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Laborpraktika oder sportpraktische Kurse als Ausnahmen

Drei Fragen an Claudia Hannappel

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Portrait Claudia Hannapel © Martina Hengesbach​/​TU Dortmund
Das Referat Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz unter der Leitung von Claudia Hannappel hat ein umfassendes Hygienekonzept für den Präsenzbetrieb in der Krise erarbeitet.

Vorlesungen bleiben digital, doch im Verlauf des Monats wurden Vorbereitungen getroffen, um den Forschungsbetrieb vor Ort wieder aufzunehmen und auch Klausuren und Laborpraktika wieder anzubieten. Bedingung ist, dass die strengen Auflagen des Infektionsschutzes erfüllt werden können. Dafür hat das Referat Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz unter seiner Leiterin Claudia Hannappel ein Hygienekonzept entwickelt.

Frau Hannappel, können Sie schon absehen, wann die TU Dortmund wieder in den Präsenzbetrieb geht?

Der Krisenstab hat dazu eine Grundsatzentscheidung getroffen: Der Vorlesungsbetrieb bleibt bis zum Ende des Sommersemesters Mitte Juli digital. Im Lehrbetrieb sollen nur solche Veranstaltungen wieder in Präsenz stattfinden, deren Inhalte anderweitig nicht vermittelbar sind, etwa Laborpraktika oder sportpraktische Kurse. Dafür müssen die Fakultäten jedoch Hygienekonzepte erarbeiten, genau wie für den Forschungsbetrieb vor Ort. Im Referat Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz entwickeln wir das Rahmenkonzept dafür stetig weiter, um die Beschäftigten und Studierenden zu schützen, wenn sie vor Ort tätig sind. Grundsätzlich hatten sich Bund und Länder Anfang des Monats darauf verständigt, dass im Sinne des Arbeitsschutzes weiterhin Homeoffice ermöglicht werden soll, wo immer es praktikabel ist.

Welche Regeln sind für das Arbeiten vor Ort zentral?

Am wichtigsten sind das regelmäßige Lüften der Arbeitsräume und das Abstandsgebot. Bei Klausuren etwa gilt die Faustregel, dass nur jeder zehnte Platz im Hörsaal besetzt sein darf, damit ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Beim Einlass darf es nicht zu Gedränge kommen, dafür muss ein Wegeleitsystem erarbeitet werden. Aufzüge dürfen nur bei Gehbeeinträchtigung genutzt werden. Kann der Abstand nicht eingehalten werden, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Diese Tragepflicht gilt auch in der Zentralbibliothek, wo Begegnungen zwischen Regalen nicht sicher vermeidbar sind. Die Fakultäten haben weitere Regeln für ihre speziellen Anforderungen ausgearbeitet, etwa zur Reinigung von gemeinschaftlich genutzten Waagen in Laborpraktika. Dieser Aufwand zeigt, dass ein Regelbetrieb in Präsenz derzeit nicht vorstellbar ist.

Welche Schutzausrüstung gibt es für den Betrieb vor Ort?

Für eine Mund-Nasen-Bedeckung muss jeder selbst sorgen, aber die haben ja auch längst alle für ihre privaten Einkäufe und ähnliche Erledigungen. Für Bereiche an der Universität, wo ein geringer Publikumsverkehr unvermeidbar ist, stellen wir auf Antrag einen Aerosolschutz aus Plexiglas, also einen Tröpfchenschutz, zur Verfügung. Die Scheiben können in den Werkstätten der TU Dortmund angefertigt werden. Sofern es notwendig ist, können wir auch zertifizierte Schutzmasken zur Verfügung stellen. Auf dem Markt sind derzeit Masken verfügbar, die den Standard für den Arbeitsschutz erfüllen, für den medizinischen Bereich jedoch nicht zertifiziert sind. Sie fehlen also nicht im Gesundheitssystem, wenn wir sie vor Ort für besondere Situationen bereitstellen.

 

Zur Person
Claudia Hannappel arbeitet seit 2007 an der TU Dortmund. Sie leitet als Diplom-Chemieingenieurin das Referat Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz.