Zum Inhalt
Deutschlandstipendium TU Dortmund

Fragen und Antworten

Hier finden Sie alle Informationen für Bewerber*innen. Fachliche Auskünfte erteilen Ihnen die jeweiligen Studienkoordinator*innen Ihrer Fakultät.

Allgemeine Fragen zur Bewerbung

Das Deutschlandstipendium besteht aus einer Förderung von 300 Euro pro Monat, wovon 150 Euro von einer*m privaten Förderer*in gestiftet werden, d.h. Privatpersonen, Stiftungen, Firmen, Verbände etc. Die restlichen 150 Euro stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

Das Deutschlandstipendium wird in der Regel ab dem Winter­semester (Anfang Oktober) vergeben und grundsätzlich für mindestens zwei Semester (Ende September des Folgejahres) gewährt. Eine Verlängerung der Förderungsdauer bis höchstens zum Ende der Regelstudienzeit eines Studiengangs kann bewilligt werden, wenn Sie weiterhin gute Leistungen in Ihrem Studiengang zeigen und die Mittel zur Finanzierung des Stipendiums zur Verfügung stehen. Eine Weiterförderung erfolgt nicht automatisch, sodass eine jährliche Wiederbewerbung zwingend erforderlich ist. 

Ja. Verlängert sich die Studiendauer aus schwerwiegenden Gründen, wie z.B. einer Behinderung, einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes oder eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalts, so kann die Förderungshöchstdauer auf Antrag im Einzelfall verlängert werden.

Die Förderung endet mit Ablauf des Monats, in welchem der*die Stipendiat*in

  • das Studium erfolgreich beendet hat,
  • das Studium abgebrochen hat,
  • die Fachrichtung gewechselt hat oder
  • exmatrikuliert wird.

Außerdem endet die Förderung, wenn die die Förderungshöchstdauer (Ende der Regelstudienzeit) erreicht wurde und/oder die Studienleistungen eine Fortgewähr des Stipendiums nicht mehr rechtfertigen.

Bei erfolgreicher Beendigung des Studiums wird das Deutschlandstipendium bis zur Bekanntgabe des Gesamtergebnisses, spätestens jedoch bis zum Ende des zweiten Monats nach der letzten erbrachten Prüfungsleistung fortgezahlt.

Bei einem Studienabbruch/Fachrichtungswechsel endet die Förderung mit dem Ende des Monats, in welchem das Studium abgebrochen bzw. gewechselt wurde.

Nein, das Geld muss nicht zurückgezahlt werden, da es sich um ein reines Stipendium handelt.

Die Bewerbungsfristen werden regelmäßig hier und über die Fakultäten bekannt gegeben. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, da verspätete Bewerbungen nicht berücksichtigt werden können! 

Bewerben können sich alle eingeschriebenen Studierenden der TU Dortmund in Bachelor- oder Masterstudiengängen sowie potenzielle Studienanfänger*innen (z.B. Abiturient*innen). Promotionsstudierende können nicht gefördert werden. Wichtig ist, dass Sie bis zum 01. Oktober an der TU Dortmund eingeschrieben sind. Internationale Studierende können sich selbstverständlich auch bewerben.

Ja, auch ausländische/internationale Studierende können sich gerne bewerben, solange Sie Studierende der TU Dortmund sind.

Ja, auch Studierende mit Wohnsitz im Ausland können sich bewerben, solange sie zum 01. Oktober an der TU Dortmund eingeschrieben sind.

Nein, Promotionsstudiengänge sind leider vom Deutschlandstipendium ausgeschlossen.

Ja, auch Abiturient*innen/Studienanfänger*innen können sich gerne bewerben. Wichtig ist lediglich, dass Sie zum 01. Oktober an der TU Dortmund eingeschrieben sind.

Ja, Sie können sich bewerben, solange Sie zum 01. Oktober an der TU Dortmund eingeschrieben sind. Während der Bewerbungsphase müssen Sie noch nicht zwingend eingeschrieben sein.

Ja, auch geflüchtete Personen können das Deutschlandstipendium beziehen, solange sie zum 01. Oktober an der TU Dortmund eingeschrieben sind.

Ja, auch Zweitstudien/Aufbaustudien können vom Deutschlandstipendium gefördert werden, solange Sie zum 01. Oktober an der TU Dortmund eingeschrieben sind.

Ja, eine Bewerbung ist möglich. Bitte informieren Sie uns unverzüglich, falls diese Situation auf Sie zutrifft.

