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Anders überlegt?

Änderung des Studiums

Der Antrag auf Studiengangswechsel ist grundsätzlich innerhalb der Einschreibfristen im Campusportal zu stellen. Sollten Sie sich für einen NC-Studiengang oder -fach beworben haben, wird Ihnen mit dem Zulassungsbescheid eine separate Frist mitgeteilt, in der Sie den Studiengang annehmen und den Wechsel beantragen müssen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an studiengangswechsel@tu-dortmund.de.

Eine Hand wirft einen Umschlag in den Fristenbriefkasten © Nikolas Golsch​/​TU Dortmund

Die Änderung des Studiums kann grundsätzlich erst durchgeführt werden, wenn der für die Rückmeldung erforderliche Betrag Ihrer Matrikelnummer zugebucht werden konnte. Ist noch keine Zahlung eingegangen, kann der Antrag zu diesem Zeitpunkt noch nicht bearbeitet werden.

Sollten Sie bereits an der TU Dortmund studieren und eine Zulassung in einem NC-Studiengang erhalten haben, so reichen Sie die unterschriebene Zulassung zusammen mit dem ausgefüllten Antrag auf Änderung des Studiums – innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist – ein.

Wechsel in Masterstudiengänge

Bei einem Wechsel in einen Masterstudiengang gelten gesonderte Fristen für die Änderung des Studiums. Diese variieren je nach Fakultät und Studiengang.
Ein Wechsel in den Masterstudiengang kann erst erfolgen, wenn Sie Ihren Bachelorabschluss erworben haben. Wenn Ihr Bachelorabschluss in der zentralen Prüfungsverwaltung vorliegt, müssen Sie i.d.R. keine weiteren Nachweise erbringen. Bei Studiengängen, die dezentral in den Fakultäten betreut werden, muss ein Nachweis über den Bachelorabschluss (z.B. Bestätigung des Prüfungsausschusses oder das Bachelorzeugnis) beigefügt werden.

Wechsel ins Promotionsstudium

Der Wechsel in ein Promotionsstudium ist jederzeit möglich. Bitte beachten Sie folgende Informationen zum  Promotionsstudium.

Internationale Studierende

Internationale Studierende, die ihren Studiengang wechseln wollen, wenden sich bitte an das Referat Internationales.