Zum Inhalt
Bachelor (Lehramt)

Sonderpädagogische Fachrichtung Sprache (SP)

Zusammen­fassung

Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) für Lehramt
Fachbereich Lehramt
Regel­studienzeit 6 Semester
Zulassungs­beschränkung keine
Studienbeginn Wintersemester
Sprache deutsch
Einschreib­voraussetzungen

Bitte beachten Sie, dass zwingend eine Zulassung für Bildungswissenschaften erforderlich ist!

Weitere Informationen Webseite Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Fakultät Fakultät Rehabilitationswissenschaften

Kurzportrait

Das Studium Lehramt für sonderpädagogische Förderung umfasst neben dem Studium von zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen allgemeine rehabilitationspädagogische Grundlagen. Zusätzlich werden zwei Unterrichtsfächer sowie bildungswissenschaftliche Module studiert.

Der Förderschwerpunkt Sprache und Kommunikation fokussiert den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf von Kindern und Jugendlichen, deren Erwerb der Sprach- und Kommunikationsfähigkeit so umfänglich beeinträchtigt ist, dass diesem mit Hilfe allgemein pädagogischer Förderung nicht hinreichend entsprochen werden kann. Diese Beeinträchtigungen können spracherwerbsspezifisch sein oder als Folge intellektueller sowie sozio-kultureller Bedingungen entstehen. Ziele der sprachheilpädagogischen Intervention sind sowohl die Ermöglichung der sozialen Teilhabe in alltäglichen Sprachhandlungssituationen als auch die Nutzung von Sprache in unterschiedlichen Registern (wie Fachsprache und Bildungssprache) für den Aufbau und die Strukturierung von Wissen in allen schulischen Bildungsprozessen. Das Studium vermittelt grundlegende Einsichten in den Spracherwerb, mögliche Entstehungsbedingungen für dessen Beeinträchtigungen, sprachdiagnostische Verfahren sowie sprachheilpädagogische und evidenzbasierte Förderkonzepte. Darauf aufbauend werden Adaptionsmöglichkeiten dieser Konzepte auf unterschiedliche Fachdidaktiken sowie inklusive und exklusive Settings erarbeitet.

Das Lehramt für sonderpädagogische Förderung (SP) berechtigt zum Erteilen von Unterricht in Förderschulen sowie in anderen Schulformen entsprechend der fachlichen und sonderpädagogischen Anforderungen (Gemeinsames Lernen). Um den Vorbereitungsdienst antreten zu können, ist das Absolvieren des Bachelor- und Masterstudiengangs erforderlich.

Vier Studierende mit Beeinträchtigung sitzen auf dem Campus und unterhalten sich. © Jürgen Huhn​/​TU Dortmund

Fähigkeiten und Kenntnisse

Lehrer*innen für sonderpädagogische Förderung unterrichten an Förderschulen, im Gemeinsamen Unterricht an allgemeinbildenden Schulen oder im integrativen Unterricht in der Sekundarstufe I. Neben der Vermittlung fachlicher Inhalte umfasst ihr Aufgabenbereich unter anderem die Diagnose des Förderbedarfs, die Erstellung und Umsetzung individueller Förderpläne sowie die Begleitung, Beratung und Unterstützung der Schüler*innen mit Förderbedarf. Im Teamteaching im Gemeinsamen Unterricht erfüllen sie diese Aufgaben zusammen mit Fachlehrer*innen.

Der Studiengang richtet sich daher an all jene, die Interesse und Spaß daran haben, im schulischen Kontext mit Menschen mit Beeinträchtigung zu arbeiten. Empathie, Teamfähigkeit und der offene Umgang mit Menschen und deren Lebensweisen sind Voraussetzungen für das Studium. Der professionelle Umgang mit Vielfalt sowie die Möglichkeiten gemeinsamen Unterrichts werden im Sinne einer inklusionsorientierten Sichtweise fokussiert. Bezugspunkte sind die Lebenswelt und die Ressourcen der Personen mit Unterstützungsbedarf, um individuelle Lern- und Lösungsstrategien zu entwickeln. Weiterhin ist das Vorliegen der allgemeinen Hochschulreife erforderlich.

Berufs- und Tätigkeitsfelder

Eine Analyse des Ministeriums für Schule und Weiterbildung dient den Abiturientinnen und Abiturienten, Studierenden sowie allen anderen am Lehrerberuf Interessierten und berät sie zu ihrer Berufswahl im Hinblick auf die Prognosen/Chancen des Lehrkräftebedarfs in Nordrhein-Westfalen.

Hier gelangen Sie zu den Prognosen zum Lehrerarbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen