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Studierendensekretariat
Emil-Figge-Str. 61
Campus Nord

44227 Dortmund

Info-Hotline: 0231/755-2345

Fax: 0231/755-5346

 

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Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Studium an der Technischen Universität Dortmund.

Auch ohne „Abitur“ besteht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit ein Studium zu beginnen.

Die „Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte“ (BBHSZVO) schafft auch für Personen, die keine Hochschulreife gemäß § 49 Abs. 2 bis 4 HG haben, die Möglichkeit ein Studium aufzunehmen.

In dieser Verordnung sieht der Gesetzgeber verschiedene Fallgruppen vor. Wir empfehlen Ihnen rechtzeitig vor Bewerbung und Studienbeginn mit der allgemeinen Studienberatung (ZIB) ein Beratungsgespräch durchzuführen.

Der Gesetzgeber sieht in dieser Verordnung verschiedene Fallgruppen vor:

 

Fallgruppe 1 („berufliche Aufstiegsfortbildung“)

Zugang zum Studium auf Grund einer beruflichen Aufstiegsfortbildung hat gemäß § 2 BBHSZVO, wer einen der folgenden Abschlüsse einer Aufstiegsfortbildung erlangt hat:

  1. Meisterbrief im Handwerk nach §§ 45 oder 51a Handwerksordnung,
  2. Fortbildungsabschluss, für den Prüfungsregelungen nach §§ 53 oder 54 Berufsbildungsgesetz oder nach §§ 42 oder 42a Handwerksordnung bestehen, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen,
  3. eine vergleichbare Qualifikation auf der Grundlage von § 142 Seemannsgesetz,
  4. Abschluss einer Fachschule entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz,
  5. Abschluss einer mit Nummer 2 vergleichbaren landesrechtlich geregelten Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe,
  6. Abschluss einer sonstigen vergleichbaren landesrechtlich geregelten Fortbildung.

 

Wenn Sie zu einem dieser Personenkreise gehören, haben Sie grundsätzlich die Berechtigung ein Studium aufzunehmen. Es ist immer eine frühzeitige Bewerbung erforderlich (Siehe unter dem Punkt „Bewerbung“).

Hinweis zum Auswahlverfahren:

Vier Prozent der verfügbaren Studienplätze, werden bei zulassungsbeschränkten Studiengängen für alle Bewerber der Fallgruppe 1 und der Fallgruppe 2 vorgehalten. Wenn es mehr Bewerberinnen und Bewerber als verfügbare Studienplätze gibt, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Durch eine Auswahlkommission wird aufgrund der Bewerbungsunterlagen und einem Auswahlgespräch eine Rangfolge festgelegt. Im Lehramtsbereich muss dieses Auswahlverfahren für jedes zulassungsbeschränkte Unterrichtsfach durchgeführt werden.

Bei zulassungsfreien Studiengängen können Sie sich nach Prüfung Ihrer Unterlagen unmittelbar einschreiben.

Eine Übersicht über das Studienangebot der Technischen Universität Dortmund finden Sie hier.

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Fallgruppe 2 („Fachtreue Bewerberinnen und Bewerber“)

Zugang zum Studium auf Grund fachlich entsprechender Berufsausbildung und beruflicher Tätigkeit hat gemäß § 3 BBHZVO, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

  1. Abschluss einer nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung oder einer sonstigen nach Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung und
  2. eine danach erfolgende mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit in dem im Sinne der Nummer 1 erlernten Ausbildungsberuf oder in einem der Ausbildung fachlich entsprechenden Beruf; für Stipendiaten des Aufstiegsstipendienprogrammes des Bundes sind zwei Jahre ausreichend.

 

Bitte beachten Sie, dass die Berufsausbildung und die ausgeübte berufliche Tätigkeit beide dem gewünschten Studiengang fachlich entsprechend müssen.

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, haben Sie grundsätzlich die Berechtigung ein Studium aufzunehmen. Es ist immer eine frühzeitige Bewerbung erforderlich (Siehe unter dem Punkt „Bewerbung“).

Hinweis zum Auswahlverfahren:

Vier Prozent der verfügbaren Studienplätze, werden bei zulassungsbeschränkten für alle Bewerber der Fallgruppe 1 und der Fallgruppe 2 vorgehalten. Wenn es mehr Bewerberinnen und Bewerber als verfügbare Studienplätze gibt, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Durch eine Auswahlkommission wird aufgrund der Bewerbungsunterlagen und einem Auswahlgespräch eine Rangfolge festlegen. Im Lehramtsbereich muss dieses Auswahlverfahren für jedes zulassungsbeschränkte Unterrichtsfach durchgeführt werden.

Bei zulassungsfreien Studiengängen können Sie sich nach Prüfung Ihrer Unterlagen unmittelbar einschreiben.

Eine Übersicht über das Studienangebot der Technischen Universität Dortmund finden Sie hier.

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Fallgruppe 3 (Zugangsprüfung)

An einer Zugangsprüfung kann gemäß § 4 BBHSZVO teilnehmen, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

  1. Abschluss einer nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung oder einer sonstigen nach Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung und
  2. eine danach erfolgende mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit auch in einem der Ausbildung fachlich nicht entsprechenden Beruf; für Stipendiaten des Aufstiegsstipendienprogrammes des Bundes sind zwei Jahre ausreichend. Der beruflichen Tätigkeit gleichgestellt ist die hauptverantwortliche und selbstständige Führung eines Familienhaushalts und die Erziehung eines minderjährigen Kindes im Sinne des § 25 Absatz 5 Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder die Pflege eines Angehörigen im Sinne des § 16 Absatz 5 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz. Eine mindestens hälftige Teilzeitbeschäftigung oder Übernahme der in Satz 2 genannten Aufgaben ist als berufliche Tätigkeit mit dem entsprechenden Anteil anzurechnen.

 

Bitte beachten Sie, dass die Berufsausbildung und die ausgeübte berufliche Tätigkeit dem angestrebten Studiengang fachlich nicht entsprechen müssen.

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich für eine Zugangsprüfung bewerben. Es ist immer eine frühzeitige Bewerbung erforderlich (Siehe unter dem Punkt „Bewerbung“).

Zugangsprüfung ist immer nur speziell auf einen Studiengang bezogen. Im Lehramtsbereich muss für jedes angestrebte Fach eine Zugangsprüfung abgelegt und auch bestanden werden. Im Falle des Bestehens der Zugangsprüfung haben Sie keine pauschale Hochschulzugangsberechtigung sondern lediglich die Zugangsberechtigung für den gewählten Studiengang bzw. für die gewählten Fächer an der Technischen Universität Dortmund erworben.

Für die Zugangsprüfung werden Sie rechtzeitig gesondert geladen. Diese besteht i. d. R. aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Für die Zugangsprüfung wird eine Note vergeben, die im Fall des Bestehens auch gleichzeitig die Note Ihrer Hochschulzugangsberechtigung für den gewählten Studiengang darstellt. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen nehmen Sie mit der Note der Zugangsprüfung am Zulassungsverfahren teil und werden den Bewerberinnen und Bewerbern mit einer regulären Hochschulzugangsberechtigung gleichgestellt.

Bei zulassungsfreien Studiengängen wird kein weiteres Verfahren mehr durchgeführt und Sie können sich für den gewünschten Studiengang nach Mitteilung des Ergebnisses einschreiben.

Eine Übersicht des Studienangebotes der Technischen Universität Dortmund finden Sie hier.

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Fallgruppe 4 (Probestudium)

Ein Probestudium kann gemäß § 4 BBHSZVO teilnehmen, wer

  1. die Voraussetzungen der Fallgruppe 3 erfüllt,
  2. zu Fallgruppe 1 gehört,
  3. zu Fallgruppe 2 gehört.

 

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, bzw. zu den genannten Personenkreisen gehören, können Sie sich über das Studierendensekretariat für ein Probestudium bewerben. Ein Probestudium ist grundsätzlich nur in zulassungsfreien Studiengängen möglich. Es ist aber dennoch eine frühzeitige Bewerbung erforderlich (Siehe unter dem Punkt „Bewerbung“).

Das Probestudium ist das Eignungsfeststellungsverfahren, das beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber anstelle der Zugangsprüfung durchlaufen können, um eine Hochschulzugangsberechtigung für den gewählten Studiengang an der Technischen Universität Dortmund zu erwerben. Die Dauer des Probestudiums beträgt zwei Semester. Nach einem erfolgreichen Probestudium können Sie das Studium im gewählten Studiengang fortsetzen. Das Probestudium ist erfolgreich, wenn im Schnitt 20 Leistungspunkte pro Semester nachgewiesen werden. Sollte das Probestudium nicht erfolgreich sein, können Sie das Studium leider nicht fortführen. Nach dem nicht erfolgreich abgeschlossenen Probestudium haben Sie weiterhin die Möglichkeit eine Zugangsprüfung abzulegen.

Wenn Sie zu den Fallgruppen 1 oder 2 gehören, können Sie freiwillig ein Probestudium beginnen und am Ende selbst über den Erfolg entscheiden. Eine Fortführung steht Ihnen auch bei Nichterbringung der erforderlichen Leistungspunkte frei. Das Probestudium dient in diesem Fall nur der Selbsteinschätzung.

Eine Übersicht des Studienangebotes der Technischen Universität Dortmund finden Sie hier.

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Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt immer über das Studierendensekretariat. Die Bewerbungsfrist für alle Fallgruppen, unabhängig vom gewählten Studiengang, endet für das Wintersemester am 01.04. (Ausschlussfrist).

Für die Bewerbung verwenden Sie bitte diesen Bewerbungsantrag. Der Antrag muss vollständig und fristgerecht im Studierendensekretariat eingereicht werden.

Welche Unterlagen dem Bewerbungsantrag beizufügen sind, ist dem Antrag zu entnehmen.

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Ansprechpartner

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Allgemeine Studienberatung (ZIB) oder an das Studierendensekretariat, wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Informationen und Antrag