Für die Anerkennung von Leistungen sind die Prüfungsausschüsse der Fakultäten zuständig.
Bei Fragen Rund um das Thema Einschreibung, hilft Ihnen das Studierendensekretariat gerne weiter.
Bei allgemeinen Fragen zur Studienorientierung wenden Sie sich bitte an das Zentrum für Information und Beratung (ZIB).
Bei speziellen Fragen zu Studieninhalten sind die Studienfachberater die richtigen Ansprechpartner.
Diese Nachweise müssen bei der Einschreibung / Bewerbung in die genannten Master-Studiengänge eingereicht bzw. nachgewiesen werden:
Alternde Gesellschaften
Vorausgesetzt ist ein mindestens 6-semestriger Bachelor-, Magister- oder Diplom-Studiengang einer sozialwissenschaftlichen oder verhaltenswissenschaftlichen Fachrichtung, der mindestens mit der Gesamtnote "gut" abgeschlossen wurde. Als sozial- oder verhaltenswissenschaftliche Studiengänge gelten z.B. Arbeitswissenschaft, Erziehungswissenschaft, Gerontologie, Gesundheitswissenschaft, Marketing, Ökonomie, Pflegewissenschaft, Politikwissenschaft, Psychologie, Rehabilitationswissenschaft, Sozialwissenschaft, Soziale Arbeit, Soziologie, Sportwissenschaft, Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftswissenschaft. Zudem sind hinreichende Kenntnisse in Methoden der sozialwissenschaftlichen empirischen Forschung (Module in empirischen Forschungsmethoden und Statistik im Umfang von mindestens 10 Leistungspunkten) vorausgesetzt.
Nähere Infos unter: http://www.alternde-gesellschaften.gerontologie-dortmund.de/startseite/
Angewandte Informatik
Voraussetzung für den Zugang zum Studium ist
i. ein mit einem Bachelorabschluss vergleichbarer Abschluss in Angewandter Informatik oder Applied Computer Science.
ii. gute Deutsch-Kenntnisse und Englisch-Kenntnisse auf fortgeschrittenem Niveau
Anträge auf Einschreibung sind über das Studierendensekretariat der TU Dortmund an den Zulassungsausschuss der Fakultät für Informatik zu richten. Wurde der Bachelorabschluss von einer deutschen Universität verliehen und beträgt der Notendurchschnitt mindestens "gut" (2,5 oder besser), erfolgt die Einschreibung unmittelbar durch das Studierendensekretariat. In allen anderen Fällen bedarf die Einschreibung der Zustimmung des Zulassungsausschusses.
Weitere Informationen finden Sie auf
http://www.cs.uni-dortmund.de/nps/de/Studium/Studiengaenge/Master_Angewandte_Informatik/
Angewandte Literatur- und Kulturwissenschaften
Vorausgesetzt ist ein entsprechender Bachelorabschluss in Angewandte Literatur- und Kulturwissenschaften mit einer Durchschnittsnote, die nicht schlechter als 2,5 ist.
Zuzulassen ist auch, wer einen B.A.-Abschluss, ein Staatsexamen oder eine Magisterprüfung in Germanistik und Anglistik an einer anderen Universität mit einer Durchschnittsnote, die nicht schlechter als 2,5 ist, erworben hat, mindestens ein Semester an einer Hochschule im Ausland mit englischsprachiger Unterrichtskommunikation studiert und ein mindestens vierwöchiges Praktikum (sprachintensive Institution, Medienbetrieb, kulturelle Institution) absolviert hat. Die beiden Kernfächer Germanistik sowie Anglistik/Amerikanistik müssen jeweils mit mindestens einem Umfang von 30 Semesterwochenstunden (SWS) studiert worden sein, eines der Komplementfächer (Anlage zu § 7) mit mindestens 20 SWS.
Infos unter: http://www.bama-angewandt.tu-dortmund.de/cms/de/1_STUDIENINTERESSIERTE/03_Zugangsvoraussetzungen/032Zugang_Master/index.html
Angewandte Sprachwissenschaften
Vorausgesetzt ist ein entsprechender Bachelorabschluss in Angewandte Sprachwissenschaften mit einer Durchschnittsnote, die nicht schlechter als 2,5 ist.
Zuzulassen ist auch, wer einen B.A.-Abschluss, ein Staatsexamen oder eine Magisterprüfung in Germanistik und Anglistik an einer anderen Universität mit einer Durchschnittsnote, die nicht schlechter als 2,5 ist, erworben hat, mindestens ein Semester an einer Hochschule im Ausland mit englischsprachiger Unterrichtskommunikation studiert und ein mindestens vierwöchiges Praktikum (sprachintensive Institution, Medienbetrieb, kulturelle Institution) absolviert hat. Die beiden Kernfächer Germanistik sowie Anglistik/Amerikanistik müssen jeweils mit mindestens einem Umfang von 30 Semesterwochenstunden (SWS) studiert worden sein, eines der Komplementfächer (Anlage zu § 7) mit mindestens 20 SWS.
Infos unter: http://www.bama-angewandt.tu-dortmund.de/cms/de/1_STUDIENINTERESSIERTE/03_Zugangsvoraussetzungen/032Zugang_Master/index.html
Architektur und Städtebau
Die Zulassungsvoraussetzungen lauten:
a) Abgeschlossener Bachelorstudiengang in der Fachrichtung Architektur mit Erwerb des akademischen Grades Ba-chelor of Science (B.Sc.) und der Abschlussnote 2,5 oder besser.
b) Bestandene Eignungsprüfung für den Studiengang. Für die Eignungsprüfung ist ein Portfolio mit maximal zehn aussagekräftigen zeichnerischen Darstellungen im Format DIN A4 (gegebenenfalls als Verkleinerungen) einzureichen. Das Portfolio wird von mindestens zwei
Lehrenden der Fachrichtung Architektur und Städtebau hinsichtlich der Eignung der Studienbewerberin / des Studienbewerbers beurteilt. Erzielen die beiden Lehrenden kein einheitliches Ergebnis, wird die Bewertung eines dritten Lehrenden hinzugezogen und mehrheitlich
entschieden.
Ist die Voraussetzung a) nicht erfüllt, kann der Prüfungsausschuss auf Antrag und unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer Eignungsprüfung über die Zulassung entscheiden.
Infos unter: http://www.bauwesen.uni-dortmund.de/haupt/de/Studium/Studieng__nge/Architektur_und_St__dtebau_M__Sc_/index.html
Automation and Robotics
Die Zulassung erfolgt durch den Prüfungsausschuss in der Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik.
Infos unter: http://www.automationrobotics.uni-dortmund.de/
Bauprozessmanagement und Immobilienwirtschaft
Die Zulassungsvoraussetzungen lauten:
Abgeschlossener Bachelorstudiengang in der Fachrichtung Architektur oder der Fachrichtung Bauingenieurwesen mit Erwerb des akademischen Grades Bachelor of Science (B.Sc.) und der Abschlussnote 2,5 oder besser. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der Prüfungsausschuss bzw. eine Zulassungskommission auf Antrag über die Zulassung entscheiden.
Infos unter: http://www.bauwesen.tu-dortmund.de/haupt/de/Studium/Studiengaenge/Bauprozessmanagement_und_Immobilienwirtschaft_M_Sc_/index.htmll
Bioingenieurwesen
Zugelassen werden Kandidatinnen und Kandidaten, die den akademischen Grad Bachelor of Science oder Bachelor of Engineering mit mindestens 180 Credits in einem einschlägigen Studiengang erworben haben. Die Gleichwertigkeit wird festgestellt, wenn die Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen des Bachelor-Studiums Bioingenieurwesen an der Technischen Universität Dortmund im Wesentlichen entsprechen. Dabei ist kein schematischer Vergleich sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorzunehmen. Das Bachelorstudium muss mit einer Durchschnittsnote von 3,0 oder besser abgeschlossen worden sein oder es muss ein besonderes Potential zum erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs vorliegen. Die Feststellung erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Studierende, die an einer anderen Hochschule ein sechssemestriges Bachelor-Studium erfolgreich abgelegt haben, müssen ein viersemestriges Master-Studium absolvieren (beginnend mit dem Vorsemester).
Infos unter: http://www.bci.tu-dortmund.de/de/studium/studieninteressierte/studiengaenge/biw/master
Chemieingenieurwesen
Zugelassen werden Kandidatinnen und Kandidaten, die den akademischen Grad Bachelor of Science oder Bachelor of Engineering mit mindestens 180 Credits in einem einschlägigen Studiengang erworben haben. Die Gleichwertigkeit wird festgestellt, wenn die Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen des Bachelor-Studiums Chemieingenieurwesen an der Technischen Universität Dortmund im Wesentlichen entsprechen. Dabei ist kein schematischer Vergleich sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorzunehmen. Das Bachelorstudium muss mit einer Durchschnittsnote von 3,0 oder besser abgeschlossen worden sein oder es muss ein besonderes Potential zum erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs vorliegen. Die Feststellung erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Studierende, die an einer anderen Hochschule ein sechssemestriges Bachelor-Studium erfolgreich abgelegt haben, müssen ein viersemestriges Master-Studium absolvieren (beginnend mit dem Vorsemester).
Infos unter: http://www.bci.tu-dortmund.de/de/studium/studieninteressierte/studiengaenge/ciw/master.
Chemieingenieurwesen (Chemical Engineering) Spezialisierung „Process Systems Engineering“ (englischsprachig)
Zugelassen werden Kandidatinnen und Kandidaten, die den akademischen Grad Bachelor of Science oder Bachelor of Engineering mit mindestens 180 Credits in einem einschlägigen Studiengang erworben haben. Die Gleichwertigkeit wird festgestellt, wenn die Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen des Bachelor-Studiums Chemieingenieurwesen an der Technischen Universität Dortmund im Wesentlichen entsprechen. Dabei ist kein schematischer Vergleich sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorzunehmen. Das Bachelorstudium muss mit einer Durchschnittsnote von 3,0 oder besser abgeschlossen worden sein oder es muss ein besonderes Potential zum erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs vorliegen. Die Feststellung erfolgt durch den Prüfungsausschuss.
Das Studium umfasst - sofern das Bachelorstudium nicht mit 210 Credits absolviert wurde und individuell andere Auflagen erteilt wurden - 4 Semester inklusive eines Brückensemesters und kann in diesem Fall nur im Wintersemester begonnen werden.
Weitere Informationen zu besonderen Voraussetzugen, wie Sprachtest usw. sind der Internetseite zu entnehmen.
Chemie
Die Zulassungsvoraussetzung für das Master-Studium ist ein qualifizierter Bachelor-Abschluss in Chemie oder in Chemischer Biologie mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern. Ein anderer mit dem Bachelor Chemie verwandter Abschluss kann auf Antrag als gleichwertig anerkannt werden. Das Bachelor-Studium in Chemie muss in Deutschland mit guten Leistungen abgeschlossen worden sein (ECTS-Grade A bis C). Im Bachelor-Abschluss eines als gleichwertig anerkannten Studiengangs, wie der Bachelor-Abschluss im Fach Chemische Biologie, müssen überdurchschnittliche Leistungen erzielt worden sein (ECTS-Grade A bis B). Diese Regelungen gelten nicht für Studierende der TU Dortmund, die sich vor dem Wintersemester 2010/2011 in den Bachelor-Studiengang Chemie oder Chemische Biologie eingeschrieben haben und mit dem Master-Studium vor dem Wintersemester 2014/15 beginnen. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, so wird die Einschreibung durch das Studierendensekretariat durchgeführt. Wurde die entsprechende ECTS-Note nicht erreicht oder nicht erteilt, so kann der Prüfungsausschuss der Fakultät Chemie in Einzelfällen auf Basis eines Auswahlgesprächs eine Zulassung zum Masterstudium erteilen. Entsprechende Anträge auf Zulassung zum Studium sind für das Sommersemester möglichst bis zum 15.1. und für das Wintersemester möglichst bis zum 15.7. an den Prüfungsausschuss der Fakultät Chemie zu richten. Bei Studierenden aus dem Ausland wird vor der Zulassung zum Master-Studium ein Auswahlgespräch geführt, um die Eignung für das Master-Studium zu prüfen. Ist wegen der Bewerbung aus dem Ausland kein Auswahlgespräch möglich, wird grundsätzlich nur die Zulassung zum Bachelor-Studium erteilt. Infos unter:http://www.chemie.uni-dortmund.de/fb03/de/Studium/Chemie/Master
Chemische Biologie
Für den Master-Studiengang ist ein qualifizierter Bachelor-Abschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern in Chemischer Biologie, Biochemie oder ein Bachelor-Abschluss in Chemie an der TU Dortmund die Zulassungsvoraussetzung. Ein anderer verwandter Abschluss kann auf Antrag als gleichwertig anerkannt werden. Das Bachelor-Studium in Chemischer Biologie muss in Deutschland mit guten Leistungen abgeschlossen worden sein (ECTS-Grade A bis C). Im Bachelor-Abschluss eines als gleichwertig anerkannten Studiengangs, wie des Fachs Biochemie oder des Fachs Chemie an der TU Dortmund, müssen überdurchschnittliche Leistungen erzielt worden sein (ECTS-Grade A bis B). Diese Regelungen gelten nicht für Studierende der TU Dortmund, die sich vor dem Wintersemester 2010/11 in den Bachelor-Studiengang Chemie oder Chemische Biologie eingeschrieben haben und mit dem Master-Studium vor dem Wintersemester 2014/15 beginnen.
Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, so wird die Einschreibung durch das Studierendensekretariat durchgeführt. Wurde die entsprechende ECTS-Note nicht erreicht oder nicht erteilt, so kann der Prüfungsausschuss der Fakultät Chemie in Einzelfällen auf Basis eines Auswahlgesprächs eine Zulassung zum Masterstudium erteilen. Entsprechende Anträge auf Zulassung sind für das Sommersemester möglichst bis zum 15.1. und für das Wintersemester möglichst bis zum 15.7. an den Prüfungsausschuss der Fakultät Chemie zu richten. Bei Studierenden aus dem Ausland wird vor der Zulassung zum Master-Studium ein Auswahlgespräch geführt, um die Eignung für das Master-Studium zu prüfen. Ist wegen einer Bewerbung aus dem Ausland kein Auswahlgespräch möglich, wird grundsätzlich nur die Zulassung zum Bachelor-Studium erteilt.
Infos unter: http://www.chemie.uni-dortmund.de/fb03/de/Studium/ChemBio/Master
Datenwissenschaft
Zugangsvoraussetzung für das Masterstudium ist ein Bachelorabschluss in „Datenanalyse und Datenmanagement“ mit mindestens guter Abschlussnote. In begründeten Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss auch einer Kandidatin oder einen Kandidaten mit Abschlussnote befriedigend zulassen. Absolventinnen und Absolventen von Bachelor-Studiengängen im Bereich Statistik, der Mathematik oder der Informatik können mit Auflagen zugelassen werden. Anstelle des Bachelorabschlusses können in begründeten Fällen auch andere Abschlüsse ganz oder teilweise angerechnet werden, soweit die Gleichwertigkeit vorliegt.
Weitere Infos unter: http://www.statistik.tu-dortmund.de/master_datenwissenschaft.html
Elektrotechnik und Informationstechnik
Vorausgesetzt werden ein Bachelor-Abschluss in einem einschlägigen und anerkannten (Elektrotechnik- oder Informationstechnik-) Studium mit einer Gesamtnote von "gut" oder besser. Wurde die Gesamtnote "gut" nicht erreicht, so kann die Zulassung durch den Prüfungsausschuss festgestellt werden. Hierzu kann der Prüfungsausschuss vor seiner Entscheidung die entsprechenden Bewerberinnen und Bewerber zu einem Gespräch und ggf. auch zu einem mündlichen Eignungstest einladen. Dabei können Leistungen wie z. B. besondere Erfahrungen aus einem Industriepraktikum oder einem Auslandsaufenthalt berücksichtigt werden. Auch ein Quereinstieg aus anderen ingenieur- oder naturwissenschaftlichen Bachelorabschlüssen ist möglich, wobei ggf. einzelne Übergangsleistungen verlangt werden können. In solchen besonderen Fällen entscheidet die Fakultät auf Anfrage.
Infos unter: http://www.e-technik.tu-dortmund.de/cms1/de/Lehre_Studium/Studienangebot/Master_Beschreibung/index.html
Erziehungswissenschaften
Der Master Erziehungswissenschaft baut konsekutiv auf dem einschlägigen Bachelor-Abschluss der Fakultät Erziehungswis-senschaft und Soziologie der TU Dortmund oder einem anderen als gleichwertig geltenden Abschluss anderer Hochschulen auf. Der Antrag auf Einschreibung erfolgt online über das Studierendensekretariat. Termine, Antragsformulare usw. finden Sie unter: www.tu-dortmund.de/studierendensekretariat Grundsätzlich gilt
Weitere Infos unter:
http://www.fk12.tu-dortmund.de/cms/de/studium/a_uebersicht_und_studiengaenge/b_master_of_arts_ew/index.html
Informatik
Voraussetzung für den Zugang zum Studium ist
i. ein mit einem Bachelorabschluss vergleichbarer Abschluss in Informatik oder Computer Science.
ii. gute Deutsch-Kenntnisse und Englisch-Kenntnisse auf fortgeschrittenem Niveau
Anträge auf Einschreibung sind über das Studierendensekretariat der TU Dortmund an den Zulassungsausschuss der Fakultät für Informatik zu richten. Wurde der Bachelorabschluss von einer deutschen Universität verliehen und beträgt der Notendurchschnitt mindestens "gut" (2,5 oder besser), erfolgt die Einschreibung unmittelbar durch das Studierendensekretariat. In allen anderen Fällen bedarf die Einschreibung der Zustimmung des Zulassungsausschusses.
Weitere Informationen finden Sie auf:
http://www.cs.uni-dortmund.de/nps/de/Studium/Studiengaenge/Master_Informatik/
Journalistik
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang ist der an der Technischen Universität Dortmund erworbene B.A. Journalistik oder ein vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannter Studienabschluss. Zugelassen werden kann nur, wer den Bachelor-Studiengang mindestens mit der Gesamtnote „gut“ (Notendurchschnitt 2,5 oder besser) abgeschlossen hat. In begründeten Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss auf der Basis eines Auswahlgesprächs mit der Bewerberin/dem Bewerber auch bei einer schlechteren Gesamtnote eine Zulassung zum Masterstudium aussprechen. Außerdem muss die Bewerberin/der Bewerber ausreichende journalistische Berufserfahrung nachweisen. Das setzt voraus:
a) den Abschluss eines Redaktions-Volontariats bei einem aktuellen Massenmedium und
b) ein mindestens zweimonatiges Praktikum in einem weiteren journalistischen Berufsfeld. Das Redaktions-Volontariat kann durch ein im Rahmen des Bachelor-Studiums absolviertes mindestens zwölfmonatiges Volontariat ersetzt werden.
Die Entscheidung über die Zulassung zum Masterstudiengang trifft der Prüfungsausschuss.
Infos finden Sie auf folgender Internetseite: http://www.journalistik-dortmund.de/masterstudiengang-kurzinfo.html
Konstruktiver Ingenieurbau
Die Zulassungsvoraussetzungen lauten:
Abgeschlossener Bachelorstudiengang in der Fachrichtung Bauingenieurwesen mit Erwerb des akademischen Grades Bachelor of Science (B.Sc.) und der Abschlussnote 2,5 oder besser.
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der Prüfungsausschuss bzw. eine Zulassungskommission auf Antrag über die Zulassung entscheiden.
Infos unter: http://www.bauwesen.uni-dortmund.de/haupt/de/Studium/Studieng__nge/Konstruktiver_Ingenieurbau_M__Sc_/index.html
Kulturanalyse und Kulturvermittlung
Zugangsberechtigt sind Absolventinnen/Absolventen, die nachfolgende Voraussetzungen erfüllen:
Weitere Informationen: http://www.fb16.uni-dortmund.de/dekanat/de/Studium/Studiengaenge/MA_KUK/
Logistik
Zugangsvoraussetzung für das Masterstudium ist das Vorliegen des folgenden Bachelorgrades, wobei der jeweilige Bachelorgrad mit mindestens der Gesamtnote „befriedigend (3,0)" erreicht worden sein muss: Bachelor of Science Logistik
Über Ausnahmen und die Zulassung von Studierenden mit sonstigen Abschlüssen entscheidet der Prüfungsausschuss. Die Zulassung kann im Falle einer Anerkennung eines vom Dortmunder Bachelorstudiengang abweichenden Studiengangs vom Prüfungsausschuss mit der Auflage versehen werden, dass bestimmte zusätzliche Studien- oder Prüfungsleistungen, die Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium im Masterstudiengang sind, bis zur Meldung zur Masterarbeit nachgewiesen werden.
Weitere Infos unter: http://www.mb.tu-dortmund.de/cms/de/Studium/Studiengaenge/Logistik/MScLogistik/index.html
Manufacturing Technology
Infos unter: http://www.mb.tu-dortmund.de/cms/de/Studium/Studiengaenge/MMT/index.html
Maschinenbau
Bei der Einschreibung ist die gewählte Vertiefungsrichtung anzugeben. Folgende Vertiefungen stehen zur Auswahl:
Zugangsvoraussetzung für das Masterstudium ist das Vorliegen des folgenden Bachelorgrades, wobei der jeweilige Bachelorgrad mit mindestens der Gesamtnote „befriedigend (3,0)“ erreicht worden sein muss: Bachelor of Science Maschinenbau
Über Ausnahmen und die Zulassung von Studierenden mit sonstigen Abschlüssen entscheidet der Prüfungsausschuss. Die Zulassung kann im Falle einer Anerkennung eines vom Dortmunder Bachelorstudiengang abweichenden Studiengangs vom Prüfungsausschuss mit der Auflage versehen werden, dass bestimmte zusätzliche Studien- oder Prüfungsleistungen, die Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium im Masterstudiengang sind, bis zur Meldung zur Masterarbeit nachgewiesen werden.
Weitere Infos unter: www.mb.tu-dortmund.de/cms/de/Studium/Studiengaenge/Maschinenbau/MScMaschinenbau/index.html
Mathematik
Zugangsvoraussetzung für das Masterstudium Mathematik ein Bachelorabschluss in einem sechssemestrigen konsekutiven Bachelor/ Master-Studiengang Mathematik mit überdurchschnittlichem Erfolg (i.d.R. Abschlussnote „befriedigend“(3,0) oder besser). Studierende, die den Bachelor in einem mindestens sechssemestrigen konsekutiven Bachelor/Master-Studiengang Wirtschaftsmathematik oder Technomathematik mit überdurchschnittlichem Erfolg (i.d.R. Abschlussnote „befriedigend“(3,0) oder besser) erworben haben, werden unter der Auflage zugelassen, die vier Pflichtmodule Analysis IV, Analyt. Geometrie, Algebra sowie Numerik II des Bachelorstudiengangs Mathematik an der TU Dortmund nachzuholen, falls diese noch nicht erfolgreich studiert worden sind.
Weitere Infos unter: http://www.mathematik.tu-dortmund.de/de/studiumlehre/studiengaenge.html
Musikjournalismus
Beginn geplant für Wintersemester 2012/13
Infos finden Sie auf folgender Internetseite: http://www.musikjournalismus.tu-dortmund.de/musikjournalismus/index.php
Physik
Die Zulassung erfolgt durch den Prüfungsausschuss der Fakultät Physik.
Infos unter: http://www.physik.uni-dortmund.de/index.php?option=com_content&view=article&id=256&Itemid=185
Polymerwissenschaften
Voraussetzung ist der Nachweis eines abgeschlossenen Bachelor- oder Diplomstudiums in Chemie mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5. Studienbewerberinnen und -bewerber mit einem anderen Hochschulabschluss, der mindestens einem Bachelor entspricht, können nach Maßgabe der Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Studiengang zugelassen werden.
