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Urheberrecht Teil II – Urheberrechtlicher Schutz von Software

Beginn: Ende: Veranstaltungsort: Online
Veran­stal­tungs­art:
  • Digitale Veranstaltung
  • Workshop
  • Vortrag

Software ist ein zentraler Bestandteil unserer heutigen Wissens- und Informationsgesellschaft. Sie stellt eines der bedeutendsten Wirtschaftsgüter und nimmt selbst in herkömmlichen technischen Produkten einen immer höheren Stellenwert ein. Dabei stellt sich die Frage, wie Software rechtlich geschützt werden kann und welche Voraussetzungen für einen gewerblichen Rechtsschutz von Software erfüllt sein müssen. Zu diesem Thema spricht Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Fuß: Als Experte auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes befasst sich Dr. Fuß unter anderem mit dem Urheberrecht, IT-Recht, Markenrecht, Medienrecht und dem Wettbewerbsrecht.

Schwerpunkte der digitalen Veranstaltung sind:

  • die Voraussetzungen für den urheberrechtlichen Schutz
  • die Abgrenzung zu anderen Schutzrechten wie z.B. dem Patent- und Markenrecht
  • ein Überblick zum Urhebervertragsrecht

Referieren wird Dr. Michael Fuß von der Rechtsanwaltskanzlei Fuß & Jankord PartG.

Die Anmeldung erfolgt per E-Mail.

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