolgt nur, soweit das vorhandene Studienplatzangebot noch nicht ausgeschöpft ist bzw. Studienplätze wieder frei geworden sind.
  • Sollten Sie bis zum Vorlesungsbeginn keine Nachricht von der TU Dortmund erhalten haben, gilt Ihr Bewerbungsantrag als abgelehnt.

Wenn Sie ein begonnenes Studium der TU Dortmund unterbrochen haben (durch Studiengangwechsel oder Exmatrikulation) und dieses nun fortsetzen möchten, ist folgendes zu beachten:

  • Die bereits studierten Fachsemester werden fortgeführt. Eine Bewerbung und Einschreibung ist somit ausschließlich für das nächst höhere Fachsemester möglich. Die Studiengangjahresregelung wird hierbei innerhalb der Regelstudienzeit beachtet. Folglich ist die  Bewerbung und Einschreibung im Wintersemester nur in ungerade Fachsemester und im Sommersemester nur in gerade Fachsemester möglich.
  • Die Bewerbung um einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang im höheren Fachsemester erfolgt über das Campusportal der TU Dortmund. Bewerbungsfrist: 15.09. (für das Wintersemester) und der 15.03. (für das Sommersemester).
  • Bitte beachten Sie bei Lehramtsstudiengängen, dass es je nach angestrebter Fächerkombination mehrere Zulassungsbeschränkungen geben kann und somit auch mehrere Bewerbungen und Zulassungen für die Einschreibung erforderlich sind.
  • Eine Zulassung in zulassungsbeschränkten Studiengängen und -fächern im höheren Fachsemester erfolgt nur, soweit das vorhandene Studienplatzangebot noch nicht ausgeschöpft ist bzw. Studienplätze wieder frei geworden sind.
  • Sollten Sie bis zum Vorlesungsbeginn keine Nachricht von der TU Dortmund erhalten haben, gilt Ihr Bewerbungsantrag als abgelehnt.