Gute wissenschaftliche Praxis an der TU Dortmund
Die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis finden ihren wesentlichen Ausdruck darin, dass Wissenschaftler*innen die Methoden und Ergebnisse der eigenen wissenschaftlichen Tätigkeit kontinuierlich auf ihre Richtigkeit prüfen. Die Grundsätze schließen ein, dass jede*r Wissenschaftler*in sich selbst wie auch der wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Öffentlichkeit gegenüber in allen Aspekten ihres bzw. seines wissenschaftlichen Handelns Ehrlichkeit ausübt.
Die Institutionen zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis auf Universitätsebene umfassen die beiden Ombudspersonen sowie eine Untersuchungskommission.
Informationen und Formulare zum Download
- Regeln guter wissenschaftlicher Praxis PDF (167 KB)
- Handreichung zu den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis PDF (125 KB)
- Rules of Good Scientific Practice PDF (230 KB)
- Handout on the Rules of Good Scientific Practice PDF (145 KB)