Machtmissbrauch
Der Missbrauch von Macht ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und kann in vielen Bereichen beobachtet werden. Hierarchische Strukturen, befristete Arbeitsverträge und Abhängigkeiten in der wissenschaftlichen Praxis begünstigen diesen jedoch. Das Netzwerk gegen Machtmissbrauch e.V. betont, dass dies "im Wissenschaftsbetrieb, der traditionell durch erhebliche Machtungleichgewichte zwischen Vorgesetzten und anderen Beschäftigten gekennzeichnet ist, in besonderem Maße der Fall" ist.
Das ist auch den Hochschulleitungen bewusst: Die Landesrektorenkonferenz NRW (LRK NRW) verpflichtete sich im September 2023 dazu, konsequent gegen Machtmissbrauch vorzugehen und Präventions- und Beratungsmaßnahmen stärker auszubauen. Im November 2023 vereinbarte die bundesweite Hochschulrektorenkonferenz (HRK) Maßnahmen gegen Machtmissbrauch weiter zu entwickeln. Beide Entschließungen werden von der Hochschulleitung der TU Dortmund mitgetragen.
Was ist Machtmissbrauch?
„Machtmissbrauch liegt vor, wenn eine Person die eigene (Macht-)Position für individuelle Interessen ausnutzt und dabei anderen Personen in der beruflichen Umgebung schadet.
Beaufaÿs 2022:10
Machtmissbrauch kann über Diskriminierung, sexualisierte Gewalt, unangemessene Ausübung der Weisungsbefugnis, durch Gesten, verbal, psychisch oder physisch erfolgen.
Was macht die TU Dortmund?
Das Thema Machtmissbrauch wird an der TU Dortmund seit mehreren Jahren intensiv behandelt. Bereits 2022 verabschiedete der Senat die Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung und vor sexualisierter Gewalt. Mit ihr verpflichtet sich die Universität, aktiv gegen Machtmissbrauch vorzugehen und beschreibt Beratungsmöglichkeiten sowie Beschwerdeverfahren an der TU Dortmund. Die Einrichtung der „Zentralen Beratungsstelle zum Schutz vor Diskriminierung und vor sexualisierter Gewalt (SchuDS)“ war eine direkte Konsequenz aus der Richtlinie. Mit Unterzeichnen der Selbstverpflichtung der LRK sowie der Entschließung der HRK 2023 bekräftigte die TU Dortmund erneut, Mitarbeiter*innen und Mitglieder für das Thema Machtmissbrauch zu sensibilisieren und Konzepte für Sanktionsmöglichkeiten und flächendeckende Beratungs- und Betreuungsangebote zu etablieren.
Ein Beispiel für Präventionsbemühungen ist die 2023 verabschiedete Betreuungsvereinbarung im Rahmen der Grundsätze guter Promotionsbetreuung. In ihr wird geregelt, welche Rechte, Pflichten und Aufgabenverteilungen zwischen Promovend*in und Betreuer*innen gelten. Damit ist sie ein wichtiges Instrument, um machtmissbräuchlichem Verhalten vorzubeugen.
Zusätzlich gründete der Rektor auf Initiative verschiedener Akteur*innen die AG Machtmissbrauch, in der Expert*innen aus Forschung und Lehre sowie Ansprechpartner*innen aus Beratungs- und Anlaufstellen zusammenkommen, sich austauschen und Lösungsansätze diskutieren.
Wo kann ich mir Hilfe suchen?
Interne Beratung
Hilfe für Angehörige der TU Dortmund, die von Machtmissbrauch betroffen sind, gibt es in allen Beratungsstellen, bei Beauftragten und Vertrauenspersonen sowie bei den Personalräten der TU Dortmund und der SchuDS (s. auch Auflistung unten). Die Beratungsangebote sind kostenlos. Einschlägige Anlaufstelle für Wissenschaftler*innen sind auch die Ombudspersonen für gute wissenschaftliche Praxis. Sie dienen als Ansprechpersonen für diejenigen, die zu Fragen guter wissenschaftlicher Praxis Aufklärung suchen oder die auf einen Verstoß gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis – also auch auf Machtmissbrauch – hinweisen möchten.
Externe Beratung
Im Zuge der gemeinsamen Selbstverpflichtungserklärung der nordrhein-westfälischen Hochschulen zum Umgang mit Machtmissbrauch in der Wissenschaft wurde über die Landesrektorenkonferenz (LRK) eine zentrale externe und unabhängige Rechtsberatungsstelle eingerichtet. Das Angebot richtet sich an sämtliche Studierende und Beschäftigte als auch hochschulinterne Beratungsstellen. Die Rechtsberatung ist vertraulich, unabhängig und, falls gewünscht, anonym. Die Anlaufstelle versteht sich als ergänzende Instanz, die hochschulinterne Strukturen nicht ersetzt, sondern dort ansetzt, wo diese an ihre Grenzen stoßen. Die Rechtsanwältinnen sind telefonisch unter 0221 973 128-53 und per Mail unter inforechtsberatung-machtmissbrauchnrw erreichbar.

