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Bachelor (Lehramt)

Sonderpädagogische Fachrichtung Lernen (SP)

Zusammen­fassung

Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) für Lehramt
Fachbereich Lehramt
Regel­studienzeit 6 Semester
Zulassungs­beschränkung keine
Studienbeginn Wintersemester
Sprache deutsch
Einschreib­voraussetzungen

Bitte beachten Sie, dass zwingend eine Zulassung für Bildungswissenschaften erforderlich ist!

Weitere Informationen Webseite Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Fakultät Fakultät Rehabilitationswissenschaften

Kurzportrait

Das Studium Lehramt für sonderpädagogische Förderung umfasst neben dem Studium von zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen allgemeine rehabilitationspädagogische Grundlagen. Zusätzlich werden zwei Unterrichtsfächer sowie bildungswissenschaftliche Module studiert.

Der Förderschwerpunkt Lernen stellt die Vermittlung von Kompetenzen zur Diagnose und individuellen Förderung von Schüler*innen unter erschwerten Lern- und Lebenssituationen in inklusiven Settings und an Förderschulen in den Mittelpunkt.

Schwerpunkte des Studiums bilden
- grundlegende Theorien und Modelle im Förderschwerpunkt Lernen,
- Didaktik und Methodik des Unterrichts in heterogenen Lerngruppe, insbesondere Konzepte zur inneren Differenzierung und des kooperativen Lernens,
- Diagnostik und individuelle Förderung in den Lernbereichen Sprache und Mathematik, 
- soziales Lernen,
- Berufsorientierung,
- neue Medien,
- und geschichtliches und politisches Lernen.

Das Lehramt für sonderpädagogische Förderung (SP) berechtigt zum Erteilen von Unterricht in Förderschulen sowie in anderen Schulformen entsprechend der fachlichen und sonderpädagogischen Anforderungen (Gemeinsames Lernen). Um den Vorbereitungsdienst antreten zu können, ist das Absolvieren des Bachelor- und Masterstudiengangs erforderlich.

Vier Studierende mit Beeinträchtigung sitzen auf dem Campus und unterhalten sich. © Jürgen Huhn​/​TU Dortmund

Fähigkeiten und Kenntnisse

Der Studiengang richtet sich an all jene, die Interesse und Spaß daran haben, im schulischen Kontext mit Menschen mit Beeinträchtigung zu arbeiten. Empathie, Teamfähigkeit und der offene Umgang mit Menschen und deren Lebensweisen sind Voraussetzungen für das Studium. Der professionelle Umgang mit Vielfalt sowie die Möglichkeiten gemeinsamen Unterrichts werden im Sinne einer inklusionsorientierten Sichtweise fokussiert. Bezugspunkte sind die Lebenswelt und die Ressourcen der Personen mit Unterstützungsbedarf, um individuelle Lern- und Lösungsstrategien zu entwickeln. Weiterhin ist das Vorliegen der allgemeinen Hochschulreife erforderlich.

Berufs- und Tätigkeitsfelder

Lehrer*innen für sonderpädagogische Förderung unterrichten an Förderschulen, im Gemeinsamen Unterricht an allgemeinbildenden Schulen oder im integrativen Unterricht in der Sekundarstufe I. Neben der Vermittlung fachlicher Inhalte umfasst ihr Aufgabenbereich unter anderem die Diagnose des Förderbedarfs, die Erstellung und Umsetzung individueller Förderpläne sowie die Begleitung, Beratung und Unterstützung der Schüler*innen mit Förderbedarf. Im Teamteaching im Gemeinsamen Unterricht erfüllen sie diese Aufgaben zusammen mit Fachlehrer*innen.

Eine Analyse des Ministeriums für Schule und Weiterbildung dient den Abiturientinnen und Abiturienten, Studierenden sowie allen anderen am Lehrerberuf Interessierten und berät sie zu ihrer Berufswahl im Hinblick auf die Prognosen/Chancen des Lehrkräftebedarfs in Nordrhein-Westfalen.

Hier gelangen Sie zu den Prognosen zum Lehrerarbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen

Weiterführende Informationen

Um den Vorbereitungsdienst (Referendariat) antreten zu können, ist das Absolvieren des Bachelor- und Masterstudiengangs erforderlich.

Im Studium werden zwei Praktika absolviert: Das Eignungs- und Orientierungspraktikum findet an einer Förderschule oder einer Schule mit Förderangebot statt. Das Berufsfeldpraktikum erfolgt im außerschulischen Bereich.