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Studierendensekretariat
Emil-Figge-Str. 61
Campus Nord

44227 Dortmund

Info-Hotline: 0231/755-2345

Fax: 0231/755-5346

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Zweithörer

33Studierende, die an einer anderen Hochschule als Ersthörer immatrikuliert sind, können auf Antrag an der TU Dortmund als Zweithörer mit der Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung von Prüfungen zugelassen werden.  Beim Status des Zweithörers wird unterschieden zwischen „großem Zweithörer“ und „kleinem Zweithörer“:

  • Der große Zweithörer ist voll prüfungsberechtigt. Ein Studienabschluss ist an der Zweituniversität möglich.
  • Der kleine Zweithörer ist im Gegensatz zum großen Zweithörer nicht voll prüfungsberechtigt und kann im gleichen Studiengang eingeschrieben sein. Hierfür muss nachgewiesen werden, dass die entsprechende Lehrveranstaltung in diesem Semester an der Erstuniversität nicht angeboten wird. Er ist lediglich zum Besuch dieser Lehrveranstaltungen berechtigt und darf auch nur in dieser Veranstaltung Prüfungsleistungen ablegen - sofern der Studiengang nicht zulassungsbeschränkt ist.

 

pfeil Fristen
Die Fristen für Zweithörer unterscheiden sich, je nachdem ob Sie sich in einen zulassungsbeschränkten oder zulassungsfreien Studiengang im ersten oder höheren Fachsemester bewerben bzw. einschreiben möchten. Die Fristen für die Einschreibung entnehmen finden Sie hier.

 

pfeil Gebühren

Zweithörer zahlen pro Semester einen Zweithörerbeitrag in Höhe von 100,00 Euro. Ausnahme: Wenn Zweithörer an ihrer Ersthochschule in NRW keine Studienbeiträge entrichten müssen (z.B. Fernuniversität Hagen), weil diese keine erhebt, müssen Zweithörer einen Studienbeitrag von 480,00 € an der TU Dortmund zahlen.

 

pfeil Unterscheidung: Parallelstudium – Zweithörer

Bei einem Parallelstudium werden zwei unterschiedliche Studiengänge an einer Universität studiert. Jedoch gilt auch in diesem Fall, dass lediglich ein Studium zulassungsbeschränkt sein darf. Es dürfen somit nicht zwei zulassungsbeschränkte Studiengänge gleichzeitig studiert werden. Gebühren: Bei einem Parallelstudium an der Universität Dortmund zahlen Sie pro Semester einmalig den Semesterbeitrag (Studienbeitrag plus Sozialbeitrag).

 

pfeil Der "große Zweithörer"

Als großer Zweithörer sind Sie voll prüfungsberechtigt und können einen Studienabschluss an der Zweituniversität absolvieren. Zweithörer dürfen maximal einen Studienplatz (egal ob an der Erst- oder der Zweithochschule) mit Zulassungsbeschränkung einnehmen und dürfen an der Erst- und an der Zweithochschule nicht den gleichen Studiengang belegen. Dabei sind zu unterscheiden:

 

Zulassungsfreie Studiengänge

  • Für Studiengänge oder -fächer ohne Zulassungsbeschränkung können Sie sich direkt online für das erste oder höhere Fachsemester einschreiben. Die entsprechenden Online-Formulare werden von Anfang/Mitte Juni bis Anfang Oktober freigeschaltet.
  • Eine Einschreibung für Studienanfänger (1. Fachsemester)  in zulassungsfreie Studiengänge oder -fächer ist nur zum Wintersemester möglich. Sie nutzen die Online-Einschreibung und geben am Ende des Vorgangs auf der "Anmeldung zur Immatrikulation" an, dass Sie an der TU als Zweithörer studieren möchten.
  • In einigen Fächern müssen zusätzliche Voraussetzungen (Eignungstest, Sprachtest, Praktika etc.) erfüllt und zur Einschreibung vorgelegt werden. Weitere Infos erhalten Sie hier.
  • Erst wenn Sie uns die Einschreibungsunterlagen (unterschriebene Anmeldung zur Immatrikulation, beglaubigtes Abiturzeugnis, Immatrikulationsbescheinigung der Erstuniversität) vollständig zugesandt haben und die Semesterbeiträge eingegangen sind, ist Ihre Immatrikulation vollzogen.

 

Zulassungsbeschränkte Studiengänge (1. Fachsemester)

  • Für zulassungsbeschränkte Studiengänge oder -fächer können Sie sich online für das erste Fachsemester zum Wintersemester bewerben.
  • Eine Bewerbung für Studienanfänger in zulassungsbeschränkten Studiengänge oder -fächer ist nur zum Wintersemester möglich. Zum Sommersemester erfolgt keine Zulassung.
  • In einigen Fächern müssen zusätzliche Voraussetzungen (Eignungstest, Sprachtest, Praktika etc.) erfüllt und zur Einschreibung vorgelegt werden. Weitere Infos erhalten Sie hier.
  • Erst wenn Sie einen Zulassungsbescheid (Versand i.d.R. Mitte August) erhalten, können Sie sich innerhalb der festgesetzten Frist in den entsprechenden Studiengang einschreiben. Neben dem unterschriebenen Zulassungsbescheid müssen Sie Ihr Abiturzeugnis (beglaubigte Kopie) und eine Immatrikulationsbescheinigung der Erstuniversität einreichen.

 

Zulassungsbeschränkte Studienplätze (Höheres Fachsemester)

  • Die Bewerbung für ein höheres Fachsemester erfolgt postalisch. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
  • Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist der 15. September, für das Sommersemester der 15. März.
  • Bei dem Zugang in ein höheres Fachsemester müssen Sie entweder die Einstufung des Prüfungsausschusses (wenn Sie noch nicht in einem gleichnamigen Studiengang eingeschrieben waren) oder eine Studienbescheinigung der Ersthochschule, aus der die Anzahl der bisherigen Fachsemester hervorgeht (wenn Sie bereits in einem gleichnamigen Studiengang eingeschrieben waren) vorlegen.

 

pfeil Kleiner Zweithörer

Der kleine Zweithörer ist im Gegensatz zum großen Zweithörer nicht voll prüfungsberechtigt und kann im gleichen Studiengang eingeschrieben sein. Hierfür muss nachgewiesen werden, dass die entsprechende Lehrveranstaltung an der Erstuniversität in diesem Semester nicht angeboten wird. Er ist lediglich zum Besuch dieser Lehrveranstaltung berechtigt und darf auch nur in dieser Veranstaltung Prüfungsleistungen ablegen.

  • Um als kleiner Zweithörer an der TU Dortmund studieren zu können, müssen Sie einen entsprechenden Zulassungsantrag stellen. Dieser Antrag gilt für alle interessierten kleinen Zweithörer unabhängig davon, ob Sie im ersten oder in einem höheren Fachsemester in einem zulassungsfreien oder einen zulassungsbeschränkten Studiengang studieren möchten. Bitte holen Sie sich den Antrag persönlich zu den Sprechstundenzeiten im Studierendensekretariat ab. Zu diesem Zeitpunkt erhalten Sie bereits eine Zahlungsaufforderung für den Zweithörerbeitrag.
  • Dazu ist der Nachweis zu erbringen, dass der ausgewählte Kurs bzw. das ausgewählte Seminar der Zweituniversität an der Erstuniversität in diesem Semester nicht angeboten wird (eventuell mit einem aktuellen Vorlesungsverzeichnis oder mit einer Bestätigung durch den entsprechenden Fachbereich der Ersthochschule).
  • Mit dem ausgefüllten Antrag ist ein amtlich beglaubigtes Abiturzeugnis, eine Immatrikulationsbescheinigung der Erstuniversität und ein Zahlungsnachweis über die Einzahlung des Zweithörerbeitrages vorzulegen.