Sonderpädagogische Fachrichtung geistige Entwicklung (SP)
Zusammenfassung
Abschluss | Master of Education (M.Ed.) für Lehramt |
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Fachbereich | Lehramt |
Regelstudienzeit | 4 Semester |
Zulassungsbeschränkung |
keine
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Studienbeginn |
Wintersemester
Sommersemester |
Sprache | deutsch |
Einschreibvoraussetzungen |
Übersicht Einschreibvoraussetzungen
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Weitere Informationen | Webseite Fakultät Rehabilitationswissenschaften |
Fakultät | Fakultät Rehabilitationswissenschaften |
Kurzportrait
Im Masterstudium Lehramt für sonderpädagogische Förderung werden die Unterrichtsfächer und sonderpädagogischen Fachrichtungen sowie die bildungswissenschaftlichen Anteile des Bachelorstudiums fortgeführt. Darüber hinaus ist im Masterstudiengang ein Praxissemester fester Bestandteil.
Der Förderschwerpunkt geistige Entwicklung thematisiert die Erziehungs- und Bildungsbedarfe von Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung und/oder mit hohem Unterstützungsbedarf und deren Teilhabe an Kultur und Gesellschaft. Im Mittelpunkt stehen die Vermittlung pädagogisch-professioneller Handlungsmöglichkeiten entlang der verschiedenen Lebensphasen sowie didaktische Fragen der Lern- und Entwicklungsbedarfe dieses Personenkreises.
Fähigkeiten und Kenntnisse
Für den Zugang zum Masterstudiengang ist ein Bachelorabschluss im Lehramt für sonderpädagogische Förderung erforderlich.
Der Studiengang richtet sich an all jene, die Interesse und Spaß daran haben, im schulischen Kontext mit Menschen mit Beeinträchtigung zu arbeiten. Empathie, Teamfähigkeit und der offene Umgang mit Menschen und deren Lebensweisen sind Voraussetzungen für das Studium. Der professionelle Umgang mit Vielfalt sowie die Möglichkeiten gemeinsamen Unterrichts werden im Sinne einer inklusionsorientierten Sichtweise fokussiert. Bezugspunkte sind die Lebenswelt und die Ressourcen der Personen mit Unterstützungsbedarf, um individuelle Lern- und Lösungsstrategien zu entwickeln.
Berufs- und Tätigkeitsfelder
Lehrer*innen für sonderpädagogische Förderung unterrichten an Förderschulen, im Gemeinsamen Unterricht an allgemeinbildenden Schulen oder im integrativen Unterricht in der Sekundarstufe I. Neben der Vermittlung fachlicher Inhalte umfasst ihr Aufgabenbereich unter anderem die Diagnose des Förderbedarfs, die Erstellung und Umsetzung individueller Förderpläne sowie die Begleitung, Beratung und Unterstützung der Schüler*innen mit Förderbedarf. Im Teamteaching im Gemeinsamen Unterricht erfüllen sie diese Aufgaben zusammen mit Fachlehrer*innen.
Eine Analyse des Ministeriums für Schule und Weiterbildung dient den Abiturientinnen und Abiturienten, Studierenden sowie allen anderen am Lehrerberuf Interessierten und berät sie zu ihrer Berufswahl im Hinblick auf die Prognosen/Chancen des Lehrkräftebedarfs in Nordrhein-Westfalen.
Hier gelangen Sie zu den Prognosen zum Lehrerarbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen
Weiterführende Informationen
Um den Vorbereitungsdienst (Referendariat) antreten zu können, ist das Absolvieren des Bachelor- und Masterstudiengangs erforderlich.
Im Masterstudiengang wird ein Praxissemester an einer Schule absolviert.