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Kanzlerwahl

Neunte Hochschulwahlversammlung am 17. Dezember 2021

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  • Hochschulpolitik
Mehrere Personen mit Mund-Nasen-Schutz sitzen im Audimax an Tischen, eine Person spricht © Oliver Schaper​/​TU Dortmund
Anders als die Rektoratswahl 2020 findet die Kanzlerwahl online statt.

Die Hochschulwahlversammlung tritt am Freitag, den 17. Dezember in einer Onlinesitzung zusammen, um den Kanzler der TU Dortmund zu wählen. Senat und Hochschulrat hatten sich zu Beginn des Jahres mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, Amtsinhaber Albrecht Ehlers zu einer erneuten Kandidatur aufzufordern. Das Wahlgremium hatte deshalb auf eine Ausschreibung der Stelle verzichtet.

Die Sitzung startet um 15.30 Uhr. Für die interessierte (Hochschul-)Öffentlichkeit steht ein Zoom-Link zur Verfügung. Der Vorsitzende wird zunächst über die Vorbereitung der Wahl berichten. Dann präsentiert sich der Kandidat der Hochschulwahlversammlung und beantwortet deren Fragen. Danach erfolgt eine Aussprache im Gremium. Anschließend findet die Wahl statt. 

Stimmberechtigte Mitglieder der Hochschulwahlversammlung sind die stimmberechtigten Mitglieder des Senats und die Mitglieder des Hochschulrats. Durch den Senat sind Vertreter*innen aller vier Gruppen an der Wahl beteiligt: Hochschullehrer*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung sowie Studierende. Daneben gibt es nicht-stimmberechtigte Mitglieder der Hochschulwahlversammlung. Dies sind die nicht-stimmberechtigten Mitglieder des Senats: die Dekan*innen, die Vorsitzenden des wissenschaftlichen und des nicht-wissenschaftlichen Personalrats, die Gleichstellungsbeauftragte, die Schwerbehindertenvertretung, die Beauftragte des Senats für die Belange von Studierenden mit Behinderung, die Rektoratsmitglieder und der Vorsitzende des AStA.

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