Zum Inhalt

Exmatrikulation an der TU Dortmund

Das Abmelden von der TU Dortmund, also die Exmatrikulation, kann zu jeder Zeit auf eigenen Wunsch erfolgen. Durch die Exmatrikulation enden für Sie die Rechte und Pflichten als Studierende und Mitglieder der TU Dortmund. Beantragt werden kann eine Exmatrikulation zum Tagesdatum oder zum Ende des laufenden Semesters, nicht aber rückwirkend.

Mit dem Datum, zu dem die Exmatrikulation gültig wird, endet...

  • Ihre Mitgliedschaft an der TU Dortmund
  • Ihre Berechtigung, Prüfungen ablegen zu dürfen
  • Ihre Fahrberechtigung des Semestertickets NRW/VRR (der AStA erstattet anteilig – falls möglich – die restlichen Tage des Semesters)

Sie können in unserem Campusportal einen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Sofern Sie noch über eine UniCard verfügen, reichen Sie diese bitte im Rahmen Ihrer Exmatrikulation beim Studierendensekretariat ein. Sie können die UniCard bereits nach erfolgter Exmatrikulation auch einzeln auf dem Postweg einsenden. Weiter haben Sie die Möglichkeit, Ihre UniCard direkt in den Briefkasten des Studierendensekretariats vor dem Gebäude Emil-Figge-Straße 61 einzuwerfen.

Häufige Fragen zum Thema Exmatrikulation

Wie erhalte ich meine Exmatrikulationsbescheinigung?

Nach erfolgreicher Exmatrikulation können Sie sich Ihre Exmatrikulationsbescheiniung im Campusportal herunterladen. Im Campusportal erhalten Sie auch Ihre Studienbescheinigung sowie die Bescheinigung nach §9 BAföG (Formblatt 2). Sollten Sie keinen Zugriff auf das Campusportal haben oder eine andere Bescheinigung benötigen, kontaktieren Sie bitte das Studierendensekretariat unter bescheinigungen-studiumtu-dortmundde.

 

Muss ich mich zurückmelden, wenn ich bereits alle Studienleistungen erbracht habe?

Nein. Wenn Sie bereits alle Leistungen erbracht haben, müssen Sie sich nicht erneut zurückmelden. Für die Bewertung der Leistungen und die Ausstellung der Abschlussdokumente müssen Sie nicht mehr immatrikuliert sein. Sie können daher einen Antrag auf Exmatrikulation stellen.

Wie gehe ich vor, wenn ich noch nicht weiß, ob ich alle Studienleistungen bestanden bzw. erbracht habe?

Wenn Sie noch nicht abschließend wissen, ob Sie Ihr Studium abgeschlossen haben, können Sie sich auch noch einmal zur eigenen Sicherheit zurückmelden. Wenn Sie sich dann vor Vorlesungsbeginn exmatrikulieren und einen Antrag auf Erstattung in unserem Campusportal stellen, können Sie sich den vollen Semesterbeitrag zurückerstatten lassen. Sollten Sie sich später exmatrikulieren, können Sie sich die Kosten für das Semesterticket anteilig vom AStA erstatten lassen. Informationen zum Vorlesungsbeginn sowie über weitere Termine und Fristen finden Sie hier.

Wo erhalte ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, einen aktuellen Notenspiegel oder sonstige Leistungsnachweise?

Alle oben genannten Bescheinigungen beantragen Sie bitte direkt bei der Prüfungsverwaltung.

 

Der zeitliche Ablauf

Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Exmatrikulation in unserem Campusportal. Nach erfolgreicher Exmatrikulation wird Ihnen im Campusportal eine Exmatrikulationsbescheinigung bereitgestellt.

Aus dieser Bescheinigung geht Ihr Einschreibzeitraum sowie Ihr zuletzt studierter Studiengang hervor. Diese Bescheinigung kann zur Vorlage bei der Rentenversicherung oder auch zur Einschreibung an anderen Hochschulen verwendet werden. Sie sollten die Bescheinigung daher gut aufbewahren.

Exmatrikulation von Amts wegen (Zwangsexmatrikulation)

Sollten Sie beispielsweise wegen fehlender Rückmeldung zum Ende eines Semesters von Amts wegen exmatrikuliert werden, erhalten Sie keine Exmatrikulationsbescheinigung, die sie später für den Rentenversicherungsträger benötigen. Daher ist es – beispielsweise nach bestandener Abschlussprüfung – unbedingt empfehlenswert, sich selbständig zu exmatrikulieren.