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Alternde Gesellschaften, Master of Arts (M. A.)

Fakultät Erziehungswissenschaften


Regelstudienzeit

Master of Arts (M.A.): 4 Semester

Studienbeginn

Wintersemester

Zulassungsvoraussetzungen

Master: Informationen hierzu

Bewerbung und Einschreibung

 


 

Zum Wintersemester 2010/2011 begann an der Technischen Universität Dortmund, Fakultät für Erziehungswissenschaft und Soziologie, der Masterstudiengang Alternde Gesellschaften. Der Studiengang richtet sich an Absolventinnen und Absolventen sozial- und verhaltenswissenschaftlicher Bachelor- und Diplomstudiengänge, die eine Erweiterung und Vertiefung ihrer Kenntnisse im Hinblick auf soziale und ökonomische Aspekte alternder Gesellschaften anstreben und diese mit einer Qualifizierung für (Leitungs-)Tätigkeiten in Forschung und Praxis verbinden möchten.
STUDIENINHALTE

Der demographische Wandel und insbesondere das Altern der Gesellschaft zählen unzweifelhaft zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Ihre Dynamik und tendenzielle Unumkehrbarkeit werden seit einigen Jahren nicht nur in der medialen Öffentlichkeit, sondern auch in der Politik, in Unternehmen, in Bildungseinrichtungen, in der Arbeitswelt sowie in einer Vielzahl weiterer Bereiche diskutiert. Ziel ist es, die Ursachen gesellschaftlicher Alterungsprozesse zu erkennen und zu verändern, deren wahrnehmbare Folgen zu bewältigen sowie Konzepte zu entwickeln, die eine individuelle, institutionelle und gesamtgesellschaftliche Gestaltung künftiger Herausforderungen ermöglichen. Besondere Transformationsbedarfe bestehen z. B.:

  • In der Arbeitswelt, in der die Zahl älterer Beschäftigter kontinuierlich steigt und Fragen der Aufrechterhaltung der Leistungs- und Innovationsfähigkeit alternder Belegschaften sowie der altersintegrativen Gestaltbarkeit von Arbeitsplätzen und Arbeitsprozessen bedeutsam werden;
  • In der Wirtschaft und der technischen Entwicklung, die einer steigenden Zahl älterer Konsumentinnen und Konsumenten bzw. Nutzerinnen und Nutzer gegenüber stehen, steigt die Notwendigkeit, sowohl die Produktentwicklung als auch die strategische Ausrichtung von Unternehmen an die Bedürfnisse dieser Personengruppen anzupassen;
  • Im Bereich der Bildung, der sich mit neuen konzeptionellen Anforderungen im Hinblick auf die Gestaltung lebenslangen Lernens sowohl in der beruflichen als auch der nachberuflichen Lebensphase konfrontiert sieht und vor der Herausforderung steht, Angebote für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für Ehrenamtliche sowie Professionelle zu entwickeln;
  • Im Bereich der sozialen und politischen Partizipation, der insbesondere auf der Ebene kommunaler Altenpolitik ein neues Gewicht erhält. Es sind neue Organisationsformen für die Nutzung der Potenziale älterer Menschen zu projektieren, die nicht nur der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts dienen, sondern der zivilgesellschaftlichen Relevanz einer wachsenden Gruppe älterer Bürgerinnen und Bürger auf kommunaler Ebene gerecht werden können;
  • Im Bereich der gesundheitlichen Versorgung, in dem eine steigende Gruppe älterer Patientinnen und Patienten mit veränderten Morbiditätsstrukturen einzelne Bereiche des Gesundheitswesens mit neuen Herausforderungen medizinischer, organisatorischer und ethischer Art konfrontiert und vor dem Hintergrund beschränkter finanzieller Ressourcen zur Entwicklung neuer Versorgungsformen zwingt;
  • Im Bereich der pflegerischen Versorgung und sozialer Dienstleistungen, der aufgrund einer steigenden Zahl von Hochbetagten neue Wohn-, Betreuungs- und Bedarfssituationen erkennt, die wiederum zu neuen Handlungs- und Gestaltungserfordernissen in der Stadtentwicklungs-, Wohnungsbau- und Pflegepolitik sowie im Wohlfahrtsmix führen.

An diesen Punkten knüpft der Masterstudiengang Alternde Gesellschaften an. Seine Zielsetzung besteht in der Vermittlung wissenschaftlich fundierter Kenntnisse und berufspraktischer Qualifikationen, die der eigenverantwortlichen Wahrnehmung und Bearbeitung spezifischer Herausforderungen alternder Gesellschaften innerhalb ausgewählter Tätigkeitsbereiche dienen. Um dies zu gewährleisten, vermittelt der Masterstudiengang relevantes Fachwissen über Alter und Altern aus der Perspektive verschiedener Disziplinen und verbindet dieses in interdisziplinärer Weise innerhalb ausgewählter Themenschwerpunkte.

Neben dem auf regionalen, nationalen und internationalen Forschungserkenntnissen basierenden Wissen, vermittelt der Masterstudiengang ebenfalls methodische Kompetenzen, die zu einer Tätigkeit in der grundlagen- und angewandten Alters- und Sozialforschung befähigen.

