Studierendensekretariat
Emil-Figge-Str. 61
Campus Nord
44227 Dortmund
Fax: 0231/755-5346
Das Abmelden von der TU Dortmund, also die Exmatrikulation, kann zu jeder Zeit auf eigenen Wunsch erfolgen. Durch die Exmatrikulation enden für Sie die Rechte und Pflichten als Studierende/r und Mitglied der TU Dortmund. Beantragt werden kann eine Exmatrikulation zum Tagesdatum oder zum Ende des laufenden Semesters, nicht aber rückwirkend.
Um sich zu exmatrikulieren benötigen Sie einen Antrag auf Exmatrikulation. Diesen geben Sie - vollständig ausgefüllt - beim Studierendensekretariat ab oder senden ihn per Post oder Fax (02 31 7 55 - 53 46) zu. Sollten Sie bereits die UniCard (der grüne Studierendenausweis im Chipkartenformat) erhalten haben, ist diese dem Antrag beizufügen. Bitte achten Sie bei der postalischen Zusendung des Antrages auf Exmatrikulation darauf, dass Ihre einzureichenden Unterlagen komplett sind, da bei Unvollständigkeit keine Exmatrikulation möglich ist. Sollte das von Ihnen, in dem Exmatrikulationsantrag, angegebene Datum in der Vergangenheit liegen, werden Sie zum Datum des Eingangsstempels exmatrikuliert.
Innerhalb einer Woche erhalten Sie vom Studierendensekretariat eine Bescheinigung, aus der Ihr Einschreibzeitraum sowie Ihr zuletzt studierter Studiengang hervorgeht. Diese Bescheinigung kann zur Vorlage bei der Rentenversicherung oder auch zur Einschreibung an anderen Hochschulen verwendet werden. Sie sollten die Bescheinigung daher gut aufbewahren.
Sollten Sie beispielsweise wegen fehlender Rückmeldung zum Ende eines Semesters zwangsexmatrikuliert werden, erhalten Sie keine Exmatrikulationsbescheinigung, die sie später für den Rentenversicherungsträger benötigen. Daher ist es, beispielsweise nach bestandener Abschlussprüfung, unbedingt notwendig sich selbständig zu exmatrikulieren.