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Kontakt
Studierendensekretariat
Emil-Figge-Str. 61
Campus Nord
44227 Dortmund
Fax: 0231/755-5346
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Erstattung von Beiträgen
In einigen Fällen können Studierenden bereits gezahlte Beträge erstattet werden. Dazu ist ein Erstattungsantrag zu stellen, durch den Sie der TU Dortmund Ihre aktuelle Bankverbindung mitteilen. Eine Rückbuchung von Geldern ohne Angabe der Bankverbindung ist nicht möglich.
Gründe für eine Erstattung können sein:
- ein zuviel gezahlter Betrag (Doppelüberweisung, Zahlendreher, ...)
- die Gewährung einer Beurlaubung
- eine Exmatrikulation vor Vorlesungsbeginn (des nächsten Semesters)
- etc.
Weitere wichtige Infos
In jedem Falle ist zu beachten:
- Der Studierende trägt dafür Sorge, dass die Angaben (Bankverbindung, etc.) auf dem Erstattungsantrag vollständig und korrekt sind.
- Die Erstattung wird bei Vorliegen eines Erstattungsgrundes vom Studierendensekretariat angewiesen. Sollte der Betrag nach 8 Wochen noch nicht auf Ihrem Konto eingegangen sein, kontaktieren Sie uns bitte.
- Der Semesterbeitrag kann seitens des Studierendensekretariates nicht mehr erstattet werden, wenn die Exmatrikulation nach Vorlesungsbeginn erfolgt. Bei der Exmatrikulation im laufenden Semester kann der Anteil des Semestertickets NRW/VRR vom AStA zeitanteilig erstattet werden. Weitere Informationen finden Sie hier: www.asta.uni-dortmund.de/semesterticket-nrw/ruckerstattung/
Das Formular
Hier finden Sie das dazugehörige Formular, den Erstattungsantrag.