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Universitätsbibliothek

TU Dortmund fördert Open Access-Publikationen weiter

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  • Forschung
Bücherregale in der Universitätsbibliothek © Roland Baege​/​TU Dortmund
Die TU Dortmund unterstützt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dabei, Artikel in wissenschaftlichen Open Access-Zeitschriften zu veröffentlichen.

Um Artikel in Open Access-Zeitschriften publizieren zu können, fallen häufig Gebühren an. Diese finanzierte die TU Dortmund seit 2015 aus einem Fonds, den die Universitätsbibliothek verwaltet und die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) unterstützte. Nun läuft die Förderung aus, da die TU Dortmund die maximale Förderperiode der DFG von sechs Jahren in Anspruch genommen hat. Aber auch nach Ende der DFG-Mittel fördert die TU Dortmund Open Access-Publikationen weiter.

„Wir freuen uns, dass wir unseren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auch zukünftig einen Fonds bieten können, um in Open Access-Zeitschriften zu publizieren. Für die Vergabe der Mittel wurden neue Förderkriterien festgelegt“, erklärt Dr. Kathrin Höhner, Leiterin des Geschäftsbereichs Informationskompetenz und Publikationsunterstützung der Universitätsbibliothek (UB) Dortmund. Open Access meint den freien Zugang zu wissenschaftlicher Literatur im Internet. Wird ein Dokument unter Open Access-Bedingungen publiziert, können Interessierte die Volltexte lesen, herunterladen und damit entgeltfrei nutzen.

„Die TU Dortmund unterstützt die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dabei, ihre Artikel in wissenschaftlichen Open Access-Zeitschriften zu veröffentlichen. Denn für die Autorinnen und Autoren ergeben sich viele Vorteile: Die Artikel können im Internet gut gefunden und dauerhaft archiviert werden. Plagiate ihrer Artikel können durch den Einsatz automatisierter Techniken besser gefunden werden und die Rechte verbleiben bei der Autorin oder dem Autor“, sagt Dr. Höhner.

Neue Förderkriterien

Bei den neuen Förderkriterien wird nicht mehr nur auf rein formale Kriterien, sondern auf eine Mischform gesetzt: Wie bisher müssen Antragstellende nachweisen, dass sie TU-Mitglied sind und die TU Dortmund als Zugehörigkeit im Artikel nennen. Ebenso gilt weiterhin die formale Anforderung, dass nur Artikel in reinen Open Access-Zeitschriften förderfähig sind. Neu ist hingegen, dass es nicht mehr ausreicht, wenn eine Zeitschrift im Directory of Open Access Journals (DOAJ) gelistet ist. Sie muss nun auch im ersten Quartil, also auf einem der obersten Ränge des Journal Citation Reports (JCR) gelistet sein.'

Bei allen Fragen zu Open Access steht Dr. Kathrin Höhner als Ansprechpartnerin per E-Mail zur Verfügung.

Weitere Informationen der UB zu Open Access