Infos unter: http://www.bci.tu-dortmund.de/de/studium/studieninteressierte/studiengaenge/master-polymerwissenschaften
Raumplanung
Für die Zulassung zum Master-Studium können Studierende mit folgenden Voraussetzungen zugelassen werden:
In den Fällen 2-4 wird individuell entsprechend des bisherigen Studienverlaufs, der besuchten Kurse und absolvierten Prüfungen bzw. der beruflichen Tätigkeit über ein Angleichstudium entschieden. Die Zulassung von Absolventinnen und Absolventen eines 6- oder 7-semestrigen Bachelorstudiengangs erfolgt in der Regel mit der Auflage eines Angleichstudiums im Umfang von 30 oder 60 Leistungspunkten.
Weitere Infos unter: www.raumplanung.uni-dortmund.de/rp/master_raumplanung.html
Rehabilitationswissenschaften
Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Abschlussnote von mindestens "gut" (2,3) in
- B.A. Rehabilitationspädagogik oder
- Diplom Rehabilitation und Pädagogik bei Behinderung;
- B.A. Heilpädagogik,
- B.A. Sonderpädagogik
Über Ausnahmen und die Anerkennung anderer fachlich angemessener Studienabschlüsse entscheidet der Prüfungsausschuss.
Darüber hinaus ist bei Studienbeginn eine angemessene Berufserfahrung und / oder parallel zum Studium Berufstätigkeit in angemessenem Umfang in Feldern der Behindertenhilfe und sozialen Rehabilitation nachzuweisen, die mindestens 480 Stunden umfasst.
Weitere Infos unter: http://www.fk-reha.tu-dortmund.de/fk13/de/Studium_und_Lehre/Studiengaenge/index.html
Sozialwissenschaftliche Innovationsforschung
Bachelor-Abschluss mit "gut" bzw. ECTS-Note "B", nachgewiesene Soziologiekenntnisse (mindestens 35 ECTS, wobei Bewerberinnen und Bewerbern mit mind. 30 ECTS die Möglichkeit eingeräumt wird, die Differenz nachzuholen), gute Englischkenntnisse.
Weitere Infos unter: www.sowin.tu-dortmund.de
Spatial Planning for Regions in Growing Economies / SPRING (englischsprachig)
Zugangsvoraussetzungen für das Master-Studium sind
Die Zulassung erfolgt über den Zulassungsausschuss SPRING der Fakultät Raumplanung.
Näheres finden Sie unter: www.raumplanung.uni-dortmund.de/geo/spring/
Statistik
Zugangsvoraussetzung für das Masterstudium ist ein Bachelorabschluss in "Statistik" mit mindestens guter Abschlussnote. In begründeten Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss auch eine Kandidatin oder einen Kandidaten mit der Abschlussnote befriedigend zulassen. Absolventinnen und Absolventen von Bachelor-Studiengängen im Bereich Datenanalyse und Datenmanagement oder der Mathematik können mit Auflagen zugelassen werden. Anstelle des Bachelorabschlusses können in begründeten Fällen auch andere Abschlüsse ganz oder teilweise angerechnet werden, soweit die Gleichwertigkeit vorliegt.
Weitere Infos unter: http://www.statistik.tu-dortmund.de/master_statistik.html
Zugangsvoraussetzung für das Masterstudium Technomathematik ist ein Bachelorabschluss mit überdurchschnittlichem Erfolg (i.d.R. Abschlussnote „befriedigend“(3,0) oder besser) in einem mindestens sechssemestrigen konsekutiven Bachelor/Master-Studiengang Technomathematik oder Mathematik, letzteres mit einem der Nebenfächer Baumechanik & Statik, Elektro- und Informationstechnik oder Technische Mechanik.
Weitere Infos unter: http://www.mathematik.tu-dortmund.de/de/studiumlehre/studiengaenge.html
Wirtschaftsingenieurwesen
Bei der Einschreibung ist die gewählte Vertiefungsrichtung anzugeben. Folgende Vertiefungen stehen zur Auswahl:
Zugangsvoraussetzung für das Masterstudium ist das Vorliegen des folgenden Bachelorgrades, wobei der jeweilige Bachelorgrad mit mindestens der Gesamtnote „befriedigend (3,0)" erreicht worden sein muss: Bachelor of Science Wirtschaftsingenieurwesen
Über Ausnahmen und die Zulassung von Studierenden mit sonstigen Abschlüssen entscheidet der Prüfungsausschuss. Die Zulassung kann im Falle einer Anerkennung eines vom Dortmunder Bachelorstudiengang abweichenden Studiengangs vom Prüfungsausschuss mit der Auflage versehen werden, dass bestimmte zusätzliche Studien- oder Prüfungsleistungen, die Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium im Masterstudiengang sind, bis zur Meldung zur Masterarbeit nachgewiesen werden.
Infos unter: www.mb.tu-dortmund.de/cms/de/Studium/Studiengaenge/Wirtschaftsingenieurwesen/MScWirtIng/index.html
Zugangsvoraussetzung für das Masterstudium ist ein Bachelorabschluss in einem sechssemestrigen konsekutiven Bachelor/Master-Studiengang Wirtschaftsmathematik oder Mathematik mit wirtschaftswissenschaftlichem Nebenfach mit überdurchschnittlichem Erfolg (i.d.R. Abschlussnote „befriedigend“(3,0) oder besser).
Des Weiteren können Studierende, die den Bachelor in mindestens sechssemestrigen Studiengängen mit Mathematiknähe (z.B. Physik, Maschinenbau, Bauingenieurwesen) mit überdurchschnittlichem Erfolg (i.d.R. Abschlussnote „befriedigend"(3,0) oder besser) abgeschlossen haben, zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass wenigstens 80 Credits in mathematischen Veranstaltungen erworben wurden. Die Zulassung erfolgt unter der Auflage, dass die noch nicht studierten Pflichtmodule und Wahlpflichtmodule des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsmathematik an der TU Dortmund nachzuholen sind.
Details siehe Prüfungsordnung bzw. Information unter: http://www.mathematik.tu-dortmund.de/de/studiumlehre/studiengaenge.html
Zugangsvoraussetzung für das Master-Studium ist ein einschlägiger Bachelor-Grad. Einschlägig ist ein Bachelor-Grad, wenn er als Abschluss eines Studienganges Wirtschaftswissenschaften oder eines verwandten Studienganges (z. B. Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsingenieurwesen oder Wirtschaftsmathematik) oder eines anderen universitären Studienganges mit wirtschaftswissenschaftlichem Nebenfach im Umfang von mindestens einem Sechstel (30 ECTS-Leistungspunkte) verliehen wurde. Der erworbene Bachelor-Abschluss muss eine überdurchschnittliche Leistung (Gesamtnote mindestens „gut“ oder ECTS-Note mindestens B) widerspiegeln. In Ausnahmefällen kann auch ein erworbener Diplomgrad in einem der oben genannten Studiengänge als Zugangsvoraussetzung anerkannt werden.
Weitere Infos sind im Modulhandbuch nachzulesen:
http://www.wiso.tu-dortmund.de/wiso/de/studium/studiengaenge/wiwi-master/ma-wiwi-modulhandbuch.pdf
oder unter
http://www.wiso.tu-dortmund.de/wiso/de/studium/studiengaenge/wiwi-master/index.html
Wissenschaftsjournalismus
Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Masterstudiengang erfüllt, wer den acht-semestrigen Bachelorstudiengang Wissenschaftsjournalismus an der Technischen Universität Dortmund oder einen vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannten Studiengang Wissenschaftsjournalismus erfolgreich absolviert hat. Als gleichwertig gilt nur, wenn der Studiengang ein mindestens 12-monatiges Volontariat in einem vom Prüfungsausschuss anerkannten Medienbetrieb beinhaltet oder ein solches Volontariat zusätzlich zum Studium des Wissenschaftsjournalismus geleistet wurde. Zugelassen werden kann nur, wer den Bachelorstudiengang mindestens mit der Gesamtnote „gut“ (Notendurchschnitt besser oder gleich 2,5) abgeschlossen hat. In begründeten Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss die Bewerberin/den Bewerber auf der Basis eines Auswahlgesprächs auch bei einer schlechteren Gesamtnote zum Masterstudium zulassen.
Infos unter: http://www.wissenschaftsjournalismus.org/zulassung-master.html