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Kontakt

Studierendensekretariat
Emil-Figge-Str. 61
Campus Nord

44227 Dortmund

Info-Hotline: 0231/755-2345

Fax: 0231/755-5346

 

Einhaltung von Fristen

Zu spät für die Post? So reichen Sie Unterlagen fristgerecht ein.

 

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Aktueller Stand des NC-Verfahrens

zulassungen

Dieser Seite entnehmen Sie den aktuellen Verfahrensstand im Zulassungsverfahren an der TU Dortmund. Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Stand des laufenden Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens für das 1. Fachsemester und die genauen Versand- und Annahme-Termine der Bescheide.

 

Stand des Verfahrens
Das Zulassungsverfahren im Wintersemester 2011/2012 ist abgeschlossen. Informationen zum zum Zulassungsverfahren sowie die NC-Werte der letzten Jahre finden Sie unter dem Punkt "NC-Verfahren".

 

Rangplätze
Im laufenden Zulassungsverfahren geben wir keine Auskunft über Rangplätze – bitte sehen Sie von Anfragen diesbezüglich ab. Erläuterungen hierzu finden Sie hier.

 

Zulassung erhalten!?
Informationen über die nächsten Schritte nach Erhalt der Zulassung finden Sie unter:

 

Absage erhalten?
Warum nach einer Absage dennoch die Chance auf einen Studienplatz besteht und was Sie zum Ablauf des Verfahrens wissen sollten erfahren Sie hier.

 

Informationen zu Semesterbeiträgen

Wann muss ich den Beitrag zahlen? Kann ich befreit werden? Kann ich mich nach Zahlung des Beitrages noch umschreiben? Eine Navigationshilfe für Studienanfänger rund um das Thema Semesterbeiträge finden Sie hier.

 


Allgemeine Hinweise zum Verfahren:

Um die Bewerbungen in Ihrem eigenen Interesse zügig bearbeiten zu können, möchten wir Sie bitten, von telefonischen Nachfragen zum Stand Ihrer Bewerbung abzusehen. Alle wichtigen Informationen finden Sie auf diesen Seiten veröffentlicht.

Hier finden Sie Infos zu: HauptverfahrenNachrückverfahrenLosverfahrenAuswahlkriterienNC-WerteRanglistenWartezeitweiteren Erklärungen zum Vergabeverfahren.

 

Hinweis:

Die Angaben auf dieser Internetseite erfolgen ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer sind ausdrücklich vorbehalten. Zudem können aus diesen Angaben keine Ansprüche auf Zulassung zum Studium abgeleitet werden. Verbindlich sind allein die schriftlichen Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide.

 

 

Haben Sie innerhalb des Zulassungsverfahrens leider keinen Studienplatz in einem NC-Studiengang erhalten können, informieren Sie sich ggf. über das Studienangebot der zulassungsfreien Studiengänge (ohne NC). Alle Informationen dazu finden Sie hier.