Bitte überprüfen Sie, ob eine Prüfungsleistung der Studierenden vorliegt. Wenn die Studierenden einen Antrag auf Rücktritt aus triftigem Grund (z.B. durch Vorlage eines ärztlichen Attestes) gestellt und dieser genehmigt und von der Prüfungsverwaltung bereits verarbeitet wurde, erscheinen sie nicht mehr in der Arbeitsoption „Notenverbuchung“. In der Option „Prüfungsansicht“ sind die Studierenden jedoch weiter verzeichnet. Sollte eine Prüfungsleistung des Studierenden vorliegen, setzen Sie sich bitte mit der Prüfungsverwaltung in Verbindung. Ihre Ansprechpartnerin/Ihren Ansprechpartner finden Sie unter: http://www.tu-dortmund.de/uni/studierende/kontakt/pruefungsverwaltung/index.html
Öffnen Sie die Arbeitsoption „Prüfungsansicht“. Ist die Prüfung dort verzeichnet, haben Sie Ihre letzten Eintragungen nicht mit dem Button „Speichern“, sondern mit dem Button „Abschließen“ beendet. Da die Noteneingabe unter der Arbeitsoption „Prüfungsansicht“ nicht möglich ist, setzen Sie sich bitte mit der Prüfungsverwaltung in Verbindung. Ihre Ansprechpartnerin/Ihren Ansprechpartner finden Sie unter: http://www.tu-dortmund.de/uni/studierende/kontakt/pruefungsverwaltung/index.html
Diese Eintragung ist korrekt und sagt nicht aus, dass der Prüfling die Prüfung nicht bestanden hat. Im Kommentarfeld wird ausgewiesen, dass die Kandidatin/der Kandidat nicht zur Prüfung erschienen ist. In der Prüfungsverwaltung wird geprüft, ob ein Rücktritt (z.B. Attest) vorliegt. Entweder wird der Eintrag von der Prüfungsverwaltung dort entsprechend geändert oder der Studierende erhält einen schriftlichen Bescheid über das „Nichterscheinen“.
Bitte überprüfen Sie, ob die gesuchte Prüfung bereits an die Prüfungsverwaltung gemeldet und Sie als Prüfer benannt wurden, sodass ein Prüfungsorganisationssatz angelegt werden konnte. Wenn beides der Fall ist, wenden Sie sich bitte an die Prüfungsverwaltung. Ihre Ansprechpartnerin/Ihren Ansprechpartner finden Sie unter:
http://www.tu-dortmund.de/uni/studierende/kontakt/pruefungsverwaltung/index.html
Stellen Sie sicher, dass die Prüfung in den Modulbeschreibungen als benotete Leistung eingetragen ist. Ist dies der Fall, setzen Sie sich bitte mit der Prüfungsverwaltung in Verbindung. Ihre Ansprechpartnerin/Ihren Ansprechpartner finden Sie unter: http://www.tu-dortmund.de/uni/studierende/kontakt/pruefungsverwaltung/index.html
Setzen Sie den Studierenden mit den entsprechenden Daten und der Bewertung der Prüfungsleistung von Hand auf die PDF-Liste, die Sie unterschrieben an die Prüfungsverwaltung schicken. Es ist möglich, dass der Studierende einen Studiengangs- oder Studienfachwechsel vorgenommen hat, der vom System noch nicht vollzogen wurde. Es ist auch möglich, dass der Studierende seinen Prüfungsanspruch verloren hat, da er in dem gleichen Semester eine andere Prüfung endgültig nicht bestanden hat. Die Ursache für die Fehlermeldung wird von der Prüfungsverwaltung geprüft und ggf. behoben. Ihre Ansprechpartnerin/Ihren Ansprechpartner finden Sie unter: http://www.tu-dortmund.de/uni/studierende/kontakt/pruefungsverwaltung/index.html