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Neuer Standard für IP-Transfer

Schneller zu mehr Start-ups

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Foto: Grafische Darstellung zum Thema geistiges Eigentum mit Symbolen für Idee, Schutz und Recht. © wladimir1804​/​stock.adobe.com
Die TU Dortmund etabliert einen neuen Standard für die Übertragung geistiger Eigentumsrechte auf neu gegründete Unternehmen.
Die Gründung von Start-ups aus Hochschulen gewinnt zunehmend an Bedeutung und leistet einen entscheidenden Beitrag zur Transformation unserer Wirtschaft. Eine der größten Herausforderungen insbesondere für technologieorientierte Start-ups ist bislang die Übertragung geistiger Eigentumsrechte (Intellectual Property, IP) von Hochschulen auf das neu gegründete Unternehmen. Vor diesem Hintergrund hat ein Team aus gründungserfahrenen Expert*innen der TU Dortmund nun einen neuen Standard für den IP-Transfer entwickelt, der die Übertragung der IP-Rechte in unterschiedlichen Entwicklungsphasen eines Start-ups ab sofort verlässlich regelt.

Wie auch die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) der Bundesregierung in ihrem Jahresgutachten 2026 hervorhebt, stellt der IP-Transfer einen kritischen Engpass im Gründungsprozess dar. Ohne gesicherte Rechte am geistigen Eigentum fehlt Start-ups die Grundlage, um ein tragfähiges Geschäftsmodell zu entwickeln sowie externes Kapital einzuwerben. Komplexe Vertragsmodelle und teilweise divergierende Erwartungshaltungen zwischen Hochschulen und Gründer*innen führen häufig zu langwierigen Verhandlungen. Derzeit dauert die Übertragung entsprechender Rechte im Durchschnitt rund 18 Monate – in Einzelfällen sogar deutlich länger. In der dynamischen internationalen Start-up-Landschaft ist das ein erheblicher Wettbewerbsnachteil.

Dr. Ronald Kriedel vom Centrum für Entrepreneurship & Transfer der TU Dortmund betont: „Ein fundamentaler Wandel kann hier nur gelingen, indem wir eine Herangehensweise wählen, bei der nicht mehr alle möglichen Risiken bei der Rechteübertragung minimiert oder ausgeschlossen werden, sondern vor allem die Chancen erkannt und gefördert werden. Der neue Standard ist ein echter Durchbruch, der uns helfen wird, die Entwicklungen sowie Erkenntnisse aus der Wissenschaft in Start-ups schneller und erfolgreicher auch zu einem wirtschaftlichen Erfolg zu führen.“

Mit schlanken Prozessen Rechtssicherheit schaffen

Wissenschaftsministerin Ina Brandes sagt: „Die Wissenschaftslandschaft Nordrhein-Westfalens hat allerbeste Voraussetzungen für Ausgründungen und Start-ups: eine europaweit einmalige Dichte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie starke Partner in der Industrie. Ich bin sicher: Diesen Schatz können wir noch besser heben. Dazu brauchen wir standardisierte Prozesse mit klaren und einfachen Regeln, die schnell Rechtssicherheit schaffen und deshalb attraktiv sind für externe Kapitalgeber.“

Vor diesem Hintergrund hat das Team der TU Dortmund den neuen Standard für den IP-Transfer entwickelt. Dieser etabliert einen schlanken, transparenten und zugleich je nach Gründungsvorhaben flexiblen Prozess. Ein klar strukturierter und wenige Seiten umfassender Vertrag regelt die Übertragung der IP-Rechte in unterschiedlichen Entwicklungsphasen eines Start-ups verlässlich. Der Abschluss des gesamten Verhandlungsprozesses soll künftig innerhalb von maximal drei Monaten erfolgen. Mit gesicherten Rechten am geistigen Eigentum sollen die Start-ups künftig schneller für externe Investoren attraktiv werden.

Praxistauglichkeit unter Beweis gestellt

Der neue IP-Transfer-Standard vereinfacht und beschleunigt den gesamten Gründungsprozess spürbar. Er ist ein zentraler Baustein, um die Zahl technologieorientierter Start-ups nachhaltig zu erhöhen. Seine Praxistauglichkeit hat er bereits unter Beweis gestellt: Das Start-up Simplyfined der TU Dortmund hat die neue Vereinbarung zur Übertragung geistiger Eigentumsrechte erfolgreich abgeschlossen. Das junge Unternehmen entwickelt mittels eines innovativen, zum Patent angemeldeten Prozesses biobasierte Rohstoffe aus Pflanzenölen als Alternative zum Erdöl für die chemische Industrie. Die Rohstoffe sind deshalb nachhaltiger, umweltfreundlicher und perspektivisch ein wesentlicher Baustein dafür, die Souveränität der Chemieindustrie in Deutschland zu sichern.

Dr. Thomas Seidensticker, einer der Gründer von Simplyfined, erklärt: „Wir sind dankbar, dass sich die TU Dortmund gemeinsam mit uns auf den Weg gemacht hat, um den IP-Transfer auch für zukünftige Ausgründungen von Deep-Tech-Start-ups deutlich klarer und effizienter zu gestalten. Die entsprechenden Stellen der TU Dortmund haben das gesamte bisherige Vorgehen auf den Prüfstand gestellt, und herausgekommen ist ein Rahmen, von dem wir als Start-up profitieren.“ 

Von dem entwickelten Vertrag könnten künftig auch Hochschulen und Start-ups über die Grenzen von Dortmund hinaus profitieren. Auch im gemeinsamen Ruhr Innovation Lab der TU Dortmund und der Ruhr-Universität Bochum ist die Übertragung geistiger Eigentumsrechte ein wichtiger Punkt, um Wissen aus den Universitäten in Start-ups und somit in die Wirtschaft und Gesellschaft zu bringen.

Zum Centrum für Entrepreneurship & Transfer (CET)

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