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FAQ für Lehrende im Umgang mit dem BOSS-System

Bitte überprüfen Sie, ob eine Prüfungsleistung der Studierenden vorliegt. Wenn die Studierenden einen Antrag auf Rücktritt aus triftigem Grund (z.B. durch Vorlage eines ärztlichen Attestes) gestellt und dieser genehmigt und von der Zentralen Prüfungsverwaltung bereits verarbeitet wurde, erscheinen sie nicht mehr in der Arbeitsoption „Notenverbuchung“. In der Option „Prüfungsansicht“ sind die Studierenden jedoch weiter verzeichnet. Sollte eine Prüfungsleistung des Studierenden vorliegen, setzen Sie sich bitte mit der Zentralen Prüfungsverwaltung in Verbindung.

Öffnen Sie die Arbeitsoption „Prüfungsansicht“. Ist die Prüfung dort verzeichnet, haben Sie Ihre letzten Eintragungen nicht mit dem Button „Speichern“, sondern mit dem Button „Abschließen“ beendet. Da die Noteneingabe unter der Arbeitsoption „Prüfungsansicht“ nicht möglich ist, setzen Sie sich bitte mit der Zentralen Prüfungsverwaltung in Verbindung.

Eventuell sind Sie noch nicht als Prüfer*in für das BOSS-System freigeschaltet. Bitte wenden Sie sich zur Freischaltung an die Abteilungsleitung der Zentralen Prüfungsverwaltung. Weitere Informationen finden Sie in der Navigation eine Ebene höher unter Prüfungen.

Diese Eintragung ist korrekt und sagt nicht aus, dass der Prüfling die Prüfung nicht bestanden hat. Im Kommentarfeld wird ausgewiesen, dass die Kandidatin oder der Kandidat nicht zur Prüfung erschienen ist. In der Zentralen Prüfungsverwaltung wird geprüft, ob ein Rücktritt (z.B. Attest) vorliegt. Entweder wird der Eintrag von der Zentralen Prüfungsverwaltung dort entsprechend geändert oder der Studierende erhält einen schriftlichen Bescheid über das „Nichterscheinen“.

Bitte überprüfen Sie, ob die gesuchte Prüfung bereits an die Zentrale Prüfungsverwaltung gemeldet und Sie als Prüfer*in benannt wurden, sodass ein Prüfungsorganisationssatz angelegt werden konnte. Wenn beides der Fall ist, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Prüfungsverwaltung.

Da viele Prüfungen gleichzeitig Bestandteil verschiedener Studiengänge sind, ist es notwendig, alle Listen zu sichten und zu füllen.

Stellen Sie sicher, dass die Notenverbuchung für den ersten Termin abgeschlossen wurde. Die Anmeldung für den zweiten Termin ist erst nach Abschluss der Notenverbuchung möglich.

Stellen Sie sicher, dass die Prüfung in den Modulbeschreibungen als benotete Leistung eingetragen ist. Ist dies der Fall, setzen Sie sich bitte mit der Zentralen Prüfungsverwaltung in Verbindung.

Ergänzen Sie die Bewertung mit den entsprechenden Daten der oder des Studierenden von Hand auf der PDF-Liste, die Sie nach Abschluss der Notenverbuchung unterschrieben an die Zentrale Prüfungsverwaltung senden. Es ist möglich, dass die oder der Studierende einen Studiengangs- oder Studienfachwechsel vorgenommen hat, der vom System noch nicht vollzogen wurde. Es ist auch möglich, dass die oder der Studierende ihren oder seinen Prüfungsanspruch verloren hat, da sie oder er in dem gleichen Semester eine andere Prüfung endgültig nicht bestanden hat. Die Ursache für die Fehlermeldung wird von der Zentralen Prüfungsverwaltung geprüft und weitere Schritte werden, falls erforderlich, veranlasst.

Da Sie in diesem Fall keine Verbuchung vornehmen können, setzen Sie sich bitte mit der Zentralen Prüfungsverwaltung in Verbindung. Es ist noch eine Anmeldung aus einem vorherigen Versuch offen. Die Gründe hierfür müssen in Abstimmung mit Ihnen als Prüfer*in zusammen mit der Zentralen Prüfungsverwaltung ermittelt werden.

Unterhalb der Notenliste (links) befindet sich der Button „PDF“. Bitte klicken Sie auf diesen Button und eine PDF-Liste wird erstellt.