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Die mit der Entgegennahme und Bearbeitung Ihres Hinweises beauftragte Meldestelle der TU Dortmund unterliegt dem Vertraulichkeitsgebot des § 8 HinSchG sowie den in den §§ 5 und 6 HinSchG normierten Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten. Informationen zum Datenschutz können Sie unter dem folgenden Link zur Kenntnis nehmen.

Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten nach §§ 5 und 6 HinSchG