Dezernat Personal
Das Dezernat Personal kümmert sich umfassend um alle Angelegenheiten, die mit dem Beschäftigungs- oder Dienstverhältnis zusammenhängen.

In der Abteilung „Professuren, verbeamtetes Personal, Nebengebiete“ der TU Dortmund werden termingerecht und rechtssicher die Personalangelegenheiten sämtlicher Hochschullehrer*innen und der Beamt*innen in Wissenschaft, Technik, Bibliothek und Verwaltung administriert. Hier beraten und unterstützen wir Sie in allen beamten-, besoldungs- und dienstrechtlichen sowie in personalstrategischen Fragestellungen, auch schon vor Ihrem Dienstantritt.
Wir bieten kompetente Beratung und Unterstützung zu versorgungsrechtlichen- und damit einhergehenden sozialversicherungsrechtlichen Sachverhalten und sind bei Ruhestand oder Dienstaustritt Schnittstelle zum Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV). Wir unterstützen das verbeamtete Personal beim Online-Antragsverfahren zur Versorgungsauskunft, bei der Anwendung des LBV-Versorgungsrechners und beraten Sie gerne bei Ihren Rechten und Pflichten im Ruhestand. Wir sind ebenfalls zuständig für die Bearbeitung und Anerkennung von Dienstunfällen.
Darüber hinaus administrieren und beraten wir bei Dienstreisen, Exkursionen, A1-Bescheinigungen für Auslandsdienstreisen, Nebentätigkeiten, Erholungsurlaubsangelegenheiten inklusive dem Urlaubsentgelt, Trennungsentschädigung sowie Umzugskosten und Gehaltsvorschüssen. In diesen Bereichen sind wir zuständig für sämtliche Mitarbeiter*innen der TU Dortmund.
Zur Website der Abteilung Professuren, verbeamtetes Personal, Nebengebiete
In der Abteilung Tarif- und sonstige Beschäftigte werden alle Personalangelegenheiten der Tarifbeschäftigten in Wissenschaft, Technik und Verwaltung betreut. Sie begleitet den gesamten Beschäftigungsprozess aus personaladministrativer Sicht von der Einstellung bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Dabei berät und unterstützt sie die Fakultäten und Serviceeinrichtungen der TU Dortmund umfassend zu allen arbeits- und tarifrechtlichen Sachverhalten, aber auch in personalstrategischen Fragestellungen.
Des Weiteren ist die Abteilung zuständig, wenn es um die Beschäftigung von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften (SHK, WHF, WHK) geht, für die administrative Betreuung von Gastwissenschaftler*innen sowie für Anträge auf Erteilung und Abrechnung von Lehraufträgen und die Abrechnung von Gastvorträgen. Selbstverständlich steht sie auch in diesen Angelegenheiten beratend zur Seite.
Die Personalentwicklung verfolgt das Ziel, Beschäftigte, Führungskräfte und Teams der TU Dortmund bei der effizienten Bewältigung ihrer Arbeiten durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen und geeignetes, hochqualifiziertes Personal für die Fachabteilungen zur Verfügung zu stellen. Die Personalentwicklung dient der Erreichung der strategischen Ziele der TU Dortmund unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Qualifikationen der Beschäftigten. Im Einzelnen zählen zu den Maßnahmen die Personalplanung, die Aus-, Fort- und Weiterbildung, das Onboarding, die Führungskräfte-Entwicklung, die jährlichen Mitarbeitergespräche, das Betriebliche Gesundheitsmanagement, das Personalmarketing und -recruiting, die Eignungsdiagnostik, die zentrale Organisation von Personalauswahlverfahren und der Sekretariats- und Sachbearbeitersupport.
Die Stabsstelle ist zuständig für Chancengleichheit, Familie und Vielfalt an der TU Dortmund. Sie entwickelt, realisiert und begleitet Strategien, Instrumente und Maßnahmen zur Verbesserung von Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit.



















