Bildungswissenschaften (HRSGe)
Zusammenfassung
Abschluss | Bachelor of Arts (B.A.) für Lehramt |
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Fachbereich | Lehramt |
Regelstudienzeit | 6 Semester |
Zulassungsbeschränkung |
Zulassungsbeschränkung (NC) für das 1. bis 4. Fachsemester
Überblick NC-Verfahren |
Studienbeginn |
Wintersemester
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Sprache | deutsch |
Weitere Informationen | Webseite Fakultät Erziehungswissenschaft, Psychologie und Bildungsforschung |
Fakultät | Fakultät Erziehungswissenschaft, Psychologie und Bildungsforschung |
Kurzportrait
An den Bildungswissenschaften sind neben der Erziehungswissenschaft als Kerndisziplin die Disziplinen beteiligt, die sich mit Bildungs- und Erziehungsprozessen, mit Bildungssystemen sowie deren Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Dies sind vor allem die Psychologie, die Soziologie, die Rehabilitationswissenschaften und die Berufspädagogik. Durch die Bildungswissenschaften werden die angehenden Lehrer*innen befähigt, auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen Schulentwicklung, gesellschaftliche Auseinandersetzungen um Bildung und Erziehung sowie Lehr/Lernprozesse zu reflektieren, zu planen und zu organisieren, diese Prozesse zu bewerten und zu evaluieren.
Aufgrund der Vorgaben des Lehrerausbildungsgesetzes (LABG) und der Lehramtszugangsverordnung sind die bildungswissenschaftlichen Anteile für die einzelnen Lehramtsstudiengänge unterschiedlich stark ausgeprägt.
Im Bachelorstudium sind verpflichtend für alle Lehramtsstudiengänge zwei erziehungswissenschaftliche Kernmodule zu studieren, die zentrale Gegenstandsbereiche der Erziehungswissenschaft allgemein und der Schulpädagogik im Besonderen behandeln. Diese Module führen in grundlegende theoretische und historische Perspektiven sowie basale Wissensbestände von Erziehungswissenschaft und Allgemeiner Didaktik ein und vermitteln ein grundlegendes Theorieverständnis. Die Module bilden zugleich die Grundlage, an die die Fächer und Fachdidaktiken anknüpfen werden. Im Masterstudium werden die erziehungswissenschaftlichen Theorie- und Methodenkenntnisse je nach Lehramt in unterschiedlicher Ausprägung vertieft.
Neben den für alle Lehramtsstudiengänge verpflichtenden erziehungswissenschaftlichen Kernmodulen gibt es ein Pflichtmodul zur Diagnose und individuellen Förderung. Zudem werden für die einzelnen Lehrämter jeweils unterschiedliche Profilbildungen vorgenommen.
Im Masterstudium setzt sich die Profilbildung fort durch je ein schulformspezifisches Pflichtmodul für das Lehramt an Grundschulen, an Haupt-Real-, Sekundar- und Gesamtschulen sowie an Berufskollegs. Für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung ist aufgrund der Vorgaben des LABG und des zur Verfügung stehenden Studienvolumens für die Bildungswissenschaften keine weitere Profilbildung vorgesehen.
Berufs- und Tätigkeitsfelder
Der Bachelorstudiengang für ein Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen qualifiziert für eine Tätigkeit als Lehrkraft im Schuldienst. Die Einstellungschancen sind je nach Schulform und Unterrichtsfächern unterschiedlich. In Nordrhein-Westfalen prognostiziert das Ministerium für Schule und Bildung regelmäßig den Einstellungsbedarf. Allerdings sind die Prognosen von vielen Entwicklungen und Rahmenbedingungen abhängig wie z.B. Veränderung der Klassengröße, Anhebung und Senkung des Rentenalters etc. Sie können sich daher auch kurzfristig ändern. Die prognostizierten Einstellungschancen sollten daher nie die alleinige Grundlage für die Fächerwahl darstellen; entscheidend ist das Interesse am jeweiligen Fach.
Weiterführende Informationen
Anforderungen und Fähigkeiten
Absolvent*innen der Bachelor- und Masterstudiengänge für ein Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen können an verschiedenen Schulformen unterrichten. Sie alle vereint, dass der Unterricht in der Sekundarstufe I, also in den Klassen 5 bis 10, erteilt wird. Lehrkräfte an diesen Schulen unterrichten in der Regel zwei Unterrichtsfächer und unterstützen Schüler*innen beim Erlernen von allgemeinen und berufsbezogenen Fähigkeiten. Informationen, Entscheidungs- und Orientierungshilfen rund um das Lehramtsstudium sind auf den Seiten des DoKoLL zu finden.
Zwei Fremdsprachen
Für die Lehramtsstudiengänge werden Kenntnisse in zwei Fremdsprachen vorausgesetzt, die in der Regel durch den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife nachgewiesen werden.
Praktika
Das Bachelorstudium für ein Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen beinhaltet zwei Praxisphasen: das Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP) im Umfang von mindestens 25 Praktikumstagen an einer Grundschule sowie ein mindestens vierwöchiges – in der Regel außerschulisches – Berufsfeldpraktikum. Informationen zu den im Lehramtsstudium erforderlichen Praxisphasen sind auf den Seiten des DoKoLL zu finden.
Beratung und Kontakt
Bei konkreten Fragen zum Studiengang hilft die Studienfachberatung weiter.
Bei allgemeinen Fragen zum Studium unterstützt die Zentrale Studienberatung:
E-Mail an die Zentrale Studienberatung