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„Rundgang Kunst“ eröffnet im Dortmunder U

Eine Besucherin betrachtet Kunstwerke auf der Hochschuletage im Dortmunder U © Oliver Schaper​/​TU Dortmund

Jedes Jahr zum Abschluss der Vorlesungszeit des Sommer­se­mes­ters wer­den im Rah­men der Ausstellung „Rundgang Kunst der TU Dort­mund“ im Dort­mun­der U heraus­ra­gen­de künstlerische Arbeiten von Stu­die­ren­den der Fotografie, Graphik, Malerei sowie Plastik und interdisziplinäres Arbeiten gezeigt.

Die in der Ausstellung gezeigten künst­le­ri­schen Arbeiten befassen sich mit der Wahr­neh­mung von Realitäten, deren Verschiebung und selektiven Fokussierung – mit der Erfassung dessen, was uns betrifft und be­trof­fen macht. Es geht um unsere aktuelle und tägliche Erfahrung sowie um das Erkennen und Stiften von Zusammenhängen.

Die künstlerische Annäherung an die Realitäten unserer Welt bedeutet eine Her­aus­for­de­rung von Konventionen, Normen, Klischees, Ge­wohn­hei­ten und Gewissheiten, die dadurch letztlich erst wahrnehmbar wer­den. Dementsprechend fordert die künstlerische For­schung aufmerksame Differenzierung und die Offenheit für Entdeckungen jenseits des Mainstreams der Weltbetrachtung. Insofern unterscheidet sich künstlerische For­schung im Ansatz nicht von wis­sen­schaft­licher For­schung.

Die oft unkonventionelle Weltsicht, der Medieneinsatz und die diversen Ausstellungsformate künstlerischer For­schung sind jedoch erfrischend anders. Hier wer­den in Pixeln, Farben, Linien, Formen, Filmen, Apparaten, Tönen und jedweden Mitteln Gebilde geschaffen, die mit den Besucherinnen und Besuchern in vielerlei Weise kommunizieren.

 

Es gelten die üblichen Öffnungszeiten und die aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen. Innerhalb des Gebäudes ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske, FFP2 oder gleich-/höherwertige Maske), zu tragen (gilt für Kinder ab 6 Jahren). Eine Besuchergruppe darf aus max. 5 Haushalten ohne Personenbegrenzung (zzgl. immunisierter Personen aus weiteren Haushalten sowie Kinder bis 14 J.) bestehen, die AHA Regeln sind einzuhalten. Es ist derzeit nicht mehr erforderlich, einen negativen Coronatest vorzuzeigen.