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Senat

Der Senat wirkt an der Wahl der Mitglieder des Rektorats mit und ist zuständig für die Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Rektorats. Zusätzlich ist er verantwortlich für den Erlass und die Änderung der Grundordnung und weiteren Ordnungen der Hochschule. Darüber hinaus verfasst der Senat Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans und der Zielvereinbarung, zu den Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan sowie zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel auf die Fachbereiche, Zentralen Wissenschaftlichen Einrichtungen, Zentralen Betriebseinheiten und der Medizinischen Einrichtungen.

Stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind zwölf Vertreter*innen der Gruppe der Hochschullehrer*innen, fünf der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen, fünf der Gruppe der weiteren Mitarbeiter*innen sowie fünf der Gruppe der Studierende. Die Amtszeit der Senatsmitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen und der akademischen Mitarbeiter*innen beträgt zwei Jahre, die der Studierenden ein Jahr und die der weiteren Mitarbeiter*innen vier Jahre.

Nichtstimmberechtigte Mitglieder des Senats sind der Rektor, die Prorektoren, die Dekan*innen, der*die Kanzler*in, die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, der Vorsitzende des Personalrats der nichtwissenschaftlich Beschäftigten und des Personalrats der wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten und der Sprecher des Allgemeinen Studierendenausschusses AStA.

Die nächsten Senatssitzungen finden am 25. Januar 2024, 25. April 2024, 4. Juli 2024, 26. September 2024 und am 28. November 2024 statt. Hier finden Sie die Terminübersicht.

Die internen Senatsprotokolle finden Sie im Serviceportal.

Vorsitzender des Senats

Geschäftsführung