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Antworten auf häufig gestellte Fragen im Prüfungswesen

  1. Abschlussdokumente
  2. Diploma Supplement - ein Abschlussdokument
  3. Diplom-/Bachelor-/Masterarbeit
  4. Notenbescheinigung
  5. Onlinedienste
  6. Postzustellung
  7. Prüfungen
  8. Prüfungsabwesenheit
  9. Prüfungsanmeldung
  10. Prüfungsordnung
  11. Prüfungsteilnahme
  12. Prüfungswiederholung
  13. Transcript of Records - ein Abschlussdokument
  14. Urkunde - ein Abschlussdokument
  15. Zeugnis - ein Abschlussdokument
  1. Abschlussdokumente

    Die Prüfungsordnung regelt, welche Abschlussdokumente bei dem erfolgreichen Abschluss des entsprechenden Studiengangs zu erstellen und auszuhändigen sind.

    Dies sind bei Bachelor- und Masterstudiengängen in der Regel ein Zeugnis, eine Urkunde, ein Transcript of Records und ein Diploma Supplement. Bei den Diplomstudiengängen sind dies meist das Diplomzeugnis und die Diplomurkunde.

    Die Dokumente werden teilweise in der Prüfungsverwaltung, teilweise in der Fakultät und teilweise in einer von der Fakultät initiierten Feierstunde überreicht.


  2. Diploma Supplement - ein Abschlussdokument

    Das Diploma Supplement gibt Auskunft darüber, welche Kompetenzen in dem entsprechenden Studiengang an der TU Dortmund erlangt werden. Es wird in der Regel bei Bachelor- und Masterstudiengängen als Abschlussdokument erstellt.


  3. Diplom-/Bachelor-/Masterarbeit

    Die Prüfungsordnung regelt, wann mit der Arbeit begonnen werden kann.

    Bei den meisten Studiengängen müssen Sie sich  von Ihrem Team der Prüfungsverwaltung einen entsprechenden "Laufzettel" ausstellen lassen. Damit wird bescheinigt, dass Sie zur Arbeit zugelassen sind und ein Thema mit Ihrem Prüfer oder Ihrer Prüferin absprechen können. Erst wenn die Bekanntgabe des Themas von Ihnen bestätigt worden ist, beginnt die Bearbeitungszeit für diese Arbeit.

    Die Arbeit ist mit einer eidesstattlichen Erklärung zu versehen. Näheres entnehmen Sie bitte diesem Link..


  4. Notenbescheinigung

    In den meisten Studiengängen werden entsprechende Übersichten und Bescheinigungen bei den Onlinediensten angeboten.

    Sollten Sie eine von der Prüfungsverwaltung unterschriebene Bescheinigung z.B. für ein Stipendium, für die Ausländerbehörde oder für eine Bewerbung benötigen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vorher bei Ihrem Team der Prüfungsverwaltung. Per Post können Sie sich eine solche zusenden lassen, wenn Sie einen frankierten, an sich selbst adressierten Rückumschlag bei dem Team der Prüfungsverwaltung einreichen.

    Onlinedienst

    Prüfungsverwaltung


  5. Onlinedienste

    Die Onlinedienste (BOSS) befinden sich auf einer geschützten Web-Seite. Hier befinden sich sogenannte Selbstbedienungsfunktionen, wo Studierende Prüfungen anmelden und ggf. wieder abmelden können und verschiedene Bescheinigungen zur Verfügung gestellt werden. Um auf diese Seite zu gelangen, ist eine Identifikation mit Account und Passwort des UniMail-Dienstes erforderlich. Voraussetzung ist die Freischaltung des UniMail-Dienstes. Informationen erhalten Sie auf der Seite des ITMC.


  6. Postzustellung

    Es gibt folgende Zustellmöglichkeiten fristgebundener Schreiben:
    • per Post adressiert an Technische Universität Dortmund, Dezernat 4.3, 44221 Dortmund
    • Einwurf in den Briefkasten des Dezernats 4.3 - Prüfungsverwaltung im Eingangsbereich des Gebäudes Emil-Figge-Str. 61, 44227 Dortmund
    • persönlich (nur während der Sprechstunden des Dezernats 4.3 - Prüfungsverwaltung), Emil-Figge-Str. 61, 44227 Dortmund
    • Nach Dienstschluss sowie samstags, sonntags und feiertags können fristgebundene Schreiben im Dezernat 6, Technische Hochschulbetriebe, "Leitwarte", Emil-Figge-Str. 71c, Einfahrt 3, 44227 Dortmund (links hinter dem Heizkraftwerk), abgegeben werden. Dafür ist es erforderlich, dass die Schreiben/Arbeiten (z.B. Bachelorarbeiten) versandfertig verpackt und adressiert - an das Dezernat 4.3 - Prüfungsverwaltung Team xxxx- sind. Diese werden dann per Hauspost weitergeleitet. Bitte achten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf, dass der Brief/das Paket in Ihrer Gegenwart mit einem Eingangsvermerk (Datum+Uhrzeit) versehen wird.


