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Zweitstudium

Wer bereits ein Studium abgeschlossen hat und ein weiteres zulassungsbeschränktes Studium aufnehmen möchte, muss sich um einen Zweitstudienplatz bewerben. Wenn Sie nach einem ersten Bachelorabschluss einen ersten Masterstudiengang anstreben, ist dies noch kein Zweitstudium, sondern ein konsekutiver Masterstudiengang. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie das Erststudium an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben.

Vier schwarze Doktorhüte fliegen in die Luft vor blauem Himmel mit weißen Wolken. © Jürgen Huhn​/​TU Dortmund

Ein Studium ist abgeschlossen, wenn die vorgeschriebene staatliche Abschlussprüfung (Staatsexamen) oder akademische Abschlussprüfung (z.B. Diplom oder Magisterprüfung, Bachelor) erfolgreich abgelegt worden ist. Wann eine Abschlussprüfung als abgelegt anzusehen ist, erfragen Sie bitte bei der Stelle, die die Prüfung abnimmt. Nur 3% der Studienplätze sind für Zweitstudienbewerber*innen zugänglich.

Die Studienplätze werden nach einem Punktwert vergeben, der aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums und den Gründen für das Zweitstudium gebildet wird. Darüber hinaus gelten für Zweitstudienbewerber*innen dieselben formalen Zulassungsvoraussetzungen, wie für Erststudienbewerber*innen.

Für das Prüfungsergebnis des abgeschlossenen Erststudiums gibt es folgende Punktwerte:

  • Noten „ausgezeichnet“ und „sehr gut“ 4 Punkte
  • Noten „gut“ und voll „befriedigend“ 3 Punkte
  • Note „befriedigend“ 2 Punkte
  • Note „ausreichend“ 1 Punkt
  • Note „nicht nachgewiesen“ 1 Punkt

Die Note, mit der Sie Ihr Erststudium (i.d.R. das Bachelorstudium) beendet haben, muss im Abschlusszeugnis oder in einer besonderen Bescheinigung der Stelle nachgewiesen sein, die für die Ausstellung des Abschlusszeugnisses zuständig ist. Andernfalls muss der schlechteste Leistungsgrad zugrunde gelegt werden. Sie müssen dann dem Zulassungsantrag noch Bescheinigungen der Prüfungsämter (Ergebnismitteilungen der Prüfungsstelle) beifügen.

  • Zwingende berufliche Gründe 9 Punkte
  • Wissenschaftliche Gründe 7 bis 11 Punkte
  • Besondere berufliche Gründe 7 Punkte
  • Sonstige berufliche Gründe 4 Punkte
  • Sonstige Gründe 1 Punkt

Einzelheiten zu den Gründen für ein Zweitstudium finden Sie in den Richtlinien der Stiftung für Hochschulzulassung. Wer nach einer Familienphase die Wiedereingliederung oder den Neueinstieg in das Berufsleben anstrebt, kann bei der Bewerbung für ein Zweitstudium einen Zuschlag von bis zu 2 Punkten erhalten. Die Erhöhung kommt dann in Betracht, wenn aus familiären Gründen (z. B. Ehe, Kindererziehung) die frühere Berufstätigkeit aufgegeben oder aus Rücksicht auf familiäre Belange nach Abschluss des Erststudiums auf die Aufnahme einer adäquaten Berufstätigkeit verzichtet werden musste. Die Höhe des Punktzuschlags richtet sich nach dem Grad der Betroffenheit. Das Ausmaß der Belastungen (z. B. Zahl der Kinder, Dauer der Familienphase) ist in angemessener Weise zu berücksichtigen. Eine Kumulierung von mehreren Gründen  findet nicht statt; es wird jeweils die günstigste Fallgruppe zugrunde gelegt. Der Punktzuschlag für Bewerber*innen, die aus familiären Gründen bisher ihren Zweitstudienwunsch zurückgestellt haben, ist davon unabhängig; er wird zusätzlich gewährt.

Am Ende der Online-Immatrikulation können Sie die erforderlichen Dokumente zur Einschreibung hochladen. Es ist nicht mehr erforderlich Unterlagen postalisch im Studierendensekretairat einzureichen. Bitte beachten Sie weiterhin die Ihnen auf dem Zulassungsbescheid genannte Frist.

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Es gelten dieselben Bewerbungsfristen wie für Erststudienbewerber*innen.

Termine und Fristen