Zum Inhalt
Institut für Journalistik

TU-Professoren an Medienbericht der Bundesregierung beteiligt

-
in
  • Forschung
  • Top-Meldungen
Nebeneinander jeweils ein Portrait von Prof. Lobigs und Prof. Gostomzyk © Judith Wiesrecker​/​TU Dortmund
Prof. Tobias Gostomzyk (l.) und Prof. Frank Lobigs vom Institut für Journalistik sind Mitautoren des Medien- und Kommunikationsberichts der Bundesregierung 2021.

Das Bundeskabinett hat in der letzten Woche den Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2021 beschlossen. Grundlage des Berichts ist ein unabhängiges wissenschaftliches Gutachten zum Thema „Neue kooperative Medienplattformen in einer künftigen Medienordnung“, an dem auch die TU-Professoren Frank Lobigs und Tobias Gostomzyk mitgewirkt haben.

Digitale Plattformen übernehmen aufgrund ihrer Marktmacht zunehmend die Aufgaben klassischer Medien, wodurch deren Geschäftsmodelle immer stärker unter Druck geraten. Unabhängiger Journalismus ist eine der wichtigsten Säulen einer Demokratie. Damit die deutschen Medien relevant bleiben, schlagen die Autoren kooperative Medienplattformen vor, die Angebote verschiedener Medienunternehmen oder -sparten verknüpfen. So könnten journalistische Angebote sichtbarer im Netz werden. Da es solche Plattformen bislang kaum gibt, untersuchten die Autoren auch, inwieweit der Staat Anreize schaffen kann, damit Medienunternehmen kooperative Plattformen aufbauen. Professoren aus der Medienforschung, der Kommunikationswissenschaft, der Medienökonomik sowie der Rechtswissenschaft waren beteiligt.

Im medienökonomischen Teil des Gutachtens analysiert Prof. Frank Lobigs die positiven Potenziale, aber auch die Schwierigkeiten bei der Realisierung von kooperativen Medienplattformen. Demnach könnten sie zwar zentrale Stützpfeiler einer notwendigen neuen digitalen Medienordnung bilden, jedoch seien die Anforderungen an die Expertise sowie an die Handlungs- und Förderungsfähigkeit der Medienpolitik als außerordentlich hoch einzuschätzen.

Offene Plattformen für Kooperationen

Im medienrechtlichen Teil des Gutachtens, an dem Prof. Tobias Gostomzyk mitgearbeitet hat, wird die bisherige medienbezogene Regulierung von Plattformen wie Facebook dargestellt. Hiervon ausgehend werden Anknüpfungspunkte für Kooperationen zwischen Medien aufgezeigt, die in der Vergangenheit bei Plattformen jedoch an kartellrechtliche Grenzen gestoßen sind. Denkbar sind allerdings bereits offene Plattformen, an denen sich alle Produzenten publizistischer Leistungen beteiligen können.

Die Bundesregierung stellt dem Bundestag regelmäßig einen Bericht zur Verfügung, der über die aktuelle und künftig zu erwartende Situation der Medien- und Kommunikationsordnung informiert.

Weiterführende Informationen:

Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2021