Studierendensekretariat
Emil-Figge-Str. 61
Campus Nord
44227 Dortmund
Info-Hotline: 0231/755-2345
Fax: 0231/755-5346

Mit dem Gesetz zur Verbesserung von Chancengleichheit beim Hochschulzugang in Nordrhein-Westfalen vom 01. März 2011 entfallen die Studienbeiträge ab dem Wintersemester 2011/2012. Ein Studienbeitragsdarlehen bei der NRW.Bank kann daher nicht neu beantragt werden.
Wenn Sie sich jedoch als Hochschulwechsler neu an der TU Dortmund eingeschrieben haben und bis zum Wegfall der Studienbeiträge diese durch ein Studienbeitragsdarlehen finanziert haben, müssen Sie dies gegenüber dem Studierendensekretariat anzeigen, damit Sie nicht in die Rückzahlungsphase eintreten. Bitte verwenden Sie hierfür den regulären Darlehensantrag und geben auf diesem Ihre vorherige Förderungsnummer an.
Falls Sie sich im kommenden Semester beurlauben lassen möchten, können Sie unter Umständen je nach Beurlaubungsgrund einen geminderten Semesterbeitrag entrichten. Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt "Beurlaubung".
Der Semesterbeitrag ist bei einer Exmatrikulation bis zum letzten Tag vor Vorlesungsbeginn erstattungsfähig. Bei einer Exmatrikulation nach Vorlesungsbeginn kann eine Erstattung seitens des Studierendensekretariates nicht erfolgen. Unter Umständen kann jedoch das Semesterticket anteilig durch den AStA erstattet werden. Weitere Informationen finden Sie unter den Punkten "Erstattung" oder "Exmatrikulation".