Voraussetzung ist außerdem, dass Sie ohne Unterbrechung (d.h., ohne Exmatrikulation/Urlaubssemester etc.) in den Masterstudiengang übergehen. In jedem Fall benötigen wir bei der Umschreibung Ihr aktuelles Transcript of Records, Ihr Bachelorzeugnis (falls bereits vorhanden), sowie eine aktuelle Studienbescheinigung, aus der die Einschreibung in den Masterstudiengang hervorgeht.

Ja, der Abbruch vorheriger Studiengänge hat keinen Einfluss auf eine Bewerbung auf das Deutschlandstipendium.

Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Gute bis sehr gute Leistungen im Studium sind wichtig, um die Förderwürdigkeit festzustellen – allerdings zählen beim Deutschlandstipendium auch andere Kriterien wie gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen oder besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände, die sich beispielsweise aus der familiären Herkunft oder einem Migrationshintergrund ergeben.

Beim Deutschlandstipendium gibt es immer einen festen Anteil Stipendien an jeder Hochschule, die fachungebunden vergeben werden – d.h., unabhängig vom Studiengang. So wird sichergestellt, dass sich Studierende aller Fachrichtungen einer Hochschule bewerben können.  

Sie können sich unabhängig von der Semesterzahl bewerben, sofern Sie die Regelstudienzeit Ihres jeweiligen Studienganges noch nicht überschritten haben und voraussichtlich noch mindestens zwei Semester in diesem Studiengang an der TU Dortmund immatrikuliert sind.

Jetzige Stipendiat*innen können weitergefördert werden. Dafür müssen Sie sich allerdings erneut bewerben und im Online-Bewerbungsportal angeben, dass Sie bereits gefördert werden. 

Ja. Sie können sich jedes Jahr erneut bewerben, solange Sie die Voraussetzungen für eine Förderung im Rahmen des Deutschlandstipendiums erfüllen. Im Rahmen Ihrer Bewerbung für ein Deutschlandstipendium können Sie angeben, dass Ihre Bewerberdaten für kommende Bewerbungsverfahren gespeichert werden sollen.

Die Bewerbungen werden von den jeweils zuständigen Fakultäten gesichtet, welche die Bewerber*innen entweder direkt aussucht, oder auf Wunsch eine Vorauswahl trifft, aus welcher sich die Förderer*innen „ihre“ Stipendiat*innen aussuchen können. Die abschließende Entscheidung obliegt jedoch trotzdem den Fakultäten selbst.

Bitte beachten Sie: Die individualisierte Regelstudienzeit ist für Studierende, die im Som­mer­se­mes­ter 2020, im Win­ter­se­mes­ter 2020/2021, im Sommersemester 2021 und/oder im Wintersemester 2021/2022 in einem Studiengang an der TU Dortmund eingeschrieben sind oder zu einem solchen Studiengang als Zweithörer*in nach § 52 Absatz 2 des HG zugelassen sind, um jeweils ein Semester erhöht. Wurde die individualisierte Regelstudienzeit beispielsweise bereits für das Sommersemester 2020 um ein Semester erhöht, wird diese um ein weiteres Semester erhöht, wenn die betroffenen Studierenden auch im Wintersemester 2020/21 an der TU Dortmund eingeschrieben oder zugelassen sind. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt über die aktuell für Sie gültige Regelstudienzeit.

Die Auswahl richtet sich nach den Kriterien, die das Stipendienprogramm-Gesetz (StipG) vorsieht.
Die Stipendien werden nach Begabung und Leistung vergeben. Neben den bisher erbrachten Leistungen und dem bisherigen persönlichen Werdegang sollen auch gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen oder besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände berücksichtigt werden, die sich beispielsweise aus der familiären Herkunft oder einem Migrationshintergrund ergeben.

Leistung und Begabung können wie folgt nachgewiesen werden:

  • Für Studienanfänger*innen durch die Durchschnittnote der Hochschul­zugangs­berechtigung (z.B. Abiturnote) unter besonderer Berücksichtigung der für das gewählte Studienfach relevanten Einzelnoten oder die besondere Qualifikation, die zum Studium an der Technischen Universität Dortmund berechtigt.
  • Für bereits immatrikulierte Studierende durch die bisher erbrachten Leistungen im Studium, insbesondere die erreichten Leistungspunkte. Bei Masterstudierenden wird auch die Abschlussnote des Bachelorzeugnisses berücksichtigt.


Bei der Gesamtbetrachtung des Potenzials des*der Bewerber*in werden insbesondere berücksichtigt:

  • Besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise, eine vorangegangene Berufstätigkeit und Praktika
  • Außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie z.B.  eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen
  • Besondere persönliche oder familiäre Umstände, z.B.:
    • Krankheiten und Behinderungen,
    • die Betreuung eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil,
    • die Betreuung pflegebedürftiger naher Angehöriger,
    • die Mitarbeit im familiären Betrieb,
    • studienbegleitende Erwerbstätigkeiten,
    • familiäre Herkunft oder ein Migrationshintergrund.

