Sprungmarken

Servicenavigation

Hauptnavigation


Sie sind hier:

Bereichsnavigation

Nebeninhalt

Wichtige Links

 

Kontakt

Studierendensekretariat
Emil-Figge-Str. 61
Campus Nord

44227 Dortmund

Fax: 0231/755-5346

 

Hauptinhalt

Beurlaubung vom Studium

Studierende können auf Antrag aus wichtigem Grund vom Studium beurlaubt werden. Die Beurlaubung erfolgt immer jeweils für die Dauer eines kompletten Semesters. Der Antrag muss für jedes Semester neu gestellt werden.  Eine Beurlaubung ist nicht im 1. Fachsemester im Bachelor möglich. Auch eine rückwirkende Beurlaubung für ein abgeschlossenes Semester ist ausgeschlossen.

Grundlage einer jeden Beurlaubung ist, dass mindestens 50% der Vorlesungszeit (nicht Semesterzeit!) mit der einzureichenden Bescheinigung abgedeckt wird.


Wichtige Gründe für eine Beurlaubung

Die Informationen zu den wichtigen Gründen sowie die einzureichenden Unterlagen finden Sie auf dem Antrag auf Beurlaubung.

 

Der zeitliche Ablauf / Fristen

Bitte nutzen Sie das dazugehörige Formular, den Antrag auf Beurlaubung. Bitte schicken Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag sowie die Nachweise an das Studierendensekretariat. Das Telefon- sowie Email-Feld sind Pflichtfelder, um bei Rückfragen mit dem Antragsteller schnell und unkompliziert in Kontakt treten zu können. 

Abgabefrist ist zum Sommer- und zum Wintersemester immer der jeweils letzte Tag vor Vorlesungsbeginn des Semesters, für das die Beurlaubung geltend gemacht werden soll. Die Frist wird separat  in jedem Antrag auf Beurlaubung genannt! Einen Überblick über die Fristen finden Sie hier.

Ihre Beurlaubung kann nur erfolgen, wenn die eingereichten Unterlagen komplett sind, und Sie bereits den auf dem Antrag ausgewiesenen Betrag innerhalb der Rückmeldefrist gezahlt haben. Bei Zahlung nach Ende der Rückmeldefrist ist eine Verspätungsgebühr zu entrichten.

Wird ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie als Nachweise eine Studienbescheinigung zugesandt, aus der die Beurlaubung hervorgeht. Über eine Ablehnung Ihres Antrages werden Sie schriftlich informiert.

 

Das Finanzielle / Das Ticket

Aus dem Antrag auf Beurlaubung ist für jeden einzelnen Beurlaubungsgrund der jeweils zu zahlende  für dieses Semester aktuelle Betrag - zu entnehmen. In einigen Fällen hat sich das Studentenwerk Dortmund dazu entschlossen den beurlaubten Studierenden den Studentenwerksbeitrag zu erlassen - dieser ist bereits abgezogen worden. Grundsätzlich entfällt für die beurlaubten Studierenden der Studienbeitrag.

 

Für alle Beurlaubungsgründe (ausgenommen "Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes") gilt:

 

Prüfungsberechtigung

Während des beurlaubten Semesters sind Studierende nicht berechtigt Prüfungen abzulegen oder Leistungsnachweise zu erwerben.
Ausnahme dazu stellen die Beurlaubungsgründe "Erziehung und Betreuung eigener Kinder" und "Pflege und Versorgung" dar.

 

Beurlaubung und BAföG

Sofern Sie BAföG beziehen, empfiehlt es sich beim BAföG-Amt zu erfragen, inwieweit eine Beurlaubung Auswirkungen auf die Zahlung des BAföG haben kann.