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Neues Portal ExaBase ist in der Pilotphase

Studierende können Abschlussarbeiten digital abgeben

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Das Portal ExaBase bietet sowohl Studierenden als auch Prüfenden viele Vorteile.
Studierende der TU Dortmund sollen in Zukunft ihre Bachelor- und Masterarbeiten online einreichen. Dafür hat das IT & Mediencentrum (ITMC) der Universität in Zusammenarbeit mit dem Dezernat Studierendenservice und den Fakultäten das hochschuleigene Portal ExaBase entwickelt. „Es ist beabsichtigt, zum 1. Oktober 2019 in den Regelbetrieb von ExaBase überzugehen“, sagt Dirk Ogermann, Leiter Dezernat Studierendenservice.

Am Ende jedes Studiums steht die Ab­schluss­ar­beit. Unabhängig davon, ob es sich um die Bachelor- oder Masterarbeit handelt, müssen Stu­die­ren­de diese bislang drucken und binden lassen – in der Regel in zwei- oder dreifacher Ausführung – um sie dann fristgerecht einzureichen. Dieses Verfahren nimmt viel Zeit in Anspruch, kostet die Studierenden Geld und verbraucht Ressourcen. Das ITMC und das Dezernat Studierendenservice der TU Dortmund haben daher das Onlineportal ExaBase entwickelt, das Studierenden die Abgabe von Abschlussarbeiten zukünftig erleichtern soll. In der aktuellen Pilotphase können Abschlussarbeiten nun digital eingereicht werden.

Auch Prüferinnen und Prüfer profitieren von dem neuen Abgabeverfahren. Die zu bewertende Ab­schluss­ar­beitsteht ihnen ortsungebunden zur Verfügung. Zudem müssen Druckversionen von umfangreichen Abschlussarbeiten nicht mehr hin- und hergeschickt werden. Wenn Prüfende trotzdem ein gedrucktes Exemplar erhalten möchten, wird ihnen eine solche Version durch die TU Dortmund auf Wunsch zur Verfügung gestellt.

Von der Pilotphase zum Regelbetrieb

ExaBase wird seit Mai in einer mehrmonatigen Pilotphase getestet. In dieser ist die Teilnahme am digitalen Abgabeverfahren freiwillig. Alternativ gilt das traditionelle Abgabeverfahren in der Druckversion. Stu­die­ren­de und Prüfende entscheiden in jedem einzelnen Fall gemeinsam, ob eine digitale Abgabe erfolgen soll. Die Pilotphase dient dazu, Erfahrungswerte zu sammeln und eventuelle Fehler zu beheben. Ziel ist es, das neue Verfahren der digitalen Abgabe flächendeckend und verpflichtend ab dem 1. Oktober 2019 in den Regelbetrieb zu überführen.

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