Online-Wahlen der TU Dortmund
In diesem Jahr finden im Zeitraum vom 1. bis 11. Juni die Wahlen zum Studierendenparlament (StuPa) und die Gremienwahlen statt. Für die StuPa-Wahl sind alle Studierenden der TU Dortmund wahlberechtigt, für die Gremienwahlen sowohl alle Studierenden als auch ein Großteil der Beschäftigten der TU Dortmund.
FAQ für Studierende
1. Studierende wählen zum einen die Vertreter*innen des Studierendenparlaments.
Dazu bitte auf die erste Kachel „StuPa-Wahlen” oben klicken.
2. Zum anderen wählen Studierende folgende Gremienmitglieder:
- Studierendenvertreter*innen im Senat
- Fakultätsräte für alle Gruppen,
- Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte
Dazu bitte auf die zweite Kachel „Gremienwahlen” klicken.
Wahlberechtigt sind alle Studierenden, die zum Stichtag 20. April 2026 Mitglied der TU Dortmund waren und aktuell Mitglied sind.
Vom 1. Juni 2026, 09:00 Uhr bis 11. Juni 2025, 15:00 Uhr.
Zu überarbeiten:
Die als gültig zugelassenen Wahlvorschläge liegen in den Dekanaten und Geschäftszimmern, beim AStA, im Gleichstellungsbüro, im Wahlamt (Campus Süd, HG I, Zimmer 205) und in den Gebäuden aus. Zusätzlich finden Sie diese auch im ServicePortal unter Wahlvorschläge (Login erforderlich).
Informationen über die Wahlen zum Studierendenparlament sind auf den Seiten des AStA zu finden.
FAQ für Beschäftigte
Wahlberechtigt sind grundsätzlich Beschäftigte, die zum Stichtag 20. April 2026 Mitglied der TU Dortmund waren und aktuell Mitglied sind.
In diesem Jahr dürfen folgende Beschäftigtengruppen wählen:
- alle Hochschullehrer*innen und akademische Mitarbeiter*innen (Senat und Fakultätsräte)
- alle weiblichen Beschäftigten der TU Dortmund (Stellvertreterinnen der zentralen Gleichstellungsbeauftragten für die Aufgabengebiete Studium, Wissenschaft und Verwaltung/Technik)
- alle weiblichen Beschäftigen der Fakultäten (Gleichstellungsbeauftragte der Fakultäten)
Andere als die oben genannten Beschäftigten wählen in diesem Jahr nicht, weil die Amtszeit ihrer Vertreter*innen in den Gremien noch läuft.
Vom 1. Juni 2026, 09:00 Uhr bis 11. Juni 2026, 15:00 Uhr.
Gewählt werden:
- Senat der TU Dortmund (wahlberechtigt sind Hochschullehrer*innen und akademische Mitarbeiter*innen)
- Fakultätsräte (wahlberechtigt sind Hochschullehrer*innen und akademische Mitarbeiter*innen)
- Stellvertreterinnen der zentralen Gleichstellungsbeauftragten für die Aufgabengebiete Studium, Wissenschaft und Verwaltung/Technik (wahlberechtigt sind alle weiblichen Beschäftigten)
- Gleichstellungsbeauftragte der Fakultäten an der TU Dortmund (wahlberechtigt sind alle weiblichen Beschäftigten in den Fakultäten)
Die hier nicht aufgeführten Beschäftigtengruppen sind in diesem Jahr nicht wahlberechtigt, weil die Amtszeit ihrer Vertreter*innen noch läuft.
Die als gültig zugelassenen Wahlvorschläge liegen in den Dekanaten und Geschäftszimmern, beim AStA, im Gleichstellungsbüro, im Wahlamt (Campus Süd, HG I, Zimmer 205) und in den Gebäuden aus. Zusätzlich finden Sie diese auch im ServicePortal unter Wahlvorschläge (Login erforderlich).
Weitere Informationen:
Alle Dokumente finden Sie im ServicePortal (Login erforderlich).
Die Ergebnisse finden Sie nach der Wahl im ServicePortal unter Wahlergebnisse (Login erforderlich).
zu ergänzen


















