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Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte

Studium ohne Abitur

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Studium an der TU Dortmund.

Auch ohne Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel ohne das „Abitur“) gemäß § 49 Abs. 1 - 3 Hochschulgesetz besteht die Möglichkeit ein Studium aufzunehmen. Der Gesetzgeber sieht hierfür verschiedene Fallgruppen vor.

Bereits vor der Bewerbung oder der Aufnahme eines Studiums sollten Sie die Beratungsangebote der Zentralen Studienberatung in Anspruch nehmen.