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Rektorat ab 1.9.2020

Die neu gewählten Rektoratsmitglieder stehen nebeneinander im Audimax. © Oliver Schaper​/​TU Dortmund

Das Rektorat leitet die Universität. Es besteht aus dem Rektor als den Vorsitzenden, dem Kanzler und drei Prorektorinnen und einem Prorektor. Die Mitglieder des Rektorats werden von der Hochschulwahlversammlung gewählt, die aus den Mitgliedern des Hochschulrats und des Senats besteht.

Zu den Leitungsaufgaben gehört insbesondere die kontinuierliche Hochschulentwicklungsplanung – einschließlich des Studienangebots, der Forschungsschwerpunkte sowie der Hochschulorganisation. Der Hochschulentwicklungsplan basiert dabei auf vom Senat gebilligten Planungsgrundsätzen und berücksichtigt die Entwicklungspläne der Fakultäten.

Das Rektorat wirkt darauf hin, dass die übrigen Organe, Gremien, Funktionsträgerinnen und Funktionsträger ihre Aufgaben wahrnehmen und die Mitglieder und die Angehörigen der Hochschule ihre Pflichten erfüllen. Das Rektorat ist dem Hochschulrat und dem Senat gegenüber auskunftspflichtig.

Rektor Prof. Dr. Manfred Bayer

Porträtfoto von Manfred Bayer © Stephan Schütze

Kanzler Albrecht Ehlers

Porträtfoto von Albrecht Ehlert, dem Kanzler der TU Dortmund © Lutz Kampert

Telefon: 0231-755 7560

Weitere Informationen zum Kanzler der TU Dortmund

Prorektorin Studium Prof. Dr. Wiebke Möhring

Portraitfoto von Prof. Wiebke Möhring © Nikolas Golsch​/​TU Dortmund

Prorektorin Forschung Prof. Dr. Nele McElvany

Porträtfoto von Nele McElvany © IFS

Prorektor Finanzen Prof. Dr. Gerhard Schembecker

Porträtfoto von Prof. Schembecker © Oliver Schaper​/​TU Dortmund

Prorektorin Internationales Prof. Dr. Tessa Flatten

Portraitfoto von Prof. Tessa Flatten © Roland Baege​/​TU Dortmund