Beratungsmöglichkeiten

Das Beschwerdemanagement der TU Dortmund bietet Anlaufstellen in den Fakultäten und auf zentraler Hochschulebene, an die sich Studierende bei Konflikten, Beschwerden oder Verbesserungsvorschlägen im Bereich Lehre und Studium wenden können.

Der § 13 des AGG gibt den Beschäftigten der Universität das Recht, sich bei der Dienststelle zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten aus einem der genannten Gründe benachteiligt fühlen.
Sie sind Beschäftigte*r der TU Dortmund und möchten einen Fall melden, in dem Sie aus Ihrer Sicht in dem o. g. Sinne benachteiligt wurden? Bitte wenden Sie sich an die Beschwerdestelle der TU Dortmund:

Die Mitarbeiter*innen des Gleichstellungsbüros setzen Projekte um, die Geschlechtergerechtigkeit an der TU Dortmund fördern und das Thema für die Hochschulangehörigen sichtbar machen.

Die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis finden ihren wesentlichen Ausdruck darin, dass Wissenschaftler*innen die Methoden und Ergebnisse der eigenen wissenschaftlichen Tätigkeit kontinuierlich auf ihre Richtigkeit prüfen. Die Grundsätze schließen ein, dass jede*r Wissenschaftler*in sich selbst wie auch der wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Öffentlichkeit gegenüber in allen Aspekten ihres bzw. seines wissenschaftlichen Handelns Ehrlichkeit ausübt.
Der NiWi PR vertritt die Interessen des nichwissenschaftlichen Personals der TU Dortmund. Als gewähltes Gremium setzt er sich aktiv für dessen Belange ein.
Der Personalrat der wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten hat eine eigene Seite zum Thema Machtmissbrauch.
Zum Personalrat der wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten

Die Rechtsberatungsstelle bietet unabhängige und hochschultypübergreifende rechtliche Erstberatung. Sie unterstützt Betroffene und hochschulinterne Stellen bei der rechtlichen Einordnung von Vorfällen sowie bei Fragen zu möglichen Melde- und Beschwerdewegen.
inforechtsberatung-machtmissbrauchnrw
Zur Rechtsberatungsstelle für Betroffene von Machtmissbrauch

Die Stabsstelle Chancengleichheit, Familie und Vielfalt bestärkt die Kultur der Vielfalt an der TU Dortmund. Sie entwickelt, realisiert und begleitet Strategien, Instrumente und Maßnahmen zur Verbesserung von Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit.

Das Team der Zentralen Beratungsstelle zum Schutz vor Diskriminierung und vor sexualisierter Gewalt berät persönlich vor Ort, telefonisch, per E-Mail oder per Zoom.



















