Studierendensekretariat
Emil-Figge-Str. 61
Campus Nord
44227 Dortmund
Fax: 0231/755-5346
Zur Einschreibung als Studierende/r der TU müssen Sie eine spezielle Versicherungsbescheinigung einreichen. Ohne eine korrekte Versicherungsbescheinigung kann keine Einschreibung an der TU erfolgen.
Ausnahme: Ab dem 15. Fachsemester und/oder nach Vollendung des 30. Lebensjahres muss kein Krankenversicherungsnachweis eingereicht werden.
Für gesetzlich- oder privatversicherte Studierende gelten unterschiedliche Vorgehensweisen:
Wenn sie gesetzlich versichert sind, reichen Sie bitte eine „Versicherungsbescheinigung zur Vorlage bei der Hochschule“ ein. Diese wird Ihnen von Ihrer Krankenversicherung ausgestellt.
Ein Muster der Versicherungsbescheinigung finden Sie hier.
Wenn Sie privat versichert sind, erhalten von einer beliebigen gesetzlichen Krankenversicherung (z. B. AOK, Techniker etc.) eine Bescheinigung darüber, dass Sie
a) versicherungsfrei,
b) von der Versicherungspflicht befreit oder
c) nicht versicherungspflichtig sind.
Hierzu reichen sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse einen Nachweis über ihre private Krankenversicherung ein. Sollten Sie bereits zuvor bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen sein, kann nur diese Krankenkasse eine entsprechende Bescheinigung (Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht) ausstellen. Ein Muster der „Versicherungsbescheinigung zur Vorlage bei der Hochschule“ finden Sie hier.
Sollten Sie zur Klärung der Rentenansprüche bei der gesetzlichen Rentenversicherung einen Nachweis über Ihre Studienzeiten benötigen - und Ihre Exmatrikulationsbescheinigung liegt Ihnen nicht mehr vor - können Sie diese Bescheinigung mit Hilfe des Formblattes anfordern.
Senden Sie uns dazu bitte folgendes zu: