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Studierendensekretariat
Emil-Figge-Str. 61
Campus Nord
44227 Dortmund
Info-Hotline: 0231/755-2345
Fax: 0231/755-5346
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Studienbeginn im höheren Fachsemester
Als "höhere Semester" gelten alle Fachsemester eines Studiengangs nach dem 1. Semester. Wenn Sie also bereits an der TU Dortmund oder an einer anderen Hochschule Studienleistungen erbracht haben, können Sie sich diese gegebenenfalls anrechnen lassen und sich für ein höheres Fachsemester bewerben. Viele Studiengänge an der TU Dortmund sind nicht nur im ersten, sondern auch im höheren Fachsemester zulassungsbeschränkt. Hier finden Sie eine Übersicht aller Studiengänge bzw. Fächer, inkl. einer Info ob diese auch im höheren Fachsemester zulassungsbeschränkt sind.
Studienfach/- Studiengangwechsel (TU Dortmund)
Wenn Sie bereits an der TU Dortmund studieren und Ihren Studiengang oder das Studienfach wechseln möchten, können Sie sich für einen Studienplatz im höheren Semester bewerben. Hierbei ist folgendes zu beachten:
- Für einen zulassungsbeschränkten Studiengang im höheren Semester können Sie sich nur bewerben, wenn Ihnen anrechenbare Studienleistungen von mindestens einem Semesten für das Studienfach anerkannt werden. Ob Ihnen Leistungen anerkannt werden können, besprechen Sie bitte mit dem jeweiligen Studienfachberater und/oder die Prüfungsausschüsse. Eine Liste der Prüfungsausschüsse finden Sie hier, und für Prüfungsausschüsse des Modellversuches Ba/Ma Lehramt hier.
- Die Bewerbung um einen zulassungsbeschränkten Studiengang im höheren Fachsemester erfolgt mit einem entsprechenden Papierantrag "Zulassung für ein höheres Fachsemester". Bewerbungsfrist: 15.9. (WS) und der 15.03. (SS).
- Eine Zulassung in zulassungsbeschränkten Studiengängen kann nur erteilt werden, wenn ein Studierender der TU Dortmund diesen Studienplatz frei gibt. Ob ein Studienplatz frei geworden ist, kann erst zu Beginn eines Semesters festgestellt werden, nachdem sich alle eingeschriebenen Studierenden zurückgemeldet haben (WS = Ende September bzw. SS= Ende März). Die Benachrichtigung zugelassener Bewerber erfolgt daher recht knapp vor Vorlesungsbeginn.
- Nach Erhalt des Studienplatzes stellen Sie einen Antrag auf Änderung des Studiums. Sie werden vom Studierendensekretariat umgeschrieben und behalten Ihre Matrikelnummer, wenn Sie bereits die Semesterbeträge bezahlt haben.
- Bitte beachten Sie, dass wir im Zulassungsverfahren für ein höheres Semester leider keine Absagen verschicken können. Sollten Sie bis zum Vorlesungsbeginn keine Nachricht erhalten haben, können Sie davon ausgehen, dass Sie keinen Studienplatz erhalten haben.
Hochschulwechsler
Wenn Sie an einer anderen Hochschule studieren oder studiert haben, können Sie sich unter Umständen für einen Studienplatz im höheren Semester bewerben. Hierbei ist folgendes zu beachten:
- Für einen zulassungsbeschränkten Studiengang im höheren Semester können Sie sich nur bewerben, wenn Ihnen anrechenbare Studienleistungen von mindestens einem Semester für das Studienfach anerkannt werden.
- Die Anerkennung von Leistungen erfordert zunächst eine formale Prüfung. Diese Prüfungen sind immer Einzelfallprüfungen, über die vorab leider keine Aussagen getroffen werden können. Wichtig ist es, möglichst aussagekräftige Unterlagen vorzulegen (Skripte, Klausurangaben etc.) und natürlich Bescheinigungen der erbrachten Leistungen. Ob Ihnen Leistungen anerkannt werden können, besprechen Sie bitte mit dem jeweiligen Studienfachberater oder dem zuständigen Prüfungsausschuss. Eine Liste der Prüfungsausschüsse finden Sie hier, und für Prüfungsausschüsse des Modellversuches Ba/Ma Lehramt hier.
- Die Bewerbung um einen zulassungsbeschränkten Studiengang im höheren Semester erfolgt mit einem entsprechenden Papierantrag "Zulassung für ein höheres Fachsemester". Bewerbungsfrist: 15.9. (WS) und der 15.03. (SS).
- Eine Zulassung in zulassungsbeschränkte Studiengängen kann nur erteilt werden, wenn ein Studierender der TU Dortmund diesen Studienplatz frei gibt. Ob ein Studienplatz frei geworden ist, kann erst zu Beginn eines Semesters festgestellt werden, nachdem sich alle eingeschriebenen Studierenden zurückgemeldet haben (WS = Ende September bzw. SS= Ende März). Die Benachrichtigung zugelassener Bewerber erfolgt daher recht knapp vor Vorlesungsbeginn.
- Nach Erhalt des Studienplatzes reichen Sie den unterschriebenen Zulassungsbescheid zusammen mit diesem Einschreibungsantrag im Studierendensekretariat ein.
- Hochschulwechsler, die an der TU Dortmund einen Masterstudiengang in dem Modellversuch „Gestufte Studiengänge in der Lehrerbildung“ beginnen möchten, müssen beim Studierendensekretariat folgenden Antrag einreichen. Bitte beachten Sie, dass die Prüfung einige Zeit in Anspruch nimmt, da für die Aufnahme eines Masterstudium im Lehramt, neben den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen, weitere Voraussetzungen nach der Prüfungsordnung oder den Fächerspezifischen Bestimmungen zu prüfen sind.