Sonderpädagogische Fachrichtung Sehen (GyGe/BK/SP)
Zusammenfassung
Abschluss | Master of Education (M.Ed.) für Lehramt |
---|---|
Fachbereich | Lehramt |
Regelstudienzeit | 4 Semester |
Zulassungsbeschränkung |
keine
|
Studienbeginn |
Wintersemester
Sommersemester |
Sprache | deutsch |
Einschreibvoraussetzungen | |
Weitere Informationen | Webseite Fakultät Rehabilitationswissenschaften |
Fakultät | Fakultät Rehabilitationswissenschaften |
Kurzportrait
Im Masterstudium Lehramt für sonderpädagogische Förderung werden die Unterrichtsfächer und sonderpädagogischen Fachrichtungen sowie die bildungswissenschaftlichen Anteile des Bachelorstudiums fortgeführt.
Im Masterstudium Lehramt an Berufskollegs sowie an Gymnasien und Gesamtschulen werden die beiden Fächer und die bildungswissenschaftlichen Anteile des Bachelorstudiums fortgesetzt.
Darüber hinaus ist in allen genannten Masterstudiengängen ein Praxissemester fester Bestandteil.
Der Förderschwerpunkt Sehen beschäftigt sich mit Blindheit, Sehbeeinträchtigungen und visueller Wahrnehmung. Schwerpunkte im Studium sind Neurowissenschaften, Prinzipien der visuellen Wahrnehmung, funktionale Diagnostik des Sehens, Entwicklungs- und Aneignungsbedingungen bei Blindheit und differenter visueller Wahrnehmung, Selbstbestimmung, didaktische Kompetenzen im Anfangsunterricht (Kulturtechniken) und in herausfordernden Unterrichtsfächern (Kunst, Sport, Naturwissenschaften). Spezifische Fragen inklusiven Unterrichts, Frühförderung von Kindern mit Blindheit und Sehbeeinträchtigung wie auch Themen von Sehverlust finden im Studium Berücksichtigung.
Fähigkeiten und Kenntnisse
Für den Zugang zum Masterstudiengang ist ein Bachelorabschluss im Lehramt für sonderpädagogische Förderung, im Lehramt an Berufskollegs oder im Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen erforderlich.
Der Studiengang richtet sich an all jene, die Interesse und Spaß daran haben, im schulischen Kontext mit Menschen (mit Beeinträchtigung) zu arbeiten. Empathie, Teamfähigkeit und der offene Umgang mit Menschen und deren Lebensweisen sind Voraussetzungen für das Studium. Der professionelle Umgang mit Vielfalt sowie die Möglichkeiten gemeinsamen Unterrichts werden im Sinne einer inklusionsorientierten Sichtweise fokussiert. Bezugspunkte sind die Lebenswelt und die Ressourcen der Personen (mit Unterstützungsbedarf), um individuelle Lern- und Lösungsstrategien zu entwickeln.
Berufs- und Tätigkeitsfelder
Eine Analyse des Ministeriums für Schule und Weiterbildung dient den Abiturientinnen und Abiturienten, Studierenden sowie allen anderen am Lehrerberuf Interessierten und berät sie zu ihrer Berufswahl im Hinblick auf die Prognosen/Chancen des Lehrkräftebedarfs in Nordrhein-Westfalen.
Hier gelangen Sie zu den Prognosen zum Lehrerarbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen
Weiterführende Informationen
Um den Vorbereitungsdienst (Referendariat) antreten zu können, ist das Absolvieren des Bachelor- und Masterstudiengangs erforderlich. Zudem ist eine einschlägige fachpraktische Tätigkeit im Umfang von 12 Monaten Dauer nachzuweisen (nur im Lehramt an Berufskollegs).
Im Masterstudiengang wird ein Praxissemester an einer Schule absolviert.
Das Studium einer sonderpädagogischen Fachrichtung im Lehramt an Berufskollegs sowie im Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen ist nur nach jährlicher Ausnahmegenehmigung des Ministeriums möglich. Studieninteressierten empfehlen wir aufgrund der beschränkten beruflichen Einsatzmöglichkeiten ein Beratungsgespräch beim DoKoLL.