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Neue Richtlinien

Lohnerhöhung für Hilfskräfte

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Ein Gruppenfoto von Studierenden im Seminarraum mit dem TU Dortmund Logo. © Aliona Kardash​/​TU Dortmund
Seit dem 1. April gelten neue Richtlinien für die Beschäftigung und Vergütung studentischer und wissenschaftlicher Hilfskräfte an der TU Dortmund (Symbolbild).

Die TU Dortmund hat die Vergütung für studentische Hilfskräfte (SHK) um zehn Prozent angehoben, sodass der Stundensatz nun über dem Mindestlohn liegt. Auch wissenschaftliche Hilfskräfte mit Bachelorabschluss (WHF) oder Masterabschluss (WHK) erhalten seit dem 1. April einen Euro mehr pro Stunde. Die Hilfskraftlöhne werden sich im April 2025 nochmals erhöhen. Außerdem sollen neue Verträge zukünftig in der Regel ein Jahr Laufzeit haben, damit Einkünfte planbarer werden.

Der gesetzliche Mindestlohn pro Wochenstunde ist in Deutschland zu Jahresbeginn von 12 Euro auf 12,41 Euro gestiegen und erhöht sich 2025 um weitere 41 Cent auf 12,82 Euro. Mit ihrer neuen Richtlinie geht die TU Dortmund darüber hinaus: Die Vergütung für SHKs steigt im Vergleich zu 2022 um rund zehn Prozent auf 13,25 Euro. Ab dem 1. April 2025 bekommen sie sogar 14,00 Euro pro Wochenstunde, sodass sich der Lohn nochmals um rund sechs Prozentpunkte erhöhen wird.

Die Löhne für Hilfskräfte mit Abschluss steigert die TU Dortmund in diesem und nächstem Jahr jeweils um einen Euro: WHFs erhalten seit dem 1. April 15,50 Euro. Im nächsten Jahr erhöht sich ihr Lohn nochmal auf 16,50 Euro. WHKs bekommen seit der ersten Erhöhung 19,00 Euro und werden ab dem 1. April 2025 20,00 Euro erhalten.

Maximaler Stundenumfang bei Minijobgrenze

Der Bund hat beschlossen, dass sich die Grenze für Minijobs dynamisch am aktuell geltenden Mindestlohn orientieren soll, berechnet auf einen Beschäftigungsumfang von zehn Stunden pro Woche. Seit Januar 2024 liegt die Grenze daher bei monatlich 538,00 Euro. Weil die TU Dortmund die Hilfskraftlöhne überproportional angehoben hat, ergibt sich bei zehn Wochenstunden ein Monatslohn von 576,11 Euro für SHKs, 673,94 Euro für WHFs und 826,12 Euro für WHKs.

Somit verkürzt sich der maximale Beschäftigungsumfang bis zur Minijobgrenze an der TU Dortmund auf 9 Wochenstunden für SHKs, 7,5 Wochenstunden für WHFs und 6,5 Wochenstunden für WHKs. Wenn Hilfskräfte die Minijobgrenze überschreiten, dann fällt die Beschäftigung in den Übergangsbereich zwischen 538,01 und 2.000,00 Euro, in dem sie nur einen reduzierten Beitragsanteil für die Sozialversicherung tragen müssen. Eine Stundenreduzierung kann per Formular beim Dezernat Personal jeweils zum Monatsanfang beantragt werden.

Einjährige Vertragslaufzeit

Zusätzlich zur Lohnerhöhung hat die TU Dortmund entschieden, die Beschäftigungsdauer bei zukünftigen Hilfskraftverträgen zu verlängern: Sowohl studentische als auch wissenschaftliche Hilfskräfte sollen künftig in der Regel für ein Jahr angestellt werden; bisher galt eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten. Dadurch sollen für Hilfskräfte ihre Einkünfte besser planbar werden. Verträge werden nur noch in begründeten Fällen kürzer befristet. Längere Befristungszeiten sind möglich.

Zur Amtlichen Mitteilung mit den neuen Richtlinien (PDF)

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