Dies sind bei Bachelor- und Masterstudiengängen in der Regel ein Zeugnis, eine Urkunde, ein Transcript of Records und ein Diploma Supplement. Bei den Diplomstudiengängen sind dies meist das Diplomzeugnis und die Diplomurkunde.
Die Dokumente werden teilweise in der Prüfungsverwaltung, teilweise in der Fakultät und teilweise in einer von der Fakultät initiierten Feierstunde überreicht.
Bei den meisten Studiengängen müssen Sie sich von Ihrem Team der Prüfungsverwaltung einen entsprechenden "Laufzettel" ausstellen lassen. Damit wird bescheinigt, dass Sie zur Arbeit zugelassen sind und ein Thema mit Ihrem Prüfer oder Ihrer Prüferin absprechen können. Erst wenn die Bekanntgabe des Themas von Ihnen bestätigt worden ist, beginnt die Bearbeitungszeit für diese Arbeit.
Die Arbeit ist mit einer eidesstattlichen Erklärung zu versehen. Näheres entnehmen Sie bitte diesem Link..
Sollten Sie eine von der Prüfungsverwaltung unterschriebene Bescheinigung z.B. für ein Stipendium, für die Ausländerbehörde oder für eine Bewerbung benötigen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vorher bei Ihrem Team der Prüfungsverwaltung. Per Post können Sie sich eine solche zusenden lassen, wenn Sie einen frankierten, an sich selbst adressierten Rückumschlag bei dem Team der Prüfungsverwaltung einreichen.
Ebenfalls beantwortet der für Sie in der Prüfungsverwaltung zuständige Mitarbeiter bzw. die zuständige Mitarbeiterin gerne Ihre diesbezüglichen Fragen.
Siehe hierzu auch den FAQ-Punkt "Prüfungsordnung (PO)"
Im Krankheitsfall ist ein entsprechendes Attest bzw. eine entsprechende Bescheinigung vom Arzt vorzulegen. Ein entsprechendes Merkblatt können Sie hier herunterladen und beim Arzt vorlegen.
Beachten Sie bitte, dass im Antrag bzw. in Ihrem Begleitschreiben zum Attest
Bitte beachten Sie auch den FAQ-Punkt "Postzustellung".
Auch die Internetseiten des jeweiligen Teams der Prüfungsverwaltung enthalten wichtige Hinweise zur Prüfungsanmeldung.
Infopoint Team 1 Infopoint Team 2 Infopoint Team 3 Infopoint Team 4 Infopoint Team 5
Die für Ihren Studiengang geltende Prüfungsordnung (PO) können Sie im Regelfall beim Studienfachberater bzw. bei der Studienfachberaterin einsehen oder auch im Skriptenverkauf erwerben. Die meisten Fakultäten bieten auf ihren Internetseiten die entsprechenden Prüfungsordnungen zum Downloaden an.