 

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird Ihre Bewerbung an die entsprechende Fakultät weitergeleitet. In den jeweiligen Auswahlgremien der Fakultäten wird eine Auswahl anhand der o.g. Kriterien getroffen. Der*die Förderer*in kann beratend am Auswahlverfahren beteiligt werden. Im Zuge des Datenschutzes werden selbstverständlich nur anonymisierte Bewerberdaten an die Förderer*innen weitergeleitet.

Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden alle Bewerber*innen informiert - im Falle einer Zu- und Absage. Stipendiat*innen erhalten ihre Stipendienbescheide per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass Sie nach Unterzeichnung und Rückübersendung der Bescheide keine gesonderte Eingangsbestätigung erhalten. Alle Bewerber*innen, die nicht berücksichtigt werden konnten, erhalten eine Nachricht an die bei der Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse. Bitte beachten Sie, dass der Auswahlprozess sich bis in den Dezember ziehen kann. Das Stipendium wird trotzdem rückwirkend ab Oktober ausgezahlt.

Nach Eingang des von der*dem Stipendiat*in unterschriebenen Stipendienbescheides wird die Auszahlung des Stipendiums veranlasst. Die Zahlung erfolgt jeweils am Ende des Vormonates. Geht der Stipendienbescheid nach dem 1. Oktober ein, wird das Stipendium rückwirkend für die bis dahin angelaufenen Fördermonate ausgezahlt.

 

Nein. Der Erhalt des Stipendiums ist an keinerlei Gegenleistung geknüpft. Sie gehen mit dem Stipendium keinerlei Verpflichtung ein, Praktika, Werkstudententätigkeiten o.ä. im Unternehmen oder Verein absolvieren zu müssen. Ein regelmäßiger Kontakt zwischen Ihnen als Stipendiat*in und dem Förderer ist möglich und auch erwünscht. Sie erhalten mit Ihrem Stipendienbescheid die Kontaktdaten Ihrer*Ihres Förderers*in. Hierdurch haben Sie die Möglichkeit, sich der*dem Förderer*in vorzustellen und sich bei ihr*ihm zu bedanken.

Stipendiat*innen haben alle Änderungen in den Verhältnissen, die für die Bewilligung des Stipendiums erheblich sind, unverzüglich mitzuteilen und ggf. Eignungs- und Leistungsnachweise vorzulegen.

Zu Beginn des Jahres findet regelmäßig eine Stipendienfeier statt, bei der die entsprechenden Urkunden offiziell verliehen werden. Im Anschluss an den offiziellen Teil der Feier haben Förderer*innen und Stipendiat*innen die Gelegenheit, sich kennenzulernen und auszutauschen.

Fragen zu Praktika, Beurlaubungen, Auslandsaufenthalten etc.

Bei einem freiwilligen Praktikum während der vorlesungsfreien Zeit, oder an einzelnen Wochentagen während der Vorlesungszeit kann das Deutschlandstipendium weiterbezogen werden; das gilt auch für ein Praktikum bei dem*der eigenen Förderer*in. Dauert das Praktikum jedoch länger als 8 Woche und wird in Vollzeit absolviert, wird die Fortzahlung des Stipendiums eingestellt.

Bitte informieren Sie uns in diesem Fall rechtzeitig, um etwaige Rückzahlungen für Sie zu vermeiden.

Ja, das Deutschlandstipendium wird bei einem fachbezogenen Auslandsaufenthalt fortgezahlt. Auch die Mobilitätsförderung des ERASMUS-Programmes hat keine Auswirkungen auf das Deutschlandstipendium. Wichtig ist hierbei, dass es sich tatsächlich um einen fachbezogenen (d.h. studienrelevanten) Aufenthalt handelt.

Während einer Beurlaubung vom Studium, z.B. wegen Elternzeit oder Krankheit wird das Stipendium nicht ausgezahlt. Mit der Fortsetzung des Studiums verlängert sich der Bewilligungszeitraum um die Dauer der Beurlaubung. Haben Sie sich für einen fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalt (z.B. ein Praktikum) beurlauben lassen, können Sie das Deutschlandstipendium jedoch auch weiterhin beziehen.

Fragen zu anderen Sozialleistungen (BAföG etc.)

Nein, das Deutschlandstipendium hat keinen negativen Einfluss auf den Bezug anderer Sozialleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld I & II, Kindergeld, oder (Halb)waisenrenten.