STUDIENAUFBAU

Das Studienprogramm ist in themenspezifische Module gegliedert. Das Curriculum umfasst einen Pflichtbereich mit insgesamt 7 Basismodulen sowie einen Wahlbereich mit insgesamt 2 Modulen, die um einen Optionalbereich mit weiteren 2 Modulen ergänzt werden. Während Module des Pflichtbereichs neben quantitativen und qualitativen Forschungsmethoden disziplinspezifische Zugänge zu den Handlungsfeldern alternder Gesellschaften vermitteln (z. B. der Soziologie, Psychologie, Demographie, Erziehungswissenschaft, (Sozial)Politik, Ökonomie und Rehabilitationswissenschaft), findet im Wahlbereich die Integration des aus verschiedenen Disziplinen stammenden Wissens und dessen Übertragung auf neuartige Problemlagen innerhalb künftiger Berufskontexte statt.

Übersicht über die Bestandteile des Masterstudiengangs Alternde Gesellschaften:

1) Pflichtbereich: Bestehend aus 7 Basismodulen

  • B1: Alternde Gesellschaften - Demographischer Wandel und Wandel der Berufsfelder
  • B2: Alternde Gesellschaften - Soziologische Zugänge
  • B3: Alternde Gesellschaften - Verhaltenswissenschaftliche Zugänge
  • B4: Alternde Gesellschaften - sozialpolitische und ökonomische Zugänge
  • B5: Methoden der quantitativen Sozial- und Alternsforschung
  • B6: Methoden der qualitativen Sozial- und Alternsforschung
  • B7: Masterthesis und Masterkolloquium

2) Wahlbereich: Wahl eines von drei Studienschwerpunkten:

  • Studienschwerpunkt 1: Wirtschaft, Technik und Arbeit in alternden Gesellschaften
  • Studienschwerpunkt 2: Bildung, bürgerschaftliches Engagement und Partizipation in alternden Gesellschaften
  • Studienschwerpunkt 3: Gesundheitliche, pflegerische Versorgung und Wohlfahrtsmix in alternden Gesellschaften

3) Optionalbereich:

  • Wahl von 2 weiteren Modulen aus dem Wahlbereich, die den eigenen Studienschwerpunkt ergänzen.

Der Masterstudiengang kann in Vollzeit- (mit einer Regelstudiendauer von 4 Semestern) und in Teilzeitform (mit einer Regelstudiendauer von 7 Semestern) studiert werden. Das Studium ist auf der Basis eines Leistungspunktesystems aufgebaut, das mit dem European Credit Transfer System (ECTS) kompatibel ist. Durch die Teilnahme an Modulen, die Ablegung der dazugehörigen Prüfungen sowie die Anfertigung der Masterarbeit können insgesamt 120 Leistungspunkte erworben werden.

ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

Ein mindestens 6-semestriger Bachelor-, Magister- oder Diplom-Studiengang einer sozialwissenschaftlichen oder verhaltenswissenschaftlichen Fachrichtung, der mindestens mit der Gesamtnote "gut" abgeschlossen wurde. Als sozial- oder verhaltenswissenschaftliche Studiengänge gelten z. B. Arbeitswissenschaft, Erziehungswissenschaft, Gerontologie, Gesundheitswissenschaft und -management, Marketing, Ökonomie, Pflegewissenschaft, Politikwissenschaft, Psychologie, Rehabilitationswissenschaft, Sozialwissenschaft, Soziale Arbeit, Soziologie, Sportwissenschaft, Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftswissenschaft. Hinreichende Kenntnisse in Methoden der sozialwissenschaftlichen empirischen Forschung (Module in empirischen Forschungsmethoden und Statistik im Umfang von mindestens 10 Leistungspunkten).

Erfüllen Bewerberinnen und Bewerber eines der Kriterien nicht, kann der zuständige Prüfungsausschuss über Ausnahmen entscheiden.

BERUFLICHE PERSPEKTIVEN

Der Masterstudiengang Alternde Gesellschaften eröffnet seinen Absolventinnen und Absolventen eine Vielzahl beruflicher Perspektiven, insbesondere in jenen Feldern, in denen demographischer Wandel und das Altern der Bevölkerung zu spezifischen Gestaltungserfordernissen sowohl im Lebensumfeld der Betroffenen selbst wie im gesellschaftlichen Kontext führen.

Hierzu zählen z. B.:

  • Tätigkeiten in wissenschaftlicher (Alterns-)Forschung und Lehre,
  • Konzeptionelle, planerische, leitende und evaluative Tätigkeiten in Fachabteilungen von Organisationen, Verbänden und Vereinen, die mit Fragen des Alter(n)s beschäftigt sind,
  • Referententätigkeiten in Abteilungen der Altenpolitik und Altenplanung auf EU-, Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene,
  • Tätigkeiten in Einrichtungen der praktischen Altenpolitik und Altenarbeit sowie der ambulanten und stationären Altenhilfe,
  • Tätigkeiten in Unternehmen und Verwaltungen im Bereich der Personalpolitik und des betrieblichen Age-Managements,
  • Tätigkeiten in Unternehmen der Seniorenwirtschaft,
  • Tätigkeiten in der beruflichen sowie nachberuflichen Fort- und Weiterbildung.

 

Weitere Infos

Website des Arbeitsbereichs Gerontologien