Studierendensekretariat
Emil-Figge-Str. 61
Campus Nord
44227 Dortmund
Fax: 0231/755-5346
Die Informationen zu den wichtigen Gründen sowie die einzureichenden Unterlagen finden Sie auf dem Antrag auf Beurlaubung.
Bitte nutzen Sie das dazugehörige Formular, den Antrag auf Beurlaubung. Bitte schicken Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag sowie die Nachweise an das Studierendensekretariat. Das Telefon- sowie Email-Feld sind Pflichtfelder, um bei Rückfragen mit dem Antragsteller schnell und unkompliziert in Kontakt treten zu können.
Abgabefrist ist zum Sommer- und zum Wintersemester immer der jeweils letzte Tag vor Vorlesungsbeginn des Semesters, für das die Beurlaubung geltend gemacht werden soll. Die Frist wird separat in jedem Antrag auf Beurlaubung genannt! Einen Überblick über die Fristen finden Sie hier.
Ihre Beurlaubung kann nur erfolgen, wenn die eingereichten Unterlagen komplett sind, und Sie bereits den auf dem Antrag ausgewiesenen Betrag innerhalb der Rückmeldefrist gezahlt haben. Bei Zahlung nach Ende der Rückmeldefrist ist eine Verspätungsgebühr zu entrichten.
Wird ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie als Nachweise eine Studienbescheinigung zugesandt, aus der die Beurlaubung hervorgeht. Über eine Ablehnung Ihres Antrages werden Sie schriftlich informiert.
Aus dem Antrag auf Beurlaubung ist für jeden einzelnen Beurlaubungsgrund der jeweils zu zahlende für dieses Semester aktuelle Betrag - zu entnehmen. In einigen Fällen hat sich das Studentenwerk Dortmund dazu entschlossen den beurlaubten Studierenden den Studentenwerksbeitrag zu erlassen - dieser ist bereits abgezogen worden. Grundsätzlich entfällt für die beurlaubten Studierenden der Studienbeitrag.
Für alle Beurlaubungsgründe (ausgenommen "Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes") gilt:
Während des beurlaubten Semesters sind Studierende nicht berechtigt Prüfungen abzulegen oder Leistungsnachweise zu erwerben.
Ausnahme dazu stellen die Beurlaubungsgründe "Erziehung und Betreuung eigener Kinder" und "Pflege und Versorgung" dar.
Sofern Sie BAföG beziehen, empfiehlt es sich beim BAföG-Amt zu erfragen, inwieweit eine Beurlaubung Auswirkungen auf die Zahlung des BAföG haben kann.