Achtung! Ausnahmen sind jedoch:

  • Wohngeld
  • Unterhaltsansprüche gegenüber den Eltern

Hierbei kann der Bezug des Deutschlandstipendiums zu einer Minderung des Wohngeldes/Unterhaltes führen. Bitte wenden Sie sich für Informationen hierzu an Ihre zuständige Wohngeldstelle bzw. Ihr zuständiges Jugendamt.

Nein, das Deutschlandstipendium unterliegt keinerlei Steuer- oder Sozialabgabepflicht.

Ja, Studierende, die durch das Deutschlandstipendium gefördert werden, dürfen eine bezahlte Tätigkeit (z.B. als Werksstudent) neben dem Studium ausüben. Das Deutschlandstipendium wird einkommensunabhängig vergeben.

Sie können sich nicht um ein Deutschlandstipendium bewerben, wenn Sie bereits eine begabungs- und leistungsabhängige Förderung erhalten, die durchschnittlich 30 Euro oder mehr pro Monat beträgt und die in den Förderzeitraum des Deutschlandstipendiums fällt. Bitte prüfen Sie vorab die detaillierte Übersicht zur Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs anderer Stipendien mit dem Deutschlandstipendium.

Fragen zum Online-Bewerbungsformular

Sie müssen sich zunächst für das Online-Portal registrieren. Eingeschrieben Studierende verwenden bitte präferiert Ihre @tu-dortmund.de-Mailadresse. Dort können Sie ein Passwort wählen und erhalten einen Link zur Bestätigung Ihrer Anmeldung. Nach abgeschlossener Registrierung können Sie sich mit dem gewählten Passwort und Ihrer angegebenen E-Mail-Adresse anmelden. 

Bitte wählen Sie ein Passwort mit mindestens zwölf Zeichen. Das Passwort muss mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, ein Sonderzeichen (!#$%&()*+,-./:;<>=?@[]^_{|}~) und eine Zahl enthalten. 

Klicken Sie unten bei der Anmeldung auf „Passwort vergessen“ und geben Sie anschließend in die Maske Ihre E-Mail-Adresse ein. Im Anschluss daran erhalten Sie eine Nachricht mit einem Link zur Änderung Ihres Passworts. Bitte schauen Sie auch in Ihrem Spam-Ordner, falls Sie die Mail nicht erreicht. 

Bitte tragen Sie in die Bewerbung das Fach (Unterrichtsfach, berufliche oder sonderpädagogische Fachrichtung) ein, welches als erstes auf Ihrer Studienbescheinigung aufgelistet ist. Lehramtsstudierende der Fächer „Mathematik & Chemie“ tragen demnach als 1. Studiengang „Chemie“ und als 2. Studiengang „Mathematik“ ein. Ihre Bewerbung wird zunächst an die Fakultät weitergeleitet, in der das Fach unter Studiengang 1 angesiedelt ist.

Fachsemester sind alle Semester, die innerhalb eines bestimmten Studiengangs (Bachelor, Master etc.) absolviert werden. Urlaubssemester werden dabei nicht mitgerechnet. Bei einem Studiengangwechsel beginnt die Fachsemesterzahl wieder beim ersten Semester. D.h. bei einem Wechsel vom Bachelor in den Master starten Sie im Master mit dem 1. Fachsemester.

Hochschulsemester hingegen sind alle Semester, für die Studierende an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes immatrikuliert sind oder waren. Hochschulsemester enthalten auch Urlaubssemester. Bei einem Studiengangwechsel werden die Hochschulsemester weitergezählt. D.h. bei einem Wechsel vom in Regelstudienzeit absolvierten Bachelor in den Master starten Sie im Master mit dem 7. Hochschulsemester.

Bitte tragen Sie das Fach- und Hochschulsemester ein, in welchem Sie sich ab dem Wintersemester 2022/2024 befinden werden.
Beispiel: Wenn Sie Ihr erstes Studium an der TU Dortmund beginnen, befinden Sie sich im 1. Fachsemester und im 1. Hochschulsemester. 

Es können auch relevante (!) Nebentätigkeiten unter dem Punkt „Praktikum“ aufgeführt werden.

Bitte informieren Sie uns per E-Mail darüber. Im Bewerbungsformular geben Sie bitte „XXX“ ein, damit Sie die Bewerbung abschließen und abschicken können. Sollten Sie für ein Deutschlandstipendium ausgewählt werden, teilen Sie uns bitte die deutsche Bankverbindung mit, sobald diese vorliegt. 

Bitte wählen Sie für Ihre Anhänge ausschließlich das PDF-Format. Die Dateien dürfen eine Gesamtgröße von 10 MB nicht überschreiten. Bei der Verwendung bestimmter Internetbrowser kann es passieren, dass die Dateien trotz richtigem Format und richtiger Größe der Bewerbung nicht beigefügt werden können. Bitte versuchen Sie die Anhänge in diesem Fall über einen anderen Internetbrowser hochzuladen. Sollten sich die Anhänge trotz allem nicht hochladen lassen, wenden Sie sich bitte per Mail an Herrn Nathan Ewers. 

Im Rahmen der Online-Bewerbung sind Angaben zu persönlichen Verhältnissen, zum bisherigen Werdegang und zu den erbrachten Studienleistungen erforderlich.
Sie können Ihrer Bewerbung gerne Dokumente beifügen, die Ihre gemachten Angaben belegen und/oder ein differenziertes Bild Ihrer Leistungen zeigen.

  • Bereits eingeschriebene Studierende sollten, soweit schon vorhanden, einen von der Zentralen Prüfungsverwaltung ausgestellten, aktuellen Notenauszug beifügen. Um den Notenauszug zu erhalten, können Sie sich per E-Mail an die*den für Ihren Studiengang zuständige*n Sachbearbeiter*in wenden.
  • Studienanfänger*innen sollten die Hochschul­zugangs­berechtigung beifügen.
  • Weitere Dokumente können sein:
    • Zeugnis einer vorangegangenen (Hochschul-) Ausbildung (etwa Vordiplom, Bachelorzeugnis
    • Ergebnisse aus Zwischenprüfungen)
    • Urkunden zu besonderen Auszeichnungen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten
    • Arbeits- und/oder Praktikumszeugnisse
  • Eine Imma­tri­ku­la­tions­be­schei­ni­gung ist nicht erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass Sie alle Dokumente zusätzlich einmal in anonymisierter Form hochladen müssen, sodass kein Rückschluss auf Ihre Person möglich ist. Das bedeutet: alle personenbezogenen Daten, wie zum Beispiel Ihr Name, Ihr Geburtsdatum, Ihre Anschrift, Ihre Matrikelnummer, Ihr Geschlecht usw. geschwärzt werden müssen. Bitte beachten Sie, dass zum Beispiel auf jeder Seite Ihres Notenspiegels Ihr Name aufgeführt ist. Sprich, auf jeder Seite ist eine Schwärzung notwendig.

Das Motivationsschreiben soll maximal 1500 Zeichen (inkl. Leerzeichen) enthalten. Im Motivationsschreiben können Sie noch einmal näher auf Ihre bisherigen Leistungen und das soziale Engagement eingehen. Gern können Sie auch auf in Zukunft geplante Tätigkeiten eingehen. Sie können darstellen, warum Sie sich für das Deutschlandstipendium bewerben, was Sie von anderen Bewerber*innen unterscheidet, was Sie in Ihrem Leben besonders geprägt hat und inwiefern Sie das Deutschlandstipendium bei Ihren beruflichen Plänen unterstützen könnte.

Das Motivationsschreiben kann selbstverständlich auch in englischer Sprache verfasst werden.

Ihre Bewerbung können Sie während des Bewerbungszeitraums bei Bedarf in mehreren Sitzungen bearbeiten und speichern. Nach Fertigstellung der Bewerbung können Sie diese online abschicken. Sobald Sie Ihre Bewerbung final eingereicht haben, können Sie sie nicht mehr bearbeiten!

Alle Stipendiat*innen werden um Einwilligung in die Weitergabe ihrer Kontaktdaten gebeten. Hierzu unterschreiben Sie bitte das entsprechende Schreiben, welches sie zusammen mit Ihrem Stipendienbescheid erhalten. Sollten Sie nicht mit einer Weitergabe Ihrer Daten einverstanden sein, werden Ihre Daten nicht an den*die Förderer*in weitergegeben.

Wir empfehlen, der Kontaktaufnahme zuzustimmen – Ihr*e Förderer*in freut sich auf ein Kennenlernen mit Ihnen! Eine Weitergabe der Kontaktdaten kann sich außerdem für Sie lohnen, da Sie schon frühzeitig Kontakt zu potentiellen Arbeitgebern knüpfen können und Einblicke in die jeweiligen Branchen und Unternehmen gewinnen können. Zudem bieten einige Förderer*innen Ihren Stipendiat*innen Einladungen zu Workshops, kulturellen Abenden, Netzwerktreffen oder die Teilnahme an speziellen Mentoringprogrammen an.

Kontakt

Bitte senden Sie alle Anfragen an deutschlandstipendium@tu-dortmund.de.

BMBF Logo Deutschlandstipendium