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Master (1 Fach)

Musikjournalismus

Zusammen­fassung

Abschluss Master of Arts (M.A.)
Fachbereich Gesellschafts- und Kulturwissenschaften
Regel­studienzeit 4 Semester
Zulassungs­beschränkung keine
Studienbeginn Wintersemester
Sprache deutsch
Einschreib­voraussetzungen

Übersicht Einschreibvoraussetzungen

Weitere Informationen Webseite Fakultät für Kunst- und Sportwissenschaften

Kurzportrait

Integraler Bestandteil des Masterstudiengangs ist ein vier- bis sechsmonatiges Praktikum an einer musiknahen Einrichtung. Die Praxisphase zielt sowohl auf die journalistische Seite (Print, Radio, TV, Internet) als auch auf die Anbieterseite (Opern- und Konzerthäuser, Veranstalter, Orchester, Agenturen, Festivals, Plattenfirmen, Musikverlagen usw.). Die theoretisch fundierte Ausbildung hält die konkrete musikjournalistische und im weiteren Sinn musikvermittelnde Berufspraxis im Blick. Im Praxisteil können die Studierenden ihre erworbenen Kompetenzen in konkreten Situationen erproben. Die Praxisphase soll schwerpunktmäßig in Institutionen und Unternehmen stattfinden, die schon jetzt eng mit den Fakultäten zusammenarbeiten. Mit dem Kulturradio WDR3 besteht eine herausgehobene Kooperation. Die Bewerbung erfolgt initiativ und individuell.

Die Erkenntnisse aus der praktischen Tätigkeit werden abschließend in Seminaren zur fachjournalistischen Vertiefung unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten reflektiert. Denkbar ist es, die Thematik der Masterarbeit, die am Ende des Studiums steht, an diese Praxisphase anzugliedern. Der Masterabschluss berechtigt die Studierenden – hervorragende Leistungen vorausgesetzt –, ein Promotionsstudium anzuschließen.

Fähigkeiten und Kenntnisse

Einschreibevoraussetzung für den Masterstudiengang ist ein erfolgreich absolvierter Bachelorstudiengang Musikjournalismus (Abschlussnote mindestens 2,4) oder ein vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannter Bachelorabschluss sowie ein mindestens zweimonatiges Praktikum in einer journalistischen Institution. Im Falle von schlechteren Abschlussnoten kann der Prüfungsausschuss auf der Basis eines Auswahlgesprächs entscheiden.

Berufs- und Tätigkeitsfelder

Musikjournalist*innen können in vielen Bereichen, die mit Musik und Journalismus zu tun haben, tätig werden: Das Spektrum reicht von Printmedien, Rundfunk, Fernsehen, Internet- und Medienagenturen bis hin zu Musikverlagen und -labels, Forschungs- und Editionsinstituten sowie in der Öffentlichkeitsarbeit von Konzert- und Opernhäusern.

Außerdem berechtigt dieser Abschluss im Anschluss zur Aufnahme eines Promotionsverfahrens.