  7. Prüfungen

    Welche Prüfungen wann im Einzelfall abzulegen sind, ist der für Sie geltenden Prüfungsordnung (PO) zu entnehmen.

    Ebenfalls beantwortet der für Sie in der Prüfungsverwaltung zuständige Mitarbeiter bzw. die zuständige Mitarbeiterin gerne Ihre diesbezüglichen Fragen.

    Siehe hierzu auch den FAQ-Punkt "Prüfungsordnung (PO)"

  8. Prüfungsabwesenheit

    Waren Sie zum Prüfungstermin krank oder hatten Sie andere wichtige Gründe an der Prüfung nicht teilzunehmen, müssen Sie dies spätestens 7 Tage nach dem Prüfungstermin der Prüfungsverwaltung schriftlich mitteilen. Bei wichtigen Gründen muss die Begründung so ausführlich sein, dass der Prüfungsausschuss die Gründe nachvollziehen kann.

    Im Krankheitsfall ist ein entsprechendes Attest  bzw. eine entsprechende Bescheinigung vom Arzt vorzulegen. Ein entsprechendes Merkblatt können Sie hier herunterladen und beim Arzt vorlegen.

    Beachten Sie bitte, dass im Antrag bzw. in Ihrem Begleitschreiben zum Attest

    • Ihr Name gut leserlich wiedergegeben ist,
    • Ihr Studiengang und die Matrikel-Nummer angegeben sind,
    • die Prüfung, von der Sie den Rücktritt beantragen, angegeben ist.

    Bitte beachten Sie auch den FAQ-Punkt "Postzustellung".


  9. Prüfungsanmeldung

    Für welche Prüfungen Sie sich wo und wie anmelden müssen, können Sie der Internetseite Termine + Vordrucke entnehmen.

    Auch die Internetseiten des jeweiligen Teams der Prüfungsverwaltung enthalten wichtige Hinweise zur Prüfungsanmeldung.

    Infopoint Team 1   Infopoint Team 2    Infopoint Team 3   Infopoint Team 4   Infopoint Team 5


  10. Prüfungsordnung

    Die Prüfungsordnung ist die rechtliche Grundlage für Ihr Studium.

    Die für Ihren Studiengang geltende Prüfungsordnung (PO) können Sie im Regelfall beim Studienfachberater bzw. bei der Studienfachberaterin einsehen oder auch im Skriptenverkauf erwerben. Die meisten Fakultäten bieten auf ihren Internetseiten die entsprechenden Prüfungsordnungen zum Downloaden an.


  11. Prüfungsteilnahme

    Die Anmeldung zu einer Prüfung verpflichtet Sie generell zur Teilnahme an dieser.

    Sollten Sie zu einer Prüfung nicht erscheinen, gilt Ihre Leistung als mit "nicht ausreichend" bewertet.

    Siehe hierzu auch den FAQ-Punkt "Prüfungsabwesenheit".


  12. Prüfungswiederholung

    Jede Prüfung kann mindestens einmal wiederholt werden. Einzelheiten regelt die jeweils geltende Prüfungsordnung.


  13. Transcript of Records - ein Abschlussdokument

    Das Transcript of Records wird in der Regel bei Bachelor- und Masterstudiengängen gefertigt. Es beinhaltet grundsätzlich alle Prüfungsleistungen des erfolgreich abgelegten Studienganges, die Sie während Ihres Studiums erbracht haben.


  14. Urkunde - ein Abschlussdokument

    Mit dem Zeugnis wird eine Urkunde erstellt. Mit Aushändigung der Urkunde sind Sie berechtigt, den verliehenen Titel zu führen.


  15. Zeugnis - ein Abschlussdokument

    Sind alle Prüfungsleistungen einschließlich der schriftlichen Arbeit (Diplom-/Bachelor-/Masterarbeit) erfolgreich abgeschlossen und die endgültigen Noten liegen der Prüfungsverwaltung vor, wird das Zeugnis erstellt. Die Inhalte des Zeugnisses ergeben sich aus der Prüfungsordnung.