Hier finden Sie die Prüfungsordnungen für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Technischen Universität Dortmund.
Für jeden Studiengang muss eine eigene Prüfungsordnung erstellt werden, die Auskunft gibt über die genauen Inhalte des Studiums, den zu erwerbenden Grad, die Regelstudienzeit, Zahl und Art der Prüfungen und die zu erwerbenden Credits.
Zu den Prüfungsordnungen zählen grundsätzlich auch die Promotionsordnungen der Fakultäten. Jede Fakultät hat eine Promotionsordnung erlassen, in der geregelt wird, welche Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion gelten und welche Leistungen zu erbringen sind. Promotionsordnungen können innerhalb der Fakultäten auch für mehrere Fächer gelten.
Für die Lehramtsausbildung gibt es an der Technischen Universität Dortmund eine Bachelor-Prüfungsordnung, die für alle Fakultäten, die an der Lehramtsausbildung beteiligt sind, gilt und die grundsätzliche Regelungen enthält. Zusätzlich hat jedes Fach eine Fächerspezifische Bestimmung (FSB) erlassen, die die genauen Inhalte und die zu erbringenden Leistungen des Studiums in diesem Fach erläutert.
Die Regelungen für den Bereich Bildung und Wissen (BiWi) befinden sich in der PO.
Fächerspezifische Bestimmungen (FSB)