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Bachelor (Lehramt)

Sonderpädagogische Fachrichtung Sehen (SP)

Zusammen­fassung

Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) für Lehramt
Fachbereich Lehramt
Regel­studienzeit 6 Semester
Zulassungs­beschränkung keine
Studienbeginn Wintersemester
Sprache deutsch
Weitere Informationen Webseite Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Fakultät Fakultät Rehabilitationswissenschaften

Kurzportrait

Das Studium Lehramt für sonderpädagogische Förderung umfasst neben dem Studium von zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen allgemeine rehabilitationspädagogische Grundlagen. Zusätzlich werden zwei Unterrichtsfächer sowie bildungswissenschaftliche Module studiert.

Der Förderschwerpunkt Sehen beschäftigt sich mit Blindheit, Sehbeeinträchtigungen und visueller Wahrnehmung. Schwerpunkte im Studium sind Neurowissenschaften, Prinzipien der visuellen Wahrnehmung, funktionale Diagnostik des Sehens, Entwicklungs- und Aneignungsbedingungen bei Blindheit und differenter visueller Wahrnehmung, Selbstbestimmung, didaktische Kompetenzen im Anfangsunterricht (Kulturtechniken) und in herausfordernden Unterrichtsfächern (Kunst, Sport, Naturwissenschaften). Spezifische Fragen inklusiven Unterrichts, Frühförderung von Kindern mit Blindheit und Sehbeeinträchtigung wie auch Themen von Sehverlust finden im Studium Berücksichtigung.

Das Lehramt für sonderpädagogische Förderung (SP) berechtigt zum Erteilen von Unterricht in Förderschulen sowie in anderen Schulformen entsprechend der fachlichen und sonderpädagogischen Anforderungen (Gemeinsames Lernen). Um den Vorbereitungsdienst antreten zu können, ist das Absolvieren des Bachelor- und Masterstudiengangs erforderlich.

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Eine Studentin sitzt an einem Computer und liest einen Text in großer Schrift. © Roland Baege​/​TU Dortmund

Fähigkeiten und Kenntnisse

Der Studiengang richtet sich an all jene, die Interesse und Spaß daran haben, im schulischen Kontext mit Menschen mit Beeinträchtigung zu arbeiten. Empathie, Teamfähigkeit und der offene Umgang mit Menschen und deren Lebensweisen sind Voraussetzungen für das Studium. Der professionelle Umgang mit Vielfalt sowie die Möglichkeiten gemeinsamen Unterrichts werden im Sinne einer inklusionsorientierten Sichtweise fokussiert. Bezugspunkte sind die Lebenswelt und die Ressourcen der Personen mit Unterstützungsbedarf, um individuelle Lern- und Lösungsstrategien zu entwickeln. Weiterhin ist das Vorliegen der allgemeinen Hochschulreife erforderlich.

Berufs- und Tätigkeitsfelder

Lehrer*innen für sonderpädagogische Förderung unterrichten an Förderschulen, im Gemeinsamen Unterricht an allgemeinbildenden Schulen oder im integrativen Unterricht in der Sekundarstufe I. Neben der Vermittlung fachlicher Inhalte umfasst ihr Aufgabenbereich unter anderem die Diagnose des Förderbedarfs, die Erstellung und Umsetzung individueller Förderpläne sowie die Begleitung, Beratung und Unterstützung der Schüler*innen mit Förderbedarf. Im Teamteaching im Gemeinsamen Unterricht erfüllen sie diese Aufgaben zusammen mit Fachlehrer*innen.

Eine Analyse des Ministeriums für Schule und Weiterbildung dient den Abiturientinnen und Abiturienten, Studierenden sowie allen anderen am Lehrerberuf Interessierten und berät sie zu ihrer Berufswahl im Hinblick auf die Prognosen/Chancen des Lehrkräftebedarfs in Nordrhein-Westfalen.

Einstellungschancen NRW

Weiterführende Informationen

Praktika
Die Lehramtsbachelorstudiengänge beinhalten zwei Praxisphasen: das Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP) im Umfang von mindestens 25 Praktikumstagen an einer Schule sowie ein mindestens vierwöchiges – in der Regel außerschulisches – Berufsfeldpraktikum. Informationen zu den im Lehramtsstudium erforderlichen Praxisphasen erhalten Sie auf den Seiten des DoKoLL.

Beratung und Kontakt
Bei konkreten Fragen zum Studiengang hilft die Studienfachberatung weiter.

Bei allgemeinen Fragen zum Studium unterstützt die Zentrale Studienberatung:
E-Mail an die Zentrale